20.01.2024, 18:13
(20.01.2024, 17:58)Gast112351234 schrieb:(20.01.2024, 14:34)Sir Wilfrid Robarts schrieb: keine ahnung, wie du auf die Rechnung kommst, aber im Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120. Das wären bei dem geschätzten Umsatz von 350 etwas mehr als 1/3. angenommen, du würdest die 200 nicht knacken, bliebe es eben bei den 90... (umsatzauslösende schwelle von 200k und unsatz von 350 unterstellt)
0,15 oder 0,2 sind ein Fünftel oder ein Sechstel, grob gerechnet.
Ich würde es verstehen, wenn der Bonus am Gesamtumsatz gerechnet wird, 20 Prozent von 350k zum Beispiel. Das wäre dann etwas, das ich bisher "übersehen" habe. Bis jetzt verstehe ich es allerdings so, dass der Bonus allein auf Basis des die Schwelle übersteigenden Betrages berechnet wird. Und in diesem Fall bleiben 15 oder 20 Prozent einfach 15 oder 20 Prozent. Dass es in deinem Beispiel, fix 90 + (0,2 x 150) = 120, auf ein Drittel hinausläuft, liegt nur daran, dass das Fixum schon so hoch ist. Bei einem Umsatz von unter 200k wäre das ja bereits die Hälfte.
Oder geht es um den kompletten Kanzleiumsatz, an dem man noch mal beteiligt wird?
Oder, Patenter Gast, haben wir uns wohl schon richtig verstanden und der Bonus fällt in der Tat geringer aus als das Gehalt? Das wundert mich eben, dass der Bonusanteil schlechter vergütet wird als das fixe Gehalt.
Dein Gedankenfehler ist weiterhin, dass du anzunehmen scheinst, dass das Grundgehalt nur zu einem Umsatz bis zu 200k „verpflichtet“. Während der Bonus darüber dann quasi wie eine zusätzliche Überstundenvergütung kommt. Das ist aber nicht so.
Das Grundgehalt erstreckt sich über den kompletten Umsatz und bei einem besonders hohen Umsatz kommt dann eben noch ein Bonus als zusätzliche Leistungskomponente oben drauf.
Um es mal einfach zu sagen: Wenn du einen Vertrag hast mit 90k Fixum + Bonus iHv 20% ab 200k Umsatz, kannst du nicht bei erreichen von 200k Umsatz im Oktober sagen, wunderbar ich höre auf zu arbeiten, da ich mein vertragliches Arbeitsziel erreicht habe. So läuft das nicht.
Jetzt verstanden?
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