05.10.2018, 17:49
Hey Leute,
nachdem ich meine Mütze voll Schlaf genommen habe, hier ein paar kleine Anmerkungen zu der Mandantin (nachfolgend M) gegen den Kleingartenverein "Gut Grün e. V" (nachfolgend V).
Einschlägige Repetitoren predigen ja immer, dass man den Sachverhalt in gut 40 min erfasst haben muss. Nach meinem Empfinden war das überhaupt nicht zu schaffen und ich denke, dass diese Klausur wohl an der Überfrachtung von Informationen einen neuen Gipfelpunkt in der Ära der völlig überflüssigen PA erreicht hat und einfach nur als unzumutbar zu bewerten ist. Dies auch deshalb weil zwei Vertrage (Pachtvertrag und Stromvertrag) beispielsweise jeweils in § 3 des Vertrages die Kündigung regelten und fast einen identischen Wortlaut hatten. Richtig dicke kommt es dann noch, dass man auf Seite 7 von Seiten des V (!) mitbekommt, dass es am 03.03.17 irgendwie eine Kündigungsvereinbarung zwischen den Parteien gegeben hat.
Aber, der Reihe nach.
Stadt Hannover ist Eigentümerin eines Grundstückes. Dieses Grundstück ist an V verpachtet. Dieser verpachtet wiederum einzelne Parzellen weiter. Am 01.12.2009 erwirbt die M zwei Parzellen (100 und 101) zur Pacht.
Es gibt ein Pachtvertrag über die Parzellen und einen Stromvertrag, welcher die Versorgung der Parzellen gewährleistet. Für den Stromvertrag hat die M jeweils eine Kaution 429,50 € (Summe 859 €) hinterlegt.
Mitte 2016 möchte sich die M von den Parzellen lösen.
Für die Parzelle 100 ist der Nachpächter D zur Stelle und übernimmt ab 12/2016. Bei der Parzelle 101 läuft es nicht so rund: Die M schlägt die S als Nachpächterin vor. Die wird vom V abgelehnt. Warum? Auf der Parzelle steht eine Gartenlaube. Die M ist sich mit der S einig, dass sie für die Laube 1500 € Abstand bekommt. Der V sagt nein, denn die Laube sei nur 1.480 € wert. Es kommt der K daher, der bereit wäre, ab dem 01/ 2017 die Parzelle 101 als Pächter zu übernehmen. Klappt aber auch nicht, weil der Vorsitzende des Vereins mit seinem unseriösen Verhalten letztlich dafür sorgt, dass der K abspringt (die Bestätigung des K auf Bl. 9 dA war das einzige, welches angenehm eindeutig zu verstehen war).
Als AGL habe ich § 3 Nr. 2 des S-Vertrages auf Rückzahlung der Kaution und des Guthaben aus der Stromabrechnung (10 €) genommen.
Ich hatte anfänglich auch das Problem, dass ich mich fragte, wer denn überhaupt passivlegitimiert sei. Eine Strom-GbR habe ich dann letztlich aufgrund des Vorwortes des Stromvertrages (S-Vertrag) und § 1 des S-Vertrages abgelehnt.
Weiterhin habe ich mich dann gefragt, wer soll denn jetzt eigentlich (Ver-)Pächter?Die (Stadt H) oder Unterpächter (V). So richtig klar war das nicht, denn in den Verträgen war immer nur vom Verpächter und nicht vom Unterverpächter die Rede. Letztlich habe ich mir einfach gesagt, es wird wohl der V sein.
nachdem ich meine Mütze voll Schlaf genommen habe, hier ein paar kleine Anmerkungen zu der Mandantin (nachfolgend M) gegen den Kleingartenverein "Gut Grün e. V" (nachfolgend V).
