15.05.2025, 20:55
(15.05.2025, 17:43)Praktiker schrieb:(15.05.2025, 15:44)User1234 schrieb:(09.05.2025, 10:52)Praktiker schrieb:(09.05.2025, 07:36)Friedman schrieb:(08.05.2025, 22:10)JuraLiebhaber schrieb: klingt fast wie ein schlechter Anwalt.Dann ist das ja gut, dass ich kein Anwalt bin, sondern Ministerialjurist. Und wenn ich in meinem Fachbereich schlecht sein sollte, dann wäre das ganz schön doof für eine erhebliche Anzahl von Rechtsanwendern, da ich die KI gerade bei bestimmten Rechtsfragen und Formulierungen einer großen Gesetzesänderung im speziellen Verwaltungsrecht verwende. Ich würde eher die fachliche Tiefe meines Teilrechtsgebiets hinterfragen, wenn handelsübliche KI oder das juris-Produkt komplexe Spezialfragen im Handumdrehen lösen könnte.
Das ist glaube ich ein Missverständnis: gemeint war doch wohl, dass die KI Leistung wie ein schlechter Anwalt erbringe - das ging nicht gegen Dich.
KI hätte das richtig verstanden und nicht so wie der Ministerialjurist
Ja nur, ich bin ja auch Ministerialjurist! Was folgt jetzt wieder daraus? Minus mal minus ist plus?
KI baut aber wirklich derzeit noch viel Mist, die Zusammenfassung bei Beck Online spuckt auch mal das Gegenteil des Urteils aus.
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Rechtsmethodik und die Herausforderung durch ChatGPT - von LarsLovstrom - 07.05.2025, 09:57
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RE: Rechtsmethodik und die Herausforderung durch ChatGPT - von User1234 - 15.05.2025, 15:44
RE: Rechtsmethodik und die Herausforderung durch ChatGPT - von Praktiker - 15.05.2025, 17:43
RE: Rechtsmethodik und die Herausforderung durch ChatGPT - von Sesselpupser - 15.05.2025, 20:55
RE: Rechtsmethodik und die Herausforderung durch ChatGPT - von Egal_ - 09.05.2025, 08:23
RE: Rechtsmethodik und die Herausforderung durch ChatGPT - von Jona - 15.05.2025, 21:13