02.07.2020, 19:37
(02.07.2020, 19:13)Gast schrieb: Habe es in GK noch nie anders mitbekommen. Also: 2/5 Stelle bedeutet natürlich auch 2/5 Gehalt. In Wald und Wiesen Spelunken mag das evtl. anders sein.
Das mag daran liegen, dass die Spelunken, wenn sie Anwälte einstellen, auch Anwälte haben wollen und die nicht an den Kopierer stellen, nur E-Mails checken lassen oder Gutachten schreiben lassen wollen.
Problematisch ist, dass der Anwalt auch dann, wenn er nur Anwalt im "Nebenjob" ist, zu den üblichen Zeiten für Anwaltstätigkeiten zur Verfügung stehen muss. Daher ist die Anwaltstätigkeit auch immer der "Hauptjob", sodass eine Zulassung zu versagen sein kann, wenn man in nur ganz geringfügigem Umfang tätig werden will. Das gilt insbesondere, wenn noch eine andere Beschäftigung ausgeübt wird. Entsprechend fordern die Anwaltskammern auch immer sehr umfassende Freistellungserklärungen von den nichtanwaltlichen Arbeitgebern.
Das mag hier nicht einschlägig sein, zeigt aber, wo das Problem liegt: Man kann als Anwalt eben nicht bei Gericht mitteilen "Ach übrigens, ich arbeite nur Montags und Donnerstag, also bitte berücksichtigt das bei Verhandlungsterminen oder Schriftsatzfristen!".
Daher muss sich der 2/5-Anwalt darauf einstellen, keinesfalls an festen Tagen arbeiten zu können, sondern muss die Tage quasi immer nach Bedarf legen. Die Kollegen müssen trotzdem immer Teile der Aufgaben übernehmen, z.B. tägliche Sichtung der Post. Daher ist 2/5 in der Praxis nicht so einfach umzusetzen, jedenfalls dann nicht, wenn man auch nach außen hin "richtig" als Anwalt auftritt. Man ist auf die Hilfe der Kollegen angewiesen.
Es wäre dann besser, sich als WiMI anstellen zu lassen und sich - wie im Ref. - Akten zur Bearbeitung zuteilen zu lassen. Das geht natürlich auch mit Zulassung, aber dann sollte man nicht nach außen Auftreten oder zumindest kein eigenes Dezernat haben.
Nachrichten in diesem Thema
Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast123 - 02.07.2020, 17:48
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 17:53
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 18:06
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 18:31
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast Gast - 02.07.2020, 18:38
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 18:38
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 19:13
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Rechtsanwalt - 02.07.2020, 19:37
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von Gast - 02.07.2020, 22:32
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von GastHE - 03.07.2020, 00:43
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von RechtsanwaltII - 03.07.2020, 02:13
RE: Gehaltsanteil RA Teilzeit - von C8H10N4O2 - 03.07.2020, 09:23