14.03.2020, 14:54
(13.03.2020, 10:39)Gasti schrieb:(13.03.2020, 08:55)Gastgast schrieb:(12.03.2020, 14:10)GästinNRW schrieb: Um diesen Thread mal wieder aus dem Land der Trolle zurück zu holen: Hat jemand aktuelle Informationen oder Erfahrungen was so die Einstellungen im nördlichen Bereich von NRW angeht? Interessant wären für mich insoweit sowohl Berichte aus der ordentlichen als auch aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Danke schon mal :)
Hallo,
kann dir nur berichten, dass beim VG ein VB nötig, sofern du es knapp erreicht hast, aber alles möglich ist.
Beste Grüße
EIN VB? Also egal in welchem Examen oder muss es im 2. Examen sein?
Oder in beiden?
Sorry habe mich ungenau ausgedrückt. Ich meinte damit, dass aktuell die ausgeschriebenen 7.75 nicht reichen, sondern eben ein VB nötig ist.
Ob und was fürs erste gilt weiß ich nicht.
15.03.2020, 13:49
Zur aktuellen Situation bei den Verwaltungsgerichten im OVG-Bezirk NRW:
ich befinde mich gerade im Berwerbungsprozess - in 1 1/2 Wochen fängt meine Vorstellungsrunde an. Zu den Eckdaten:
1. Examen: 6,49
2. Examen: 9,22 ( Ö1: 9 Punkte; Ö2: 13 Punkte; Stationszeugnisse im VB/Gut-Bereich; kein örechtlicher Schwerpunkt erkennbar)
10 Monate Berufserfahrung in einer Zivilrechtskanzlei
Mit diesen Daten habe ich mich beim OVG Münster beworben und daraufhin auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Rahmen habe ich mit dem zuständigen Personaldezernenten telefoniert. Der sagt, die Note des ersten Examens "habe man sich besser vorgestellt" sei aber kein Ausschlusskriterium. Er betonte außerdem, dass es was die Noten angeht vor allem darauf ankommt, an welchem VG man tätig werden will. Für denjenigen, für den nur eine Einstellung beim VG Münster, Köln oder Düsseldorf in Betracht kommt, der sollte schon "mehr mitbringen". Kommen aber auch andere Gerichte in Betracht, wäre die schlechte Note des ersten Examens kein K.O.-Kriterium.
Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.
Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte. Auf das erste scheint es jedenfalls nicht anzukommen. Noch habe ich die Stelle zwar nicht - aber wenn es jetzt nicht klappt, liegt es jedenfalls nicht an den Noten ;)
Vielleicht hilft der Beitrag einigen Mitlesern, um die Chancen auf eine Einladung abzuschätzen.
ich befinde mich gerade im Berwerbungsprozess - in 1 1/2 Wochen fängt meine Vorstellungsrunde an. Zu den Eckdaten:
1. Examen: 6,49
2. Examen: 9,22 ( Ö1: 9 Punkte; Ö2: 13 Punkte; Stationszeugnisse im VB/Gut-Bereich; kein örechtlicher Schwerpunkt erkennbar)
10 Monate Berufserfahrung in einer Zivilrechtskanzlei
Mit diesen Daten habe ich mich beim OVG Münster beworben und daraufhin auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen. In diesem Rahmen habe ich mit dem zuständigen Personaldezernenten telefoniert. Der sagt, die Note des ersten Examens "habe man sich besser vorgestellt" sei aber kein Ausschlusskriterium. Er betonte außerdem, dass es was die Noten angeht vor allem darauf ankommt, an welchem VG man tätig werden will. Für denjenigen, für den nur eine Einstellung beim VG Münster, Köln oder Düsseldorf in Betracht kommt, der sollte schon "mehr mitbringen". Kommen aber auch andere Gerichte in Betracht, wäre die schlechte Note des ersten Examens kein K.O.-Kriterium.
Ich kenne darüber hinaus andere Richter auf Probe im OVG-Bezirk NRW (an den "unbeliebten Gerichten"), die im ersten und im zweiten ein eine solides Befriedigend haben - aber im zweiten auch kein VB.
Pauschal wird man also nicht sagen können, dass man zwangsläufig ein VB im zweiten braucht - auch nicht in Bezug auf die Verwaltungsgerichte. Auf das erste scheint es jedenfalls nicht anzukommen. Noch habe ich die Stelle zwar nicht - aber wenn es jetzt nicht klappt, liegt es jedenfalls nicht an den Noten ;)
Vielleicht hilft der Beitrag einigen Mitlesern, um die Chancen auf eine Einladung abzuschätzen.
