Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
15.04.2025, 22:34
(15.04.2025, 17:48)Paul Klee schrieb:(15.04.2025, 10:11)KM2025 schrieb:(15.04.2025, 08:30)Paul Klee schrieb: Ich würde es auch angeben. Je nach Bundesland werden auch schon getilgte Sachen abgefragt (sei dahingestellt, ob das rechtmäßig ist).
Wenn du weißt wer dafür zuständig ist, könntest du mal anrufen und deine Situation schildern und so persönlich den Reifeprozess darstellen (denke das könnte zb der OLG-Ausbildungsleiter sein). Oder ansonsten schriftlich eine Erklärung dazu abgeben mit den sonstigen Unterlagen.
Das getilgte Taten abgefragt werden ist besorgniserregend war mir bisher nicht bekannt. Ich werde es angeben Dankeschön. In wie fern eine Erklärung? In der ich mich von den Vorfällen distanziere oder was meinst du ?
Ja, wo du dich glaubhaft distanzierst oder deine Auseinandersetzung damit zeigst. Denke nicht, dass es zwingend erforderlich wäre, aber wenn du Sorge hast es könnte der Einstellung im Weg stehen, warum nicht.
Die Frage ist halt, ob das nicht genau das Gegenteil bewirkt. Wenn man anfängt so in einen defensiven Rechtfertigungsmodus zu gehen, bringt man vielleicht überhaupt erst jemand auf den Gedanken, sich da mal genauere Gedanken drüber zu machen, ob der Einstellung Gründe entgegenstehen, obwohl die Jahresmarke nicht gerissen wurde... Aber am Ende ist das Kaffeesatzleserei, daher muss es der TE entscheiden
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