21.11.2021, 12:32
(20.11.2021, 23:52)Praktiker schrieb: Die Praxis verfährt ganz weitgehend anders und setzt den Streitwert zeitanteilig fest. Das schadet nichts, denn jeder in der Praxis weiß, dass für die Gerichtskosten der anfängliche Wert zählt, verhindert aber, dass für eine Terminsgebühr versehentlich der höhere Wert angesetzt wird oder die Akte einige Zeit danach wieder auf den Tisch kommt. Dass diese Praxis falsch sein soll, wäre mir neu.
Diese Praxis dürfte aber in der Tat falsch sein. Eine gesonderte Festsetzung des anwaltlichen Gegenstandswerts erfolgt gemäß § 33 I RVG nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag.
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Gerichtskosten bei Erledigung - von Gast - 19.11.2021, 23:55
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RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von RichterBW - 21.11.2021, 15:04
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RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von Gast - 28.11.2021, 23:56
RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von Gast - 28.11.2021, 23:59
RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von RichterBW - 29.11.2021, 01:07