15.03.2020, 17:46
(14.03.2020, 14:23)Gast schrieb: Bei uns (OLG Bezirk Hamm) wurde jetzt schon mehrfach angedeutet, dass vielleicht sogar der Erlass mit den 7,76 Punkten geändert werden soll weil es nicht genug Leute gibt. Weiß dass jemand was? Aktuell ist das eher ein Gerücht, auch wenn es von Seiten der Ausbilder/Angestellten der Ref-Abteilung kommt. Aber auch die haben das nur "gehört".
Ich hoffe, das klingt nicht zu patzig, aber bei so einer Frage kommt man aus dem Kopfschütteln nicht raus. Wenn Du unter 7,76 Punkten landest, hilft es Dir, wenn der Erlass geändert wurde. Ob irgendjemand, der hier postet, etwas über irgendwelche Pläne der Politik gehört hat, ist doch völlig irrelevant.
Fakt ist: Der Erlass ist über 20 Jahre alt. Die (NRW-)Justiz jammert seit vielen Jahren über fehlenden Nachwuchs und seit vielen Jahren antwortet das Ministerium auf Anfragen aus der Politik regelmäßig, dass es nicht beabsichtigt, an dem Erlass etwas zu ändern. Entsprechende Anfragen mit Antworten findest Du im Netz. Ich meine die letzte veröffentlichte Anfrage ist aus 2018.
Was irgendwelche Ausbilder und Prüfer sagen, ist genauso unerheblich wie das Hörensagen anderer Refs. Darüber entscheidet nämlich die Politik, d.h. das Ministerium. Und selbst wenn ein Mitarbeiter des Ministeriums etwas über potentielle Pläne wüsste - ich bezweifle, dass es sie jetzt plötzlich gibt, denn eigentlich will man schon die 7,76 Punkte-Leute nicht - wird er Dir weder in diesem Forum noch an anderer Stelle darüber etwas mitteilen.
Übrigens gilt letztlich bei der Justiz das gleiche wie in anderen Bereichen des ÖD und auch der Privatwirtschaft: Man beschwert sich über mangelnde Bewerber und Fachkräftemangel. Das bedeutet aber nur, dass die Interessenten, die es gibt, nicht dem Wunschprofil des AG entsprechen. So lange man entsprechend ausschreibt, kann sich der ÖD immer hinstellen und sagen "Wir würden ja einstellen, es geht nur nicht." Im Zweifel lässt man die Stellen aber lieber unbesetzt, so dass das vorhandene Personal entsprechend überlastet ist, bevor man Leute einstellt, die man gar nicht will. Speziell im ÖD wird man die Leute ja auch nicht mehr so leicht los.
Ließ mal die Berichte zur Bewerbung beim Verfassungsschutz, dann verstehst Du es vielleicht noch besser!
15.03.2020, 18:20
Naja, wie erklärt du denn dann, dass in einigen BL die Notengrenze um 1.5 Punkte gesenkt wurde?
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
15.03.2020, 19:26
(15.03.2020, 17:46)ABC schrieb:(14.03.2020, 14:23)Gast schrieb: Bei uns (OLG Bezirk Hamm) wurde jetzt schon mehrfach angedeutet, dass vielleicht sogar der Erlass mit den 7,76 Punkten geändert werden soll weil es nicht genug Leute gibt. Weiß dass jemand was? Aktuell ist das eher ein Gerücht, auch wenn es von Seiten der Ausbilder/Angestellten der Ref-Abteilung kommt. Aber auch die haben das nur "gehört".
Ich hoffe, das klingt nicht zu patzig, aber bei so einer Frage kommt man aus dem Kopfschütteln nicht raus. Wenn Du unter 7,76 Punkten landest, hilft es Dir, wenn der Erlass geändert wurde. Ob irgendjemand, der hier postet, etwas über irgendwelche Pläne der Politik gehört hat, ist doch völlig irrelevant.
Ich sehe das Problem nicht. Wenn es konkrete Pläne geben sollte, wäre das für diverse Juristen, die die 7,76 knapp verpasst haben, in vielleicht 1, 2 Jahren eine Möglichkeit, in die Justiz zu kommen. Es wäre die Hoffnung, dass sich eine Türe öffnen könnte, die bis dato verrammelt war. Es ist doch menschlich nachvollziehbar, dass man sich, wenn man zu dieser Gruppe gehört, an solche Strohhalme klammert und entsprechend mal nachfragt.
Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile auch viele mit B im zweiten Examen den Weg in die Justiz gefunden haben, diese aber trotzdem noch überlastet ist, ist der Gedanke, dass die Mindesthürde von 7,76 noch einen Tick gesenkt wird, zudem nicht ganz abwegig. Die Situation ist nicht mehr vergleichbar mit der vor 20 Jahren.
Man kann sich ohnehin fragen, wie sinnvoll eine strike Hürde ist, die einzig auf das zweite Examen bezogen ist und alles unterhalb einer gewissen Schwelle direkt aussortiert. Wenn schon Hürde, dann finde ich die der Sozialgerichte vorzugswürdiger. Dort werden die Noten aus erstem und zweitem Examen verrechnet und jemand mit schlechtem Zweiten kann das mit einem guten Ersten noch ausgleichen. Bei der "normalen" Justiz hingegen wäre jemand mit 10,x im Ersten und 7,5 im Zweiten aktuell völlig chancenlos, wohingegen derjenige mit 5,x im Ersten und 7,8 im Zweiten eine (zumindest theoretische) Chance besäße.
Zitat:Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Ich denke, damit könnten viele, die ansonsten gar nicht in die Justiz kämen, leben. Finanziell ist der Sprung von R1 in R2 ja auch kein Meilenstein.
15.03.2020, 19:30
(15.03.2020, 18:20)Gast schrieb: Naja, wie erklärt du denn dann, dass in einigen BL die Notengrenze um 1.5 Punkte gesenkt wurde?
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Es ging bei der Frage konkret um NRW und den dortigen Erlass. Die Absenkung in anderen Ländern war nicht das Thema! In NRW ist theoretisch seit Jahren der Einstieg mit 7,76 Punkten möglich. Soweit ich weiß, haben andere BL keinen Erlass. Das bedeutet zum einen, dass man dort von der Wunschvorstellung bei Bedarf informell und leicht abweichen oder diese auf der Homepage anpassen kann. Zum anderen waren in den anderen BL höhere Punktzahlen Voraussetzung, die man langsam abgesenkt hat. Auch in anderen BL geht man nicht jährlich weiter runter, sondern hat seit ein paar Jahren seine Grenzen, von denen jedenfalls i.d.R. nicht abgewichen wird. Im Unterschied zu NRW ist es in den anderen BL aber in Einzelfällen möglich, während es in NRW wg. des Erlasses diese Abweichungsoption nicht gibt.
7,76 Punkte als Mindestvoraussetzung wird offiziell mit 7,5 Punkten nur vom Saarland unterboten, die aber gar keinen Einstellungsbedarf haben. Und in MeckPomm kann man ausnahmsweise mit besonderen Leistungen mit 7 Punkten berücksichtigt werden. Aber die Regel ist auch dort höher.
Es bleibt natürlich jedem unbenommen, zu hoffen, dass er mit 35 oder 40 Jahren Chancen auf den Richterdienst hat, weil man in allen BL aus Personalknappkheit in den nächsten Jahren die Einstellungsvoraussetzungen auf 6,5 Punkte senken wird. Ein Lottogewinn ist aber realistischer.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
16.03.2020, 12:20
(15.03.2020, 19:30)ABC schrieb:(15.03.2020, 18:20)Gast schrieb: Naja, wie erklärt du denn dann, dass in einigen BL die Notengrenze um 1.5 Punkte gesenkt wurde?
Ich würde mich eher fragen, ob man da vielleicht eher einen unangenehmen Job kriegt, wenn man der schlechteste ist. Also das ekligste Dezernat und kein R2.
Es ging bei der Frage konkret um NRW und den dortigen Erlass. Die Absenkung in anderen Ländern war nicht das Thema! In NRW ist theoretisch seit Jahren der Einstieg mit 7,76 Punkten möglich. Soweit ich weiß, haben andere BL keinen Erlass. Das bedeutet zum einen, dass man dort von der Wunschvorstellung bei Bedarf informell und leicht abweichen oder diese auf der Homepage anpassen kann. Zum anderen waren in den anderen BL höhere Punktzahlen Voraussetzung, die man langsam abgesenkt hat. Auch in anderen BL geht man nicht jährlich weiter runter, sondern hat seit ein paar Jahren seine Grenzen, von denen jedenfalls i.d.R. nicht abgewichen wird. Im Unterschied zu NRW ist es in den anderen BL aber in Einzelfällen möglich, während es in NRW wg. des Erlasses diese Abweichungsoption nicht gibt.
