02.10.2018, 20:35
NdsPayBack, waaaaas ??
Das klingt nicht nur zeitlich kaum machbar, sondern materiell auch total daneben.
Jetzt bin ich für unsere Klausur irgendwie doch dankbar. Wobei... weiß nicht... bin mir unsicher :D
Das klingt nicht nur zeitlich kaum machbar, sondern materiell auch total daneben.
Jetzt bin ich für unsere Klausur irgendwie doch dankbar. Wobei... weiß nicht... bin mir unsicher :D
02.10.2018, 21:39
Das Amtsgericht war doch unzuständig, weil der Streitwert über 5000€ lag und eine rügelose Einlassung geht doch nur am Landgericht und nicht am Amtsgericht, so dass das Amtsgericht sich nach 504 ZPO hätte unzuständig erklären müssen und ans Landgericht verweisen musste oder ?!?!
02.10.2018, 21:51
Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, 4 ZPO.
02.10.2018, 21:53
Ach scheiße? Danke !
02.10.2018, 22:11
Kacke!
Dabei war in der Klage halt nur der eine Antrag als Gesamtforderung...da war erstmal gar nicht ersichtlich, dass es ne Nebenforderung ist. Naja Wayne.
Dabei war in der Klage halt nur der eine Antrag als Gesamtforderung...da war erstmal gar nicht ersichtlich, dass es ne Nebenforderung ist. Naja Wayne.
02.10.2018, 22:18
Ich bin auch in die Falle mit der Zuständigkeit des AG gefallen.
Dabei hatte ich mich schon gefreut, dass ich das Problem überhaupt gesehen habe. Naja...
Dabei hatte ich mich schon gefreut, dass ich das Problem überhaupt gesehen habe. Naja...
02.10.2018, 23:25
Hallo, ich habe keinen Verzug geprüft. Einen Verzug hast Du doch nur bei dem Schaden, der dadurch eintritt, dass der Schuldner zwar leistet aber zu spät. Das heißt der Schaden entfällt nicht, wenn derjenige noch leisten würde. Man kann vielleicht Verzug vertreten, aber derjenige hat ja ohnehin nicht geleistet. Er hat diese sogar verweigert. Ich habe 280, 281 geprüft und bejaht. Zu 280,241 bin ich nicht mehr gekommen. Die Klausel war meines Erachtens nicht unwirksam. Wenn man 309 Nr 3 bgb richtig liest, steht da, dass eine Klausel nur dann unwirksam ist, wenn das Recht ausgeschlossen ist mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufzurechnen. Aber genau das wollte der Vertragspartner ja. Der Schadensersatzanspruch war nicht rechtskräftig. Von daher. Ich habe nach 650 einen Kaufvertrag angenommen.
Bin nicht fertig geworden. Zu dem Antrag bin ich nicht mehr gekommen. Habe am Ende nur noch gekrakelt.
Bin nicht fertig geworden. Zu dem Antrag bin ich nicht mehr gekommen. Habe am Ende nur noch gekrakelt.
02.10.2018, 23:27
Legt man diese Wertung dem 307zugrunde ergibt sich gerade nicht die Unwirksamkeit der Klausel
03.10.2018, 08:07
Hmmm... also ich bin einfach davon ausgegangen, dass die Lieferung an Fa. Petzold noch erfolgt ist, aber eben nicht mehr am 14.11. . Ob das tatsächlich auch so im Sachverhalt stand, kann ich gar nicht mehr sagen.
Aber ob man nun die Pflicht zum Ausliefern an Fa. Petzold iRv 286 oder als reinen 280 prüft.. Hauptsache es wird als Problem diskutiert, denk ich...hoff ich..
Aber ob man nun die Pflicht zum Ausliefern an Fa. Petzold iRv 286 oder als reinen 280 prüft.. Hauptsache es wird als Problem diskutiert, denk ich...hoff ich..
03.10.2018, 08:58
Ich bin auch nicht fertig geworden. Ich habe den praktischen Teil nicht geschafft und Zweckmäßigkeit nur halb. Meint ihr, die Klausur ist allein deswegen schon nicht bestanden?