22.06.2019, 18:07
(22.06.2019, 17:56)Ref_ÄH_rendar schrieb: Hi !
ich frage mich, wie das Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren prozessual zu werten ist.
Also VU -> Einspruch > Kläger beantragt VU aufrecht zu erhalten und fügt noch weitere Leistungsanträge und einen Feststellungsantrag hinzu. Überschrieben ist der Schriftsatz mit "Klageerhöhung".
Also obj. Klagehäufung. Aber wäre sonst noch etwas im Rahmen eines Urteils zu beachten? Oder reicht es im Tatbestand in einer vorgezogenen Prozessgeschichte auszuführen: "der Kläger beantragte ursprünglich...." und dann in den Anträgen: "der Kläger beantragt nunmehr,...".
Vllt. hat ja jemand einen Tipp.
Danke !
"Hat ursprünglich beantragt". Dann die Prozessgeschichte zum VU und dann die neuen Anträge
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Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren - von Ref_ÄH_rendar - 22.06.2019, 17:56
RE: Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren - von Gast - 22.06.2019, 18:07
RE: Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren - von Ref_ÄH_rendar - 22.06.2019, 18:30
RE: Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren - von Gast - 22.06.2019, 18:38
RE: Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren - von Ref_ÄH_rendar - 23.06.2019, 15:19
RE: Hinzufügen von Anträgen im Einspruchsverfahren - von Ref_ÄH_rendar - 23.06.2019, 15:21