7,76 Punkte als Mindestvoraussetzung wird offiziell mit 7,5 Punkten nur vom Saarland unterboten, die aber gar keinen Einstellungsbedarf haben. Und in MeckPomm kann man ausnahmsweise mit besonderen Leistungen mit 7 Punkten berücksichtigt werden. Aber die Regel ist auch dort höher.
Es bleibt natürlich jedem unbenommen, zu hoffen, dass er mit 35 oder 40 Jahren Chancen auf den Richterdienst hat, weil man in allen BL aus Personalknappkheit in den nächsten Jahren die Einstellungsvoraussetzungen auf 6,5 Punkte senken wird. Ein Lottogewinn ist aber realistischer.
In Niedersachsen können jetzt schon "ausnahmsweise" 6,5 Punkte reichen. Dass ein Lottogewinn realistischer ist, ist auf jeden Fall Quatsch. Dafür ist die aktuelle Lage viel zu unübersehbar. Man kann gar nicht abschätzen, was aktuell mit Corona passiert. Eimerseits könnte durch die wirtschaftliche Lage der Staatsdienst wieder attraktiver werden und dadurch die Notenanforderungen steigen. Andererseits könnte durch das bevorstehende Aussetzen der Examensprüfungen und leider zu befürchtender Todesfälle auch in der Richterschaft ein noch größeres Defizit bestehen als es in manchen Bereichen aktuell sowieso schon der Fall ist. In NRW ist die Lage jedenfalls - zumindest bei der StA und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - aktuell schon katastrophal, es gibt seit Jahren wesentlich mehr offene Stellen als interessierte UND qualifizierte Bewerber. Ohne grundlegende Veränderung der Situation wird also mittelfristig nichts anderes über bleiben als die Zahl der theoretisch qualifizierten Bewerber über eine Absenkung der Note zu zu erhöhen.
16.03.2020, 16:32
Wenn man wieder mit 2 x 4,x Richter werden kann, können die sich bei mir melden, wenn Personalmangel durch Corona besteht. Richterbefähigung ist ja gegeben, das ist nicht das Problem (nur die Notenarroganz des öff. Diensts aka "Bestenauslese").
16.03.2020, 16:44
Wenn man im öff. Dienst 2 x a Juristen für so unwürdig für den Richterdienst hält, dass man sich mit einer Notengrenze davor schützen muss (mindestens b), dann verstehe ich nicht, warum man die Richterbefähigung schon ab 4 P. verleiht.
Ist es damit man in Zeiten wie Corona noch auf Ersatzrichter zurückgreifen kann oder wozu braucht man mit a dann noch Richterbefähigung?
Ist es damit man in Zeiten wie Corona noch auf Ersatzrichter zurückgreifen kann oder wozu braucht man mit a dann noch Richterbefähigung?
16.03.2020, 17:03
(16.03.2020, 16:44)Gast schrieb: Wenn man im öff. Dienst 2 x a Juristen für so unwürdig für den Richterdienst hält, dass man sich mit einer Notengrenze davor schützen muss (mindestens b), dann verstehe ich nicht, warum man die Richterbefähigung schon ab 4 P. verleiht.
Ist es damit man in Zeiten wie Corona noch auf Ersatzrichter zurückgreifen kann oder wozu braucht man mit a dann noch Richterbefähigung?
Dass man formal mit 2x 4,0 Punkten die Befähigung zum Richteramt und auch die Möglichkeit zur Zulassung zur Anwaltschaft erreicht, hat doch nichts mit der -im Übrigen bei allen Bewerbungs- und Einstellungsverfahren betriebenen- Bestenauslese zu tun.
Auch in der freien Wirtschaft existieren Notengrenzen, wobei dort zugegeben softe Faktoren und praktische Erfahrungen besser berücksichtigt werden können.
Aber ich verstehe ehrlich nicht, wieso sich so sehr über die -deutlich abgesunkenen- Notengrenzen echauffiert wird. Kein Arbeitgeber kann jeden potentiellen Bewerber zum persönlichen Gespräch laden. Deswegen muss irgendwo gesiebt werden....