29.06.2020, 11:53
(29.06.2020, 11:28)Gast schrieb:(29.06.2020, 11:06)Gast schrieb: Das komische ist ja, wenn man sich diese ganzen kleinen Anfragen anschaut, gab es 2002 (also NACH dem Erlass) eine Einstellung in NRW mit einem ausreichend im 2. Examen. Dieses Mysterium würde ich gerne mal aufgeklärt wissen... Bundeslandwechsler? AA der StA wurde?
Die Frage ist doch, ob das nicht eine Legend wie das Ungeheuer von Loch Ness ist? Vertippt, Verschrieben oder sonst etwas.
Ansonsten kann das Vitamin B gewesen sein. Es gab wohl um 2010 auch mal einen kleinen Skandal, dass ein CDU-/JU-Parteimitglied dank Vitamin B zum AC des Verfassungsschutz geladen und dort durchgewunken wurde, obwohl es die Voraussetzungen formal gar nicht erfüllte. Danach hat man da wohl etwas geändert, damit so etwas nicht nochmal passiert.
Die Grenze ist 7,76 und das wurde auch schon gerichtlich bestätigt. Auf irgendwelche völlig aussichtslosen Ausnahmefälle zu bauen, sollte man sich sparen.
Klar sollte man nicht darauf bauen, dass man jetzt mit 7 Punkten direkt eingestellt wird. Aber für Grenzfälle mag die Frage doch durchaus relevant sein. Wenn man jetzt mit 7,70 Punkten aus der Prüfung geht und ansonsten alles stimmt, könnte man sich so den Verbesserungsversuch sparen. Kann mir keiner sagen, dass die 0,06 Punkte irgendeinen Aussagegehalt haben außer dass die Prüfer in der mündlichen nicht besonders empathiefähig sind.
Darüber hinaus dürfte es auch generell nicht zu viel verlangt sein, dass die Kriterien, nach denen die (angeblich) Besten nach Art. 33 II GG ausgewählt werden, auch offen kommuniziert werden.
Im Extremfall könnte man die Regelung nämlich auch so interpretieren, dass diese Brandbreitenregelung den Einstellungskommissionen einen 2-Punkte Spielraum einräumen. Das also abweichend von der Grenze 7,76 Punkte ein Spielraum von 2-Punkten besteht. Dann würden theoretisch auch Leute mit 6 Punkten im Examen zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung haben. Es wäre also nicht mehr in Ordnung, deren Bewerbung einfach mit Verweis auf die 7,76-Grenze zurück zu schicken.
Dass das im Ergebnis wahrscheinlich nicht das Gewollte ist, ist mir klar. Aber die Formulierung des Erlass gibt das durchaus her.
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