20.08.2020, 13:12
(20.08.2020, 13:07)Gast schrieb:(19.08.2020, 02:20)Gast schrieb: Das Land Berlin verlangt zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst, dass man ein Formular zur Erklärung der Verfassungstreue ausfüllt und einsendet. Da gibt es nun zwei Optionen:
1) Man erklärt, dass man die freiheitlich-demokratische GO toll findet, sich für sie einsetzen wird usw.
2) Man sagt, dass man nicht dazu bereit ist, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Dann gibt es dort noch Felder, bei denen man eintragen soll, welche verfassungsfeindlichen Grupperiungen usw. man so unterstützt.
Was passiert nun, wenn ich mich für Option 2) entscheide? Ich gebe also an, dass ich nicht dazu bereit bin, die unter 1) genannte Erklärung abzugeben. Was dann? Ist die Erklärung nach 1) eine zwingende Einstellungsvoraussetzung?
Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist (sogar so sehr, dass er/sie die oben genannte Erklärung nicht abgeben will), hat mE nichts in der Justiz, der Rechtspflege oder der Verwaltung zu suchen.
Interessiert zum Glück keine Sau
Nachrichten in diesem Thema
Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 02:20
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 08:17
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 08:18
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 19.08.2020, 08:51
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 20.08.2020, 13:07
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 20.08.2020, 13:12
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 20.08.2020, 20:07
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 20.08.2020, 20:14
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 20.08.2020, 21:53
RE: Erklärung zur Verfassungstreue - von Gast - 20.08.2020, 22:07