15.01.2021, 19:51
(15.01.2021, 19:50)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:40)Gast schrieb:(14.01.2021, 00:00)Gast schrieb:(12.01.2021, 19:02)Gast schrieb:(12.01.2021, 18:49)12345 schrieb: .... Ich hätte auch eine Frage bzgl. der Notenanforderungen. Mit welcher Note im zweiten wurdest du genommen?
LG
13,2 Punkte. Es sollen aber wohl auch 11,x reichen, wenn das Erste besser war.
Ich würde mich im Zweifelsfall einfach mal bewerben.
Diese Anforderungen halte ich für etwas überzogen. Ab 10,5 im Zweiten dürfte man zumindest ansatzweise Chancen haben. Deine Aussage könnte für die pfälzische Kammer stimmen.
Koblenz liegt doch in R-P?
Es gibt nach meinem Wissen dennoch zwei Kammern dort
Gibt in RLP 2 Kammern: Koblenzer Kammer und Pfälzer Kammer (OLG-Bezirk Zweibrücken). Die Anforderungen in der Pfälzischen Kammer sind in der Tat höher als in der Koblenzer Kammer.
22.01.2021, 18:30
(15.01.2021, 19:51)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:50)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:40)Gast schrieb:(14.01.2021, 00:00)Gast schrieb:(12.01.2021, 19:02)Gast schrieb: 13,2 Punkte. Es sollen aber wohl auch 11,x reichen, wenn das Erste besser war.
Ich würde mich im Zweifelsfall einfach mal bewerben.
Diese Anforderungen halte ich für etwas überzogen. Ab 10,5 im Zweiten dürfte man zumindest ansatzweise Chancen haben. Deine Aussage könnte für die pfälzische Kammer stimmen.
Koblenz liegt doch in R-P?
Es gibt nach meinem Wissen dennoch zwei Kammern dort
Gibt in RLP 2 Kammern: Koblenzer Kammer und Pfälzer Kammer (OLG-Bezirk Zweibrücken). Die Anforderungen in der Pfälzischen Kammer sind in der Tat höher als in der Koblenzer Kammer.
Kann jemand berichten, wie hoch das Bruttogehalt als Assessor ist? Kann man zur PKV?
22.01.2021, 19:18
(22.01.2021, 18:30)Gast123456789 schrieb:(15.01.2021, 19:51)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:50)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:40)Gast schrieb:(14.01.2021, 00:00)Gast schrieb: Diese Anforderungen halte ich für etwas überzogen. Ab 10,5 im Zweiten dürfte man zumindest ansatzweise Chancen haben. Deine Aussage könnte für die pfälzische Kammer stimmen.
Koblenz liegt doch in R-P?
Es gibt nach meinem Wissen dennoch zwei Kammern dort
Gibt in RLP 2 Kammern: Koblenzer Kammer und Pfälzer Kammer (OLG-Bezirk Zweibrücken). Die Anforderungen in der Pfälzischen Kammer sind in der Tat höher als in der Koblenzer Kammer.
Kann jemand berichten, wie hoch das Bruttogehalt als Assessor ist? Kann man zur PKV?
R1. Das sind 2 Sekunden googeln, und du hast sofort eine Antwort...
22.01.2021, 19:45
Wieso sind die Anforderungen in der Pfälzischen höher ?
22.01.2021, 19:51
(22.01.2021, 19:18)Gast schrieb:(22.01.2021, 18:30)Gast123456789 schrieb:(15.01.2021, 19:51)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:50)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:40)Gast schrieb: Koblenz liegt doch in R-P?
Es gibt nach meinem Wissen dennoch zwei Kammern dort
Gibt in RLP 2 Kammern: Koblenzer Kammer und Pfälzer Kammer (OLG-Bezirk Zweibrücken). Die Anforderungen in der Pfälzischen Kammer sind in der Tat höher als in der Koblenzer Kammer.
Kann jemand berichten, wie hoch das Bruttogehalt als Assessor ist? Kann man zur PKV?
R1. Das sind 2 Sekunden googeln, und du hast sofort eine Antwort...
Ganz so einfach scheint mir das nicht: Man ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, d.h. die Bezüge sind R1 angeglichen. Die Frage ist aber, ob die Angleichung brutto oder netto erfolgt, da mangels Beamtenstatus Sozialversicherungsbeiträge (bzw. Versorgungswerkzahlungen) fällig werden. Bei einer Netto-Angleichung dürfte man aufgrund der Abzüge Brutto deutlich über R1 liegen...