Einschlägige Repetitoren predigen ja immer, dass man den Sachverhalt in gut 40 min erfasst haben muss. Nach meinem Empfinden war das überhaupt nicht zu schaffen und ich denke, dass diese Klausur wohl an der Überfrachtung von Informationen einen neuen Gipfelpunkt in der Ära der völlig überflüssigen PA erreicht hat und einfach nur als unzumutbar zu bewerten ist. Dies auch deshalb weil zwei Vertrage (Pachtvertrag und Stromvertrag) beispielsweise jeweils in § 3 des Vertrages die Kündigung regelten und fast einen identischen Wortlaut hatten. Richtig dicke kommt es dann noch, dass man auf Seite 7 von Seiten des V (!) mitbekommt, dass es am 03.03.17 irgendwie eine Kündigungsvereinbarung zwischen den Parteien gegeben hat.
Aber, der Reihe nach.
Stadt Hannover ist Eigentümerin eines Grundstückes. Dieses Grundstück ist an V verpachtet. Dieser verpachtet wiederum einzelne Parzellen weiter. Am 01.12.2009 erwirbt die M zwei Parzellen (100 und 101) zur Pacht.
Es gibt ein Pachtvertrag über die Parzellen und einen Stromvertrag, welcher die Versorgung der Parzellen gewährleistet. Für den Stromvertrag hat die M jeweils eine Kaution 429,50 € (Summe 859 €) hinterlegt.
Mitte 2016 möchte sich die M von den Parzellen lösen.
Für die Parzelle 100 ist der Nachpächter D zur Stelle und übernimmt ab 12/2016. Bei der Parzelle 101 läuft es nicht so rund: Die M schlägt die S als Nachpächterin vor. Die wird vom V abgelehnt. Warum? Auf der Parzelle steht eine Gartenlaube. Die M ist sich mit der S einig, dass sie für die Laube 1500 € Abstand bekommt. Der V sagt nein, denn die Laube sei nur 1.480 € wert. Es kommt der K daher, der bereit wäre, ab dem 01/ 2017 die Parzelle 101 als Pächter zu übernehmen. Klappt aber auch nicht, weil der Vorsitzende des Vereins mit seinem unseriösen Verhalten letztlich dafür sorgt, dass der K abspringt (die Bestätigung des K auf Bl. 9 dA war das einzige, welches angenehm eindeutig zu verstehen war).
Als AGL habe ich § 3 Nr. 2 des S-Vertrages auf Rückzahlung der Kaution und des Guthaben aus der Stromabrechnung (10 €) genommen.
Ich hatte anfänglich auch das Problem, dass ich mich fragte, wer denn überhaupt passivlegitimiert sei. Eine Strom-GbR habe ich dann letztlich aufgrund des Vorwortes des Stromvertrages (S-Vertrag) und § 1 des S-Vertrages abgelehnt.
Weiterhin habe ich mich dann gefragt, wer soll denn jetzt eigentlich (Ver-)Pächter?Die (Stadt H) oder Unterpächter (V). So richtig klar war das nicht, denn in den Verträgen war immer nur vom Verpächter und nicht vom Unterverpächter die Rede. Letztlich habe ich mir einfach gesagt, es wird wohl der V sein.
05.10.2018, 17:51
Welchen Differenzbetrag???????????????????????????????
05.10.2018, 17:56
Muss sagen, dass ich eher auf die Skripten und Repetitoren sauer bin, als auf die Prüfungsämter. Eigentlich waren die Klausuren fair - kurze, aus dem Leben gegriffene Sachverhalte und kein Wissen aus Spezialrechtsgebieten erforderlich. Aber eben so komische Akten, wo man nicht weiß wo der Einstieg ist, oder der Aufbau furchtbar verschachtelt ist, kenne ich auch aus der Stationsarbeit. Die ganzen tollen Probleme aus den Skripten kann man sich echt schenken. Vermute, dass die Ersteller immer schön nachsehen, ob Kaiser oder Alpmann was dazu geschieben haben. Und dann fragen sie das bestimmt nicht ab...
Wenn ich noch mal ran muss (oder will), werde ich mir die prozessualen Grundstrukturen noch mal flächendeckend reinziehen, damit man damit keine Zeit verliert und sich nicht so verheddert wie am Montag mit dieser Kombi aus Säumnis des Klägers bei Widerklage und Teilanerkenntnis. Die Grundlagen müssen echt besser sitzen, sonst bekommt man Panik im Ernstfall.
