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  5. Examen nach derzeitiger Praxis = Versuchte KV im Amt durch Unterlassen?
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Examen nach derzeitiger Praxis = Versuchte KV im Amt durch Unterlassen?
Gast
Unregistered
 
#14
02.04.2021, 16:13
(02.04.2021, 13:05)Gast schrieb:  
(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb:  Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.

Interessante Punkte. 

Zum erlaubten Risiko, als Einschränkung zur objektiven Zurechnung: Da würde ich dir recht geben, wenn man sagen würde, dass Veranstaltungen in Innenräumen mit mehreren hundert Teilnehmern ohne Masken zum Zeitpunkt der Corona-Epidemie gesellschaftlich toleriert sind. Das waren/sind sie aber gerade nicht.

Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: Hier ist die Frage, inwieweit das Auftauchen in der Examensprüfung überhaupt eigenverantwortlich ist und ob sich die Selbstgefährdung auch auf das Unterlassen besserer Schutzmaßnahmen (warum nicht kleinere Räume, warum nicht Masken, gerne auch gegen Zeitausgleich, warum nicht kreative Lösungsmöglichkeiten finden) bezieht?

Ich gebe dir Recht, dass man hier wohl am ehesten im Rahmen der objektiven Zurechnung eine Strafbarkeit verneinen würde. Das ist aber ein Punkt, der sehr wertungsbeladen bzw. von außerstrafrechtlichen Annahmen beeinflußt ist. Das Klima in der Gesellschaft hinsichtlich des Handelns des Staates in der Coronakrise scheint sich derzeit jedoch zu ändernund man weiß ja nicht, wie man später einmal auf diese Zeit zurückblicken wird. Allerdings dürften die Taten dann wohl verjährt sein.


Zum Argument Innenräume: da wird ja schon differenziert, ob etwas besonders wichtig ist oder einfach ne Spaßveranstaltung ist. 

Man sollte auch schauen, wie der Raum beschaffen ist. Ich habe in einer Halle geschrieben mit besonderer Lüftungstechnik, keine Maskenpflicht am Platz und Tische recht weit auseinander. 

Wäre das anders gewesen (kleiner Raum, keine Lüftung) wäre ich da auch anderer Meinung. Vielleicht reden wir auch von unterschiedlichen Sachverhalten. 

Die Eigenverantwortlichkeit entfällt natürlich bei Zwang. In Berlin gab es ziemlich legere Möglichkeiten sich vor der Kampagne zu drücken. Ich kenne aber nicht die Details und vermute auch die meisten gesunden jungen Leute wollten den Mist hier auch hinter sich bringen. So war es bei mir jedenfalls. Das JPA hätte sicherlich wieder Stunk gemacht, wenn plötzlich die Hälfte der Leute meint nicht schreiben zu wollen wegen des Risikos.

Bezüglich der Möglichkeiten bessere Bedingungen vor allem für Einzelfälle zu schaffen usw sind wir auf einer Linie. Da hat man in Berlin zB komplett versagt, für Risikogruppen gab es nur die Möglichkeit halt das Risiko in Kauf zu nehmen oder nicht zu schreiben. Einzelne Räume wurden nicht zur Verfügung gestellt.

Man sieht an der ganzen Geschichte halt, dass man das letzte Jahr ungefähr zu 0% genutzt hat sich auf eine fortwährende Pandemielage vorzubereiten. Die JPAs haben halt keinen Plan wie sie den Rückstand durch Ausfallenlassen einer Kampagne auffangen sollen. 

Ich wollte mit meiner doch sehr lapidaren und lieblosen Aufzählung auch weniger eine Strafbarkeit verneinen, sondern nur Punkte anführen, über die man sich näher unterhalten muss. Ist ja Karfreitag, da darf man nicht so viel schreiben ;)
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