22.01.2021, 20:03
(22.01.2021, 19:51)Gast123456789 schrieb:(22.01.2021, 19:18)Gast schrieb:(22.01.2021, 18:30)Gast123456789 schrieb:(15.01.2021, 19:51)Gast schrieb:(15.01.2021, 19:50)Gast schrieb: Es gibt nach meinem Wissen dennoch zwei Kammern dort
Gibt in RLP 2 Kammern: Koblenzer Kammer und Pfälzer Kammer (OLG-Bezirk Zweibrücken). Die Anforderungen in der Pfälzischen Kammer sind in der Tat höher als in der Koblenzer Kammer.
Kann jemand berichten, wie hoch das Bruttogehalt als Assessor ist? Kann man zur PKV?
R1. Das sind 2 Sekunden googeln, und du hast sofort eine Antwort...
Ganz so einfach scheint mir das nicht: Man ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, d.h. die Bezüge sind R1 angeglichen. Die Frage ist aber, ob die Angleichung brutto oder netto erfolgt, da mangels Beamtenstatus Sozialversicherungsbeiträge (bzw. Versorgungswerkzahlungen) fällig werden. Bei einer Netto-Angleichung dürfte man aufgrund der Abzüge Brutto deutlich über R1 liegen...
Die Vorschriften verweisen auf die R1-Bezüge.
Ob brutto oder netto darfst du dann jetzt ruhig mal selbst raten. :D
22.01.2021, 20:11
(22.01.2021, 20:03)Gast schrieb:(22.01.2021, 19:51)Gast123456789 schrieb:(22.01.2021, 19:18)Gast schrieb:(22.01.2021, 18:30)Gast123456789 schrieb:(15.01.2021, 19:51)Gast schrieb: Gibt in RLP 2 Kammern: Koblenzer Kammer und Pfälzer Kammer (OLG-Bezirk Zweibrücken). Die Anforderungen in der Pfälzischen Kammer sind in der Tat höher als in der Koblenzer Kammer.
Kann jemand berichten, wie hoch das Bruttogehalt als Assessor ist? Kann man zur PKV?
R1. Das sind 2 Sekunden googeln, und du hast sofort eine Antwort...
Ganz so einfach scheint mir das nicht: Man ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, d.h. die Bezüge sind R1 angeglichen. Die Frage ist aber, ob die Angleichung brutto oder netto erfolgt, da mangels Beamtenstatus Sozialversicherungsbeiträge (bzw. Versorgungswerkzahlungen) fällig werden. Bei einer Netto-Angleichung dürfte man aufgrund der Abzüge Brutto deutlich über R1 liegen...
Die Vorschriften verweisen auf die R1-Bezüge.
Ob brutto oder netto darfst du dann jetzt ruhig mal selbst raten. :D
Es geht ja nicht ums raten...ist ja gerade die Frage, ob brutto oder netto Angleichung. Bei Brutto wäre es wegen der Abzüge im Ergebnis eben doch recht deutlich unter R1-Netto...
22.01.2021, 20:21
(22.01.2021, 20:11)Gast123456789 schrieb:(22.01.2021, 20:03)Gast schrieb:(22.01.2021, 19:51)Gast123456789 schrieb:(22.01.2021, 19:18)Gast schrieb:(22.01.2021, 18:30)Gast123456789 schrieb: Kann jemand berichten, wie hoch das Bruttogehalt als Assessor ist? Kann man zur PKV?
R1. Das sind 2 Sekunden googeln, und du hast sofort eine Antwort...
Ganz so einfach scheint mir das nicht: Man ist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, d.h. die Bezüge sind R1 angeglichen. Die Frage ist aber, ob die Angleichung brutto oder netto erfolgt, da mangels Beamtenstatus Sozialversicherungsbeiträge (bzw. Versorgungswerkzahlungen) fällig werden. Bei einer Netto-Angleichung dürfte man aufgrund der Abzüge Brutto deutlich über R1 liegen...
Die Vorschriften verweisen auf die R1-Bezüge.
Ob brutto oder netto darfst du dann jetzt ruhig mal selbst raten. :D
Es geht ja nicht ums raten...ist ja gerade die Frage, ob brutto oder netto Angleichung. Bei Brutto wäre es wegen der Abzüge im Ergebnis eben doch recht deutlich unter R1-Netto...
Wie genau soll ein Netto-Vergleich denn aussehen?
22.01.2021, 20:36
22.01.2021, 20:50