21.11.2021, 10:57
(20.11.2021, 23:52)Praktiker schrieb: Die Praxis verfährt ganz weitgehend anders und setzt den Streitwert zeitanteilig fest. Das schadet nichts, denn jeder in der Praxis weiß, dass für die Gerichtskosten der anfängliche Wert zählt, verhindert aber, dass für eine Terminsgebühr versehentlich der höhere Wert angesetzt wird oder die Akte einige Zeit danach wieder auf den Tisch kommt. Dass diese Praxis falsch sein soll, wäre mir neu.
Wenn man nur den höheren Wert als Streitwert ohne Einschränkung festsetzt, dann müsste man doch sonst zumindest noch klarstellen, dass er für die Terminsgebühr usw. nach dem Datum nicht nach 32 I RVG maßgeblich sein soll?
Dazu auch das KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2018 26 W 62/17, https://www.zpoblog.de/kg-keine-gestaffe...stsetzung/ mit entsprechender Einleitung des Mitteilenden ;)
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Gerichtskosten bei Erledigung - von Gast - 19.11.2021, 23:55
RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von Andreas - 20.11.2021, 00:33
RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von RichterBW - 20.11.2021, 01:00
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RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von Gast - 28.11.2021, 23:56
RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von Gast - 28.11.2021, 23:59
RE: Gerichtskosten bei Erledigung - von RichterBW - 29.11.2021, 01:07









