06.03.2020, 22:42
(06.03.2020, 11:15)Anwalt schrieb:(05.03.2020, 21:25)Gast schrieb:(04.03.2020, 11:57)Gast schrieb:(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb:(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb: Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?
+1
Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.
Ähm, ich will nicht unfreundlich klingen, aber bei so ziemlich jeder Person, die sich erst nach dem Ref. beworben hat im öffentlichen Dienst, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages komplett ungewiss und das ist auch irgendwie logisch (AC, Vorstellungsgespräch, lange Verfahren etc)? Wenn das bei Anwälten anders sein soll, mag das sein (auch wenn das da sicher auch vorkommt).
Na dann sucht man sich halt einen Nachmieter sobald man weiß, zu welchem Datum man anfängt und sucht sich dann eine neue Wohnung (keine Angst, als Richter findet man auch in HH schnell was). Falls es aus irgend einem Grund nicht ganz aufgeht, muss man sich halt für nen Monat zur Überbrückung ein AirBnB oder WG Zimmer/Wohnung zur Zwischenmiete suchen.
Das musst du mir nicht erklären, ich habe nur der Person geantwortet, die meinte, man weiß das alles so genau. Wenn man zusammen wohnt mit seiner Freundin ist das übrigens auch nicht alles so einfach zu klären mit Nachmieter etc. pp. So easy wie es hier dargestellt wird, ist diese Frage nicht.
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Zweitwohnung oder Pendeln? - von Gast - 02.03.2020, 00:45
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