22.07.2024, 08:43
(18.07.2024, 10:50)Diogenes schrieb: Um diesen Thread mal wieder zum Leben zu erwecken:
Weiß jemand zufällig, ob sich die Associates bei Hengeler verpflichten müssen nach dem Aufenthalt zurück zu Hengeler zu gehen (oder wenn nicht z.B. eine Art Vertragsstrafe zahlen müssen)? Oder ist es auch möglich „den Auslandsaufenthalt noch mitzunehmen“ (z.B. in einem US-Büro einer renommierten amerikanischen Partner-Kanzlei) und danach den Exit aus der GK zu wagen?
Ja, man muss sich verpflichten mindestens 1 Jahr noch für HM zu arbeiten danach.
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Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 01:46
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von max GASTermann - 26.05.2020, 02:23
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast Gast - 26.05.2020, 10:17
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 11:22
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 12:12
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von max GASTermann - 26.05.2020, 13:36
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 11:25
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast Gast - 26.05.2020, 13:55
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 18:54
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 18:55
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Diogenes - 18.07.2024, 10:50
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Etbi - 22.07.2024, 08:43
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Ref1 - 18.07.2024, 20:22