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  5. Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW)
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Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW)
Anni_NrW
Unregistered
 
#5
26.06.2024, 10:59
(26.06.2024, 09:46)NRW_02-24 schrieb:  
(25.06.2024, 19:24)RefSH schrieb:  Hey,

das ist in den meisten Bundesländern schon gang und gebe (GPA Nord, Baden-Württemberg). Ich kenne keinen der deswegen seine Wahlstation nicht im Ausland macht.
Das Problem ist ja nicht die Regelung an sich, sondern dass sie völlig ohne Ankündigung und Vorlaufzeit kommt. Stell dir mal vor, im GPA-Bezirk würde man von jetzt auf gleich entscheiden, dass in den Hilfsmitteln keine Paragraphenhinweise, Hervorhebungen oder Register mehr erlaubt sind (wie das ja zB in NRW der Fall ist). Viele September-Kandidaten haben einfach darauf vertraut, dass sie im Februar Mündliche haben, wie das halt schon seit Jahrzehnten so ist, und den Januar -in irgendeiner Weise- schon anders verplant.

Sehe ich genauso. Das Problem ist nicht die Regelung als solche, sondern dass wir - die jetzt kurzfristig davon betroffen sind - die Wahlstation sonst anders gestaltet hätten. Z.B. bei einem Unternehmen oder Kanzlei, wo die Arbeitsbelastung noch mit Lernzeit kombiniert werden kann. So haben wir uns auf den Lernmonat verlassen und müssen nun in den sauren Apfel beißen.
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Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW) - von GästinNRW2 - 25.06.2024, 19:06
RE: Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW) - von RefSH - 25.06.2024, 19:24
RE: Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW) - von NRW_02-24 - 26.06.2024, 09:46
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RE: Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW) - von Anni_NrW - 26.06.2024, 11:21
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RE: Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW) - von Greg1234 - 04.07.2024, 16:19
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RE: Mündliche Prüfung einen Monat vorverlegt (NRW) - von Ref20NRW - 09.07.2024, 15:28
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