22.05.2021, 09:45
(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb:Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.(21.05.2021, 14:19)Staatsanodergewalt schrieb: wusste nicht das bärbock juristin ist. 1. oder auch 2. examen gemacht?
Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
22.05.2021, 11:37
Für einen Volljuristen ist ein LL.M ein netter Zeitvertreib um "noch was dazu zu haben", für Nichtjuristen bestenfalls ein kurzer Ausflug in die Rechtswelt und für Politiker ohne jeden sonstigen akademischen Abschluss hochnotpeinlich.
Aber es ist als Politiker einfach sehr schick, auf dem Papier Jurist zu sein. Wir erinnern uns nur an eine SPD-BT-Abgeordnete die sich vor einigen Jahren gar ganz Keck Mal zwei juristische Staatsexamina ausgedacht hatte. Flog erst nach vielen Jahren auf.
Aber es ist als Politiker einfach sehr schick, auf dem Papier Jurist zu sein. Wir erinnern uns nur an eine SPD-BT-Abgeordnete die sich vor einigen Jahren gar ganz Keck Mal zwei juristische Staatsexamina ausgedacht hatte. Flog erst nach vielen Jahren auf.
22.05.2021, 11:44
(22.05.2021, 11:37)Gast schrieb: Für einen Volljuristen ist ein LL.M ein netter Zeitvertreib um "noch was dazu zu haben", für Nichtjuristen bestenfalls ein kurzer Ausflug in die Rechtswelt und für Politiker ohne jeden sonstigen akademischen Abschluss hochnotpeinlich.
Aber es ist als Politiker einfach sehr schick, auf dem Papier Jurist zu sein. Wir erinnern uns nur an eine SPD-BT-Abgeordnete die sich vor einigen Jahren gar ganz Keck Mal zwei juristische Staatsexamina ausgedacht hatte. Flog erst nach vielen Jahren auf.
Hochnotpeinlich sagt man schon seit 100 Jahren nicht mehr..
22.05.2021, 11:46
(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb:Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.(21.05.2021, 14:19)Staatsanodergewalt schrieb: wusste nicht das bärbock juristin ist. 1. oder auch 2. examen gemacht?
Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen
22.05.2021, 11:53
(22.05.2021, 11:46)Gast schrieb:99 % ist übertrieben - ich schätze, dass 15 % eine gute Chance haben. In der Sache hast du natürlich Recht.(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb:Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.(21.05.2021, 14:19)Staatsanodergewalt schrieb: wusste nicht das bärbock juristin ist. 1. oder auch 2. examen gemacht?
Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen
22.05.2021, 11:58
(22.05.2021, 11:53)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:46)Gast schrieb:99 % ist übertrieben - ich schätze, dass 15 % eine gute Chance haben. In der Sache hast du natürlich Recht.(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb:(21.05.2021, 16:04)Gast schrieb: Nein. Aber „Jurist“ ist auch keine exklusive Berufsbezeichnung für Leute mit Examen. Dafür reicht schon ein LL.B., entsprechend ein LL.M. sowieso. Sagt ja niemand, dass sie Diplom- oder Volljuristin sei.Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen
Inwieweit es dem Ruf einer so genannten renommierten Hochschule zuträglich ist, wenn LLM-Zulassungen mehr an Prominenz denn an fachlich-formale Voraussetzungen geknüpft sind, sei hier Mal dahingestellt. Über die Qualitätsstandars kann und will ich hier keine Aussage treffen.
22.05.2021, 12:01
(22.05.2021, 11:58)Gast schrieb:Als Baerbock den Master absolviert hat, war sie nicht prominent ;-)(22.05.2021, 11:53)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:46)Gast schrieb:99 % ist übertrieben - ich schätze, dass 15 % eine gute Chance haben. In der Sache hast du natürlich Recht.(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb:(22.05.2021, 09:15)Gast schrieb: Richtig. Trotzdem habe ich noch nie erlebt, dass sich Absolventen eines LL.B bzw. LL.M in einschlägigen Kreisen als Juristen bezeichnen. Man erwartet bei einem einem Juristen einfach eine systematische Breite Grundlagenbasis. Die wird nunmal minimum mit dem 1. Examen nachgewiesen. Ein guter LL.B. oder LL.M. versucht meiner Erfahrung nach daher gar nicht einen auf Jurist zu machen. Das rechne ich diesen Absolventen auch hoch an. Natürlich gibt es aber auch einige die den Examensstress gescheut haben und sich nun trotzdem als Juristen bezeichnen zu müssen. Die erkennt man aber recht schnell.
Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen
Inwieweit es dem Ruf einer so genannten renommierten Hochschule zuträglich ist, wenn LLM-Zulassungen mehr an Prominenz denn an fachlich-formale Voraussetzungen geknüpft sind, sei hier Mal dahingestellt. Über die Qualitätsstandars kann und will ich hier keine Aussage treffen.
