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Examen nach derzeitiger Praxis = Versuchte KV im Amt durch Unterlassen?
Gast12346
Unregistered
 
#1
02.04.2021, 12:35
Hallo,

ich habe mich gefragt, wie es mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit führender Einzelpersonen in JPAs und generell in der Politik hinsichtlich Corona aussieht (vielleicht sind das auch zwei verschiedene Ebenen).

Wenn ich, wie im Referendariat gelernt, hier die Punkte einer versuchten Körperverletzung im Amt durch Unterlassen durchgehe, sehe ich bei einem groben Durchgehen der Punkte durch das das Schreiben-Lassen eines Examens mit hunderten in einer Halle ohne Masken keinen Punkt an dem ich aus der Strafbarkeit rausfliege. 

Einzig am Punkt Vorsatz könnte man diskutieren. Das Verhalten dürfte allerdings einen typischen  Fall von "Und-wenn-schon" darstellen. Die Risiken angesichts der hohen Verbreitung und der Symptomlosigkeit vieler Erkrankter sind ja hinreichend bekannt.

Wo habe ich einen Denkfehler? Kann mir kaum vorstellen, dass die leitenden Mitarbeiter des JPAs hier Gefängnisstrafen riskieren, oder?
Gast
Unregistered
 
#2
02.04.2021, 12:39
(02.04.2021, 12:35)Gast12346 schrieb:  Hallo,

ich habe mich gefragt, wie es mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit führender Einzelpersonen in JPAs und generell in der Politik hinsichtlich Corona aussieht (vielleicht sind das auch zwei verschiedene Ebenen).

Wenn ich, wie im Referendariat gelernt, hier die Punkte einer versuchten Körperverletzung im Amt durch Unterlassen durchgehe, sehe ich bei einem groben Durchgehen der Punkte durch das das Schreiben-Lassen eines Examens mit hunderten in einer Halle ohne Masken keinen Punkt an dem ich aus der Strafbarkeit rausfliege. 

Einzig am Punkt Vorsatz könnte man diskutieren. Das Verhalten dürfte allerdings einen typischen  Fall von "Und-wenn-schon" darstellen. Die Risiken angesichts der hohen Verbreitung und der Symptomlosigkeit vieler Erkrankter sind ja hinreichend bekannt.

Wo habe ich einen Denkfehler? Kann mir kaum vorstellen, dass die leitenden Mitarbeiter des JPAs hier Gefängnisstrafen riskieren, oder?
Stell ne Strafanzeige
Gast
Unregistered
 
#3
02.04.2021, 12:52
Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.
Gast
Unregistered
 
#4
02.04.2021, 13:05
(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb:  Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.

Interessante Punkte. 

Zum erlaubten Risiko, als Einschränkung zur objektiven Zurechnung: Da würde ich dir recht geben, wenn man sagen würde, dass Veranstaltungen in Innenräumen mit mehreren hundert Teilnehmern ohne Masken zum Zeitpunkt der Corona-Epidemie gesellschaftlich toleriert sind. Das waren/sind sie aber gerade nicht.

Eigenverantwortliche Selbstgefährdung: Hier ist die Frage, inwieweit das Auftauchen in der Examensprüfung überhaupt eigenverantwortlich ist und ob sich die Selbstgefährdung auch auf das Unterlassen besserer Schutzmaßnahmen (warum nicht kleinere Räume, warum nicht Masken, gerne auch gegen Zeitausgleich, warum nicht kreative Lösungsmöglichkeiten finden) bezieht?

Ich gebe dir Recht, dass man hier wohl am ehesten im Rahmen der objektiven Zurechnung eine Strafbarkeit verneinen würde. Das ist aber ein Punkt, der sehr wertungsbeladen bzw. von außerstrafrechtlichen Annahmen beeinflußt ist. Das Klima in der Gesellschaft hinsichtlich des Handelns des Staates in der Coronakrise scheint sich derzeit jedoch zu ändernund man weiß ja nicht, wie man später einmal auf diese Zeit zurückblicken wird. Allerdings dürften die Taten dann wohl verjährt sein.
Gast
Unregistered
 
#5
02.04.2021, 13:10
(02.04.2021, 12:52)Gast schrieb:  Erlaubtes Risiko, überwiegend Leute, die nicht zur Risikogruppe gehören, eigenverantwortliche Selbstgefährdung / Einwilligung...Es gibt diverse Möglichkeiten da an prominenter Stelle rauszufliegen.



Zur Risikogruppe: Das ist, meiner Meinung nach ein relativ denkfaules Argument aus letztem Frühling, das hier ggf. im Rahmen eines Tötungsvorsatzes eine Rolle spielen dürfte. Heute sind die Spätfolgen der Corona-Infektion auch für Nichtrisikogruppen jedoch weitgehend bekannt. In GB gibt es von vier Millionen Covid19-Erkrankten eine Millionen Long-Covid-Erkrankte, in jeder Altersgruppe.
Gast
Unregistered
 
#6
02.04.2021, 13:44
Oh man. Denkt ihr das auch bei einer Grippewelle?
Gast
Unregistered
 
#7
02.04.2021, 13:49
(02.04.2021, 13:44)Gast schrieb:  Oh man. Denkt ihr das auch bei einer Grippewelle?

Nein, weil es bei einer Grippewelle hierzu keinerlei Anlass gäbe.
Gast
Unregistered
 
#8
02.04.2021, 14:16
Das Thema lässt tief blicken...
Gast
Unregistered
 
#9
02.04.2021, 14:32
(02.04.2021, 13:49)Gast schrieb:  
(02.04.2021, 13:44)Gast schrieb:  Oh man. Denkt ihr das auch bei einer Grippewelle?

Nein, weil es bei einer Grippewelle hierzu keinerlei Anlass gäbe.

Aha. Was ist der Unterschied? Die Mortalitätsrate? Inwiefern soll die für eine Gesundheitsschädigung relevant sein?
Gast
Unregistered
 
#10
02.04.2021, 14:42
Ein Referendars-"Kollege" sah das wohl ähnlich wie du und hat deshalb vorm VG auf Erlass eines Maskenzwangs während der gesamten Prüfung geklagt. Vorläufig hatte er damit auch Erfolg.

https://www.lto-karriere.de/jura-referen...aatsexamen
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