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Staatsanwaltschaft Berlin
Gast
Unregistered
 
#31
27.08.2020, 09:06
(27.08.2020, 08:28)Auch Bln schrieb:  
(26.08.2020, 18:27)Gast schrieb:  Oben wurde gerade geschrieben, dass man nur von 9-15 bzw 9-13 "erreichbar" sein müsse und es noch dazu Vertrauensarbeitzeit ist. Man ist also nahe an den richterlichen Freiheiten und bekommt volles R1, Top-Pension, billige PKV (inklusive ihrer besseren Leistungen) dank Beihilfe und trotzdem nur am Jammern  Huh Huh Huh


Ich glaube Deine Auslegung ist zu positiv. Natürlich muss man grundsätzlich im Büro sein während der Kernzeit - aber man kann seine Mittagspause flexibel gestalten und eben zwischendrin eine Kaffeepause machen, solange man innerhalb von 5-10 min schnell ins Büro oder zur Haftprüfung gehen kann.

Bei Ri*in und StA*in besteht ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis: Ri*in ist grundsätzlich frei, muss idR nur für Sitzungen räumlich anwesend sein und kann diese (zumindest am AG) eigenständig terminieren und aufheben.
StA*in muss in der Kernzeit grundsätzlich räumlich anwesend sein.

Das ist mMn auch einer der Hauptnachteile, der die Personalgewinnung wesentlich erschweren dürfte



Aber die Kernzeit ist jetzt auch nicht unglaublich viel und ob es so positiv ist, dass Richter*innen (zumindest am AG) machen können, was sie wollen, darüber könnte man auch streiten.
Es wäre schön, wenn sie sich zumindest an die Gesetze gebunden fühlen würden und auch trotzdem sich Gedanken über die Auswirkungen ihres Handelns (sei es ein Urteil, sei es einfach mal den Termin aufheben) machen würden und sich nicht immer nur auf den Weg des geringsten Arbeitsaufwandes und des Vorteils für ihr eigenes Familienleben konzentrieren würden (sei es durch Ignorieren von Tatsachenvortrag, Vergleich um jeden Preis,...).
Ich möchte nicht behaupten, dass dies auf ALLE Richter*innen zutrifft, aber doch auf viele. Widersprüche im Sachverständigenurteil zum Verkehrsunfall werden ausgeblendet und in der Verhandlung wird der Partei patzig gesagt, ihr persönliches Erscheinen war ja nicht angeordnet, was sie denn hier überhaupt wolle und man müsse sich beeilen, weil man sein Kind aus der Kita abholen wolle. Das kann es nicht sein! Da steht man als RA sprachlos daneben.
Zu diesen durchweg positiven Arbeitsbedingungen und dem Fehlen jeglicher Konsequenzen bei wie auch immer geartetem Fehlverhalten passt v.a. das Streiten um eine immer höhere Besoldung nicht.
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