27.02.2020, 22:42
(27.02.2020, 22:12)Blablub schrieb:(27.02.2020, 21:44)Jo Gast schrieb:(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb:(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb: Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.
Ich sehe das Problem nicht. Natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers. Der wird wohl wenig dagegen haben wenn man ab und zu am Wochenende was kleines nebenbei macht. Ich will hier nur verdeutlichen, dass 300 Euro ein überschaubarer Beitrag sind für die Berufsausübung und die Ausgaben schnell verdient sind.
Woher die Ansicht kommt mich als gewissen Schlag zu bezeichnen kann ich nicht folgen. Aber ich lasse mich gerne belehren.
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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast - 27.02.2020, 11:34
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Test - 27.02.2020, 12:20
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