Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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24.11.2020, 18:04
(24.11.2020, 18:00)Gast schrieb:(24.11.2020, 17:46)Gast schrieb:(24.11.2020, 17:14)Gast schrieb:(24.11.2020, 16:39)Gast schrieb:Man sollte man sich vielleicht nicht so laut zu Wort melden, wenn man nicht mal den Beitrag inhaltlich versteht. Dem, der das gepostet hat, hat man das PERSÖNLICH ! gesagt. Also kein Hörensagen, sondern direkt die Quelle. Im Gegensatz zu Dir.(24.11.2020, 16:34)Gast schrieb: Jemand mit 8,6 Punkten, dem das im Gespräch erst kürzlich so gesagt wurde. Es würde notenmäßig (bei mir) wohl ganz knapp reichen, sagten sie und nannten die von mir genannte ungefähre Grenze. Woher die aus dem Gespräch das wissen wollen, kann ich dir wiederum nicht sagen. Könnte sein, dass die da irgendwie mit der Einstellung etwas mehr zu tun haben, aber vielleicht kennst du dich ja noch besser aus.
Unqualifizierter Beitrag vom Hörensagen.
Erstes Examen zählt immerhin auch !
Eine solche allgemeine Notengrenze nur bezogen auf das Ergebnis des zweiten StEx existiert derzeit nicht.
Die Notengrenze orientiert sich - von absoluten Untergrenzen abgesehen - am Bewerberfeld. Und wenn man da viele im VB/knapp vorbei - Bereich hat, geht man nicht weiter runter, selbst wenn die Mindestgrenze bei 8 Punkten liegt. Das heißt nur, dass es darunter nicht geht, aber nicht, dass man mit 8 oder 8,5 Chancen hat.
I. Ü. hat das erste Examen nur marginale Bedeutung. Entscheidend ist das 2., insbesondere haben die, die im 2. im VB Bereich sind in den meisten Fällen ohnehin (noch) bessere erste Examina. Klar mag es Fälle geben, in denen jemand, der im 2. 8,7 und im 1. 10.2 hat, Vorrang vor jemandem mit 8,9 und 8,5 im 1. bekommt. Aber da das 2. entscheidend ist, musst Du schon ein 8,5 aufwärts im 2. und ein mindestens ähnliches, eher deutlich besseres im 1. haben um derzeit überhaupt geringe Chancen zu haben. Aber auch mit 10 im 1. wirst Du mit 8,4 im 2. jetzt kaum eine Chance haben.
Brauchst Du auch nicht zu glauben oder Du behauptest wieder "Hörensagen" - man hat es mir im Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren übrigens so erklärt. Ich bin mit 9,7 im 2. und 10,2 im 1. genommen worden. Und es sind eben derzeit einfach viele Bewerber im VB-Bereich.
Die InformationsQUELLE bist nicht du; die entscheidende Information (nämlich ob es eine solche allein nach dem Ergebnis des zweiten StEx bemessene Notengrenze in RLP gibt) stammt von einem
unbekannten, in Bezug genommen Personalreferenten, den man hier nicht befragen kann. Deshalb unqualifizierte Aussage vom Hörensagen. Die genauen Hintergründe sind dir nicht bekannt, du bist nur einer von vielen Bewerbern, dem irgendwas - nicht näher konkretisierbares - gesagt wurde.
Ich muss mich den Vorrednern, die nicht mit dir übereinstimmen, anschließen.
Ca. 8,5 Punkte ist schon recht konkret.
Da ich in diesem Bereich liege, werde ich mich jetzt sicherheitshalber nochmal in anderen Bundesländern nach dem Justizdienst umschauen. Bin bisher nämlich auch von den 8 ausgegangen, die auf der Homepage des JM stehen.
Da empfinde ich solche Aussagen, wonach es derzeit faktisch ca. 8,5 Punkte bedarf, durchaus hilfreich, was mir auch nicht unbedingt unrealistisch erscheint.
Wie gesagt: da auch das erste Examen (gleichwertig) zählt und eine Gesamtsumme gebildet wird, sind Aussagen allein zum Wert des zweiten Examens halbwahr und daher unrichtig, zumal auch Zusatzqualifikationen und die Stationsnoten eine Rolle spielen.
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