04.08.2020, 15:40
(04.08.2020, 14:53)Gast schrieb:(04.08.2020, 14:45)C8H10N4O2 schrieb: In der Tat teilweise ein erschreckendes Phänomen, insbesondere in der Justiz die den Rechtsstaat ja wie kein anderer Berufszweig verkörpert. Gleichzeitig aber auch angenehm zu sehen, dass auch Richter teilweise den vielbeschworenen "gesunden Menschenverstand" anwenden und fünfe auch mal gerade sein lassen. Ich erinnere mich zB an Diskussionen über den Film "Terror" (von Schirach) mit "meiner" Strafkammer, bei der die beteiligten Richter den Angeklagten einhellig freigesprochen hätte, unabhängig von der verkopften Diskussion, ob man jetzt Leben mit Leben aufwägen kann oder nicht. 200 Tote sind besser als 40 000 Tote. Punkt. Eine solche Entscheidung wäre dogmatisch wahrscheinlich nicht richtig, aber "lebensnah".
Ebenso wurde die Flasche Wein zum Abschied dankend angenommen, ohne auf dem Verbot der Geschenkannahme zu beharren. Fand ich auch menschlich und nicht "gesetzeswidrig".
Für die Terror von SChirach Sache gibt's doch die simple Lösung des übergesetzlichen Notstands.
Aber ja manche lassen die 9 Gott sei dank gerade sein
Die "Lösung" mittels übergesetzlichen Notstands ist alles andere als "simpel", sondern höchst umstritten. Das BVerfG hat ja zumindest über die gesetzliche Möglichkeit eines Abschusses geurteilt und entschieden, dass es keinerlei Rechtfertigungsgrund für einen solchen Abschuss gibt (keine Notwehr, kein Notstand) und der Abschuss damit rechtswidrig ist. Ob ein solcher Abschuss im auf den individuellen Angeklagten bezogenen Strafverfahren zumindest einen Entschuldigungsgrund darstellen, ist weiterhin unklar. Letztlich ist der übergesetzliche Notstand
aber auch nur eine akademische Bezeichnung für eine Situation, die wir mit der bisherigen Strafrechtsdogmatik nicht in den Griff bekommen und die dem Judiz ein "Das kann doch nicht sein" Gefühl entlockt, sodass man eine entsprechende Rechtsfigur aus dem Hut zaubert, um das dogmatische Ergebnis dem menschlichen Rechtsempfinden anzupassen. Und damit bin ich wieder bei meiner Ursprungsaussage, nämlich dass ein guter Richter nicht Sklave des Rechts sein soll sondern dieses lebensnah und mit Augenmaß anwendet und bei Bedarf auch fortentwickelt
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