15.04.2025, 11:06
(15.04.2025, 10:11)KM2025 schrieb:(15.04.2025, 08:30)Paul Klee schrieb: Ich würde es auch angeben. Je nach Bundesland werden auch schon getilgte Sachen abgefragt (sei dahingestellt, ob das rechtmäßig ist).
Wenn du weißt wer dafür zuständig ist, könntest du mal anrufen und deine Situation schildern und so persönlich den Reifeprozess darstellen (denke das könnte zb der OLG-Ausbildungsleiter sein). Oder ansonsten schriftlich eine Erklärung dazu abgeben mit den sonstigen Unterlagen.
Das getilgte Taten abgefragt werden ist besorgniserregend war mir bisher nicht bekannt. Ich werde es angeben Dankeschön. In wie fern eine Erklärung? In der ich mich von den Vorfällen distanziere oder was meinst du ?
Man ist da leider im Endeffekt "auf hoher See", aber es kann eigentlich in keinem Fall angemessen sein, für eine fast zehn Jahre zurückliegende Wirtshausrauferei o.ä. ein faktisches Berufsverbot zu verhängen.
Aber man geht in Deutschland da ja ohnehin einen Sonderweg, auch das Berufsziel des Rechtsanwaltes bzw. sogar allgemein den vollwertigen juristischen Abschluss unter die Glocke einer staatlichen Dienstpflicht zu hängen.
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