22.05.2021, 12:03
(22.05.2021, 12:01)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:58)Gast schrieb:Als Baerbock den Master absolviert hat, war sie nicht prominent ;-)(22.05.2021, 11:53)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:46)Gast schrieb:99 % ist übertrieben - ich schätze, dass 15 % eine gute Chance haben. In der Sache hast du natürlich Recht.(22.05.2021, 09:45)Gast schrieb: Es ist natürlich jedem klar, dass "Jurist" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Dennoch ist jedem klar, dass der Durchschnittsdritte unter "Jurist" einen im Allgemeinen "Rechtsgelehrten" oder auch "Rechtskundigen" meint. Das waren immer nur diejenigen mit Examen, bis Studiengänge wie Wirtschaftsrecht kamen. Dennoch ist es zumindest missverständlich und wohl eher noch irreführend, solche ohne Examen als "Juristen" zu bezeichnen. Dass Baerbock als "Völkerrechtlerin" bezeichnet wird bzw. sich selbst als solche bezeichnet, ist ein Witz und jeder Jura-Absolvent/Student weiß das. Völkerrechtler sind nahezu ausnahmslos spezialisierte Wissenschaftler und stets Volljuristen.
Wenn Baerbock Völkerrechtlerin ist, ist Christian Lindner "Öffentlich Rechtler" weil er in seinem Magister Artium das Öffentliche Recht studiert hat. Das ganze ist ein sehr transparenter Versuch, Baerbock eine Aura zu verleihen, die ihr aufgrund ihrer Laufbahn aber nicht zusteht. Jeder 4 Punkte Ass.jur. hat mehr in der Tasche als sie und ist zumindest mal Volljurist.
Baerbock ist weder Juristin, noch Völkerrechtlerin, noch hat sie eine bedeutsame akademische Karriere hingelegt. Das ist ja auch gar nicht schlimm. Aber etwas mehr Ehrlichkeit in der Berichterstattung wäre schon hilfreich.
Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen
Inwieweit es dem Ruf einer so genannten renommierten Hochschule zuträglich ist, wenn LLM-Zulassungen mehr an Prominenz denn an fachlich-formale Voraussetzungen geknüpft sind, sei hier Mal dahingestellt. Über die Qualitätsstandars kann und will ich hier keine Aussage treffen.
Nicht im heutigen Ausmas, aber sie war parteipolitisch schon über die Landesgrenzen bekannt.
22.05.2021, 12:11
Sie hat sich dort mit einem nichtjuristischen Vordiplom beworben und übrigens dieses Studium NIE beendet.
Sowas gäbe es heute nicht mehr. Finde es sehr unglücklich sich mit nur einem Jahr Theorie als Völkerrechtlerin zu bezeichnen, ohne auch nur ein juristisches Studium zu haben.
Sowas gäbe es heute nicht mehr. Finde es sehr unglücklich sich mit nur einem Jahr Theorie als Völkerrechtlerin zu bezeichnen, ohne auch nur ein juristisches Studium zu haben.
22.05.2021, 12:16
(22.05.2021, 12:03)Gast schrieb:(22.05.2021, 12:01)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:58)Gast schrieb:Als Baerbock den Master absolviert hat, war sie nicht prominent ;-)(22.05.2021, 11:53)Gast schrieb:(22.05.2021, 11:46)Gast schrieb: Die Frau hat an einer der renommiertesten Universitäten ihren LLM gemacht. Da würden 99% der Volljuristen keine Ängste Studienplatz erhalten. Das muss man auch mal anerkennen99 % ist übertrieben - ich schätze, dass 15 % eine gute Chance haben. In der Sache hast du natürlich Recht.
Inwieweit es dem Ruf einer so genannten renommierten Hochschule zuträglich ist, wenn LLM-Zulassungen mehr an Prominenz denn an fachlich-formale Voraussetzungen geknüpft sind, sei hier Mal dahingestellt. Über die Qualitätsstandars kann und will ich hier keine Aussage treffen.
Nicht im heutigen Ausmas, aber sie war parteipolitisch schon über die Landesgrenzen bekannt.
Hat doch auch ein RA auf Twitter hervorgehoben: der LLM an der LSE und dergleichen ist eigentliche cakewalk, keiner fällt durch, Abitur schwerer.
Des weiteren schauen die Unis bei der Aufnahme neben Geschlecht natürlich in besonderem Maße auf Nebenaktivitäten. Wenn du zB Jugendbotschafterr der UN oder UNICEF oder was weiß ich bist, dann kommt das natürlich besonders gut an. Gleiches gilt für Mitgliedschaft bei liberalen Pateien