Dazu materiell einfach nur üben mit vielen Klausuren.
Finde den Gedanken mit der Identität der Vertragspartner übrigens sehr einleuchten, habe mich beim Schreiben auch darüber gewundert, dass ja 3 mal die selben Vögel unterschrieben haben. Nur hab ich es nicht aufgeschrieben, ich Horst.
War mal wieder der berühmte schmale Grat zwischen gut gesehen und abwegig bei mir. ;) Hoffe, dass ich nicht durchgängig auf der falschen Seite gelandet bin.
Wenn ich noch mal ran muss (oder will), werde ich mir die prozessualen Grundstrukturen noch mal flächendeckend reinziehen, damit man damit keine Zeit verliert und sich nicht so verheddert wie am Montag mit dieser Kombi aus Säumnis des Klägers bei Widerklage und Teilanerkenntnis. Die Grundlagen müssen echt besser sitzen, sonst bekommt man Panik im Ernstfall.
Dazu materiell einfach nur üben mit vielen Klausuren.
Finde den Gedanken mit der Identität der Vertragspartner übrigens sehr einleuchten, habe mich beim Schreiben auch darüber gewundert, dass ja 3 mal die selben Vögel unterschrieben haben. Nur hab ich es nicht aufgeschrieben, ich Horst.
War mal wieder der berühmte schmale Grat zwischen gut gesehen und abwegig bei mir. ;) Hoffe, dass ich nicht durchgängig auf der falschen Seite gelandet bin.
05.10.2018, 18:00
Wollte die Mandantin denn überhaupt denn Differenzbetrag haben, stand das irgendwo im Sachverhalt? und warum sollte sie einen Anspruch darauf haben? hat sie die Laube gebaut o.ä.?
05.10.2018, 18:04
Sie hat die Laube für 2.000 € abgelöst und ihren Ärger darüber ausgedrückt, dass ihr der "Gewinn" entgangen ist, da sie einen "Nachpächter" hatte, der ihr 1.500 € gegeben hätte. Dies hat der Vorstand vereitelt durch sein Verhalten. Habe das im Mandantenbegehren dahingehend beurteilt, dass sie diesen Betrag auch ganz gerne hätte, wenn es geht.
Eigentümer wird man ja nicht als Pächter, selbst wenn man selbst baut. AGL könnte nur aus Vertrag sein, denke ich.
Eigentümer wird man ja nicht als Pächter, selbst wenn man selbst baut. AGL könnte nur aus Vertrag sein, denke ich.
05.10.2018, 18:57
NRW, Klausurteil zum Fitnessstudio: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/186707
05.10.2018, 19:15
Ok, der Teil hat geklappt. Danke dir! Blöd nur, dass der zweite Teil in die Hose gegangen ist...
05.10.2018, 19:19
@GPA
Wohl Recht du hast!
In diesem Spiel sind die Repetitoren wohl der Hase und die Prüfungsamter der Igel.
Mit dem Ablösebetrag der Laube habe ich mich nicht weiter beschäftigt. Fand es schwierig, den Schaden konkret zu bestimmen und habe mir dann gesagt, dass der Ersteller das wohl nicht gewollt hat.
Diese permanenten Annahmen/ Hoffnungen in einer Klausur heben die Stimmung nun wirklich nicht.
Wohl Recht du hast!
In diesem Spiel sind die Repetitoren wohl der Hase und die Prüfungsamter der Igel.
Mit dem Ablösebetrag der Laube habe ich mich nicht weiter beschäftigt. Fand es schwierig, den Schaden konkret zu bestimmen und habe mir dann gesagt, dass der Ersteller das wohl nicht gewollt hat.
Diese permanenten Annahmen/ Hoffnungen in einer Klausur heben die Stimmung nun wirklich nicht.
05.10.2018, 19:22
Habe ich auch so gelöst, allerdings im Eifer des Gefechts vergessen, dass § 45 TKG analog nicht anwendbar ist.
Meint ihr das ist schlimm?
Meint ihr das ist schlimm?
05.10.2018, 19:29