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Notenanforderung für Volljuristen für Amtsanwaltschaft rechtswidrig?
Tess T. Culls
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2022
#21
25.06.2025, 12:56
(25.06.2025, 12:18)Sesselpupser schrieb:  
(25.06.2025, 11:16)Tess T. Culls schrieb:  
(25.06.2025, 07:51)Sesselpupser schrieb:  Wie sehr sich Juristen ihren eigenen Berufsstand selbst geringschätzen ist immer wieder spannend zu sehen.

Wenn die Wertschätzung des eigenen Berufsstandes nur dadurch gelingen kann, indem man sich gegenüber anderen Berufsständen als höherwertig einschätzt oder fühlt, dann ist das für mich auch immer wieder spannend zu sehen.
Ganz im Sinne des Werbespots von FedEX: "Aber ich habe doch studiert!"  LolLolLol

Wenn man der Meinung ist dass man als fertiger Volljurist auch unter einer Punktzahl von X noch in einer juristischen Tätigkeit hinter einem FH-Abschluss zurückhängt, dann ist entweder das Jurastudium und Staatsexamen viel zu leicht, oder es hat schlicht keinen Wert. Mit fachfremden Berufsständen hat das nichts zu tun, Amtsanwaltschaft ist ein juristischer Beruf, wie Staatsanwaltschaft auch. Die Ausbildung von Volljuristen sollte dem Absolventen mitgeben, sich die nötigen Kenntnisse anzueignen. Nicht dass ich jetzt empfehle, man sollte sich als Volljurist auf Rechtspfleger- oder sonstige Stellen im gehobenen Dienst bewerben, aber wenn man es schon macht, dann ist die Behauptung, man könne sich dort nicht so gut zurechtfinden wie ein Rechtspfleger, einfach Quatsch. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Der FH-Abschluss ist ein anders gelagerter Abschluss als die jur. Staatsexamina. Es ist kein minderwertiger Abschluß innerhalb der juristischen. Berufe. Von daher halte ich die Aussage, unter einer Punktezahl von X hängt der Volljurist einem anderen juristischen Beruf hinterher oder abe dieser Punktezahl sei dieser dem überlegen in jedem Fall falsch. Ebenso die nicht aus der Welt zu schaffende Annahme, mit einem Studium stünde einem auch mehr Gehalt zu.

Mein Post war vor allem aber auf diese Aussage des TE gemünzt:  
"Wie kann es sein, dass ein Volljurist, der eine höherwertige Qualifikation als ein Amtsanwalt hat und für eine höhere Laufbahn ausgebildet ist, die Tätigkeit einer geringerwertigen Laufbahn nicht wahrnehmen kann?"

Ich kann den Frust verstehen, war ich doch selbst in dieser Situation.

Die Tatsache, zwei juristische Staatsexamen geschafft zu haben, ist eine für sich genommen achtbare Leistung, die ich nicht kleinreden will. Diese sagt aber nur bedingt etwas darüber aus, wie gut man im Job ist. Ich sehe Volljuristen mit achtbaren Noten, z.T. mit Dr., die im Job nichts auf die Reihe kriegen. Während Kollegen, die "nur" ne Ausbildung haben und über Umwege auf gleichwertigen Positionen arbeiten, brillieren.

Der Mensch machts letztendlich aus, ob er das was er macht, gut macht. Auch im juristischen Bereich. Deswegen wird auch nicht jeder mit absolut herausragenden Noten zwingend bei einer GK eingestellt. Nur die Chancen sind höher. So halt hier auch.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2025, 12:58 von Tess T. Culls.)
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