27.07.2022, 07:29
(26.07.2022, 18:41)Gast schrieb: Inoffiziell nimmt Bayern vorzugsweise „eigene“ Studierende. Bayern rechnet auch die Examensergebnisse nach deren geltenden Berechnungsmethode um. Gilt auch nach dem 2.
Das OLG München geht nach den online angegebenen Kriterien vor, völlig egal wo du studiert hast. Bei Kindern im OLG Bezirk, Ehewohnsitz über einem Jahr, Lehrstuhlstelle mindestens ein Jahr bist du sicher drin, auch in München selbst. Ansonsten kommt es allein auf die Zeit des Wohnsitzes im jeweiligen Bezirk an. Egal, ob diese vor oder während des Studiums war.
Und das OLG München hat scheinbar immer genug Stellen für alle Bewerber. Nur eben nicht in München, sondern gerne auch mal in Traunstein etc.
Außerdem wird beim ersten Examen überhaupt nichts umgerechnet. Das passiert ausschließlich bei einer Bewerbung beim Staat mit Blick auf das (allein einzuschneidende) zweite Examen. Interessant wird übrigens, ob Bayern jetzt auch die eigenen Examina umrechnet, nachdem die mündliche jetzt 30% und nicht mehr nur 25% zählt.
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Bewerbung Bayern vor Mündlichem - von Gast - 25.07.2022, 16:28
RE: Bewerbung Bayern vor Mündlichem - von Gast - 25.07.2022, 16:36
RE: Bewerbung Bayern vor Mündlichem - von Gast - 26.07.2022, 18:41
RE: Bewerbung Bayern vor Mündlichem - von Referendar123 - 27.07.2022, 07:29
RE: Bewerbung Bayern vor Mündlichem - von Gast - 27.07.2022, 08:58