31.12.2020, 14:52
(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
31.12.2020, 14:55
(31.12.2020, 14:51)GastG schrieb:(31.12.2020, 14:36)Gast2 schrieb:(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Dann sag halt wenigstens vor oder nach den Klausuren bescheid. Ich fände es nur mehr als ärgerlich (und vielleicht auch andere mit einer solchen Gestattung) wenn ich deshalb während der Klausurbearbeitung angesprochen werden würde und dadurch Zeit verliere. Das wäre ziemlich unfair. Ich kann mir das Schreiben an meine Stirn tackern, damit es zu Beginn jeder sieht. Und Hut ab, wenn dir bei Minusgraden nicht die Nase läuft.
Finde das auch nicht kollegial muss ich sagen, zumal jedem die Nase laufen wird. Ich würde der Gruppe vorher auch Bescheid geben, dass ich dies und jenes rügen werde und sie es bitte verstehen sollen (was wir alle eh tun). Die Zeit rennt uns in den Klausuren einfach davon und auch wenn ich momentan gesund bin, während der Klausur wird mir ja auch kalt werden und meine Nase wird auch laufen. Da will ich einfach NICHT angesprochen werden, wegen der Ausnahmesituation Zeit im Examen. Wenn ich Zeit verlieren würde wegen sowas würde ich ausrasten. Daher tue dir und uns allen einen Gefallen bzw. die Leute, die alles rügen wollen sollten ALLEN Ref-Kollegen den Gefallen tun und vorher der Gruppe mitteilen, dass sie alles rügen wollen, damit man sich darauf auch einstellen kann. Das ist kollegial und fair, da wir alle im selben Boot sitzen.
Da stimme ich absolut zu. Da ich dieses Schreiben den Aufsichtspersonen sowieso vorlegen muss, werde ich auch gleich bescheid geben, dass sie mich bloß nicht während den Klausuren darauf ansprechen sollen, falls sich irgendwer darüber beschwert, dass ich mir die Nase putzen muss auf Grund meiner Allergie. Dann wissen die Aufsichtspersonen bescheid und der- oder diejenige die sich beschwert, wird direkt abgebügelt.
31.12.2020, 14:57
(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
31.12.2020, 15:02
(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
31.12.2020, 15:07
(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben siehst Du kein Problem? Nur weil ein solches .z.B. über Allergien existent ist heißt das noch lange nicht, dass im Januar (Wochen nach Ausstellung des Attests/Schreibens) der Husten am Tag der Klausur auch wirklich von der Allergie kommt. Das kann nämlich kein Arzt bestätigen.
31.12.2020, 15:48
(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
Ausnahmesituationen bringen nun mal das Innere von Menschen zum Vorschein. Der Kollege hier zeigt, dass er zur Not auf alle anderen sch***t. So be it...
31.12.2020, 15:56
(31.12.2020, 15:48)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
Ausnahmesituationen bringen nun mal das Innere von Menschen zum Vorschein. Der Kollege hier zeigt, dass er zur Not auf alle anderen sch***t. So be it...
Das macht mir tatsächlich auch mehr Angst als das Verhalten von unserem Ljpa. Gerade jetzt sollten die Kandidat:innen doch zusammenhalten...
31.12.2020, 17:27
(31.12.2020, 15:56)Gast2 schrieb:Ja, aber das macht man doch am ehesten, indem man dafür sorgt, dass Menschen, die ein Infektionsrisiko darstellen, aus dem gemeinsamen Prüfungsraum entfernt werden.(31.12.2020, 15:48)Gast schrieb:(31.12.2020, 15:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:Ich weiß wirklich nicht, was daran unkollegial sein soll. Beschwer Dich halt beim LJPA über diese bescheuerten Weisungen. Hast Du Husten, hast Du nach deren Vorgaben Symptome und bist ausgeschlossen. Punkt. Da hab ich dann als derjenige, der sich dem Risiko nicht aussetzen will, gar nichts mit zu tun. Nur weil ich (oder jemand anderes) dann die Aufsicht darauf hinweise, ändert das ja nichts daran, dass Du (oder auch ich) schon nach den Vorgaben von der Prüfung ausgeschlossen bist.(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb: Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bei den Leuten mit Gestattungsschreiben sehe ich da nicht ernsthaft ein Problem. Die informieren die Aufsicht, die Aufsicht informiert die Leute die das beschweren und alles ist gut.
Niemand kann etwas für die aktuelle Situation, aber wenn das LJPA meint, dass durchziehen zu müssen, muss man einfach selber Verantwortung für seine Gesundheit übernehmen. Und wenn sich davon dann jemand gestört fühlt: So be it.
Ausnahmesituationen bringen nun mal das Innere von Menschen zum Vorschein. Der Kollege hier zeigt, dass er zur Not auf alle anderen sch***t. So be it...
Das macht mir tatsächlich auch mehr Angst als das Verhalten von unserem Ljpa. Gerade jetzt sollten die Kandidat:innen doch zusammenhalten...
Es ist doch eigentlich ganz einfach: Was ist das Risiko, wenn jemand zu Unrecht ausgeschlossen wird? Für denjenigen blöd, aber er/sie kann das Examen einfach im nächsten Termin nochmal schreiben. Was ist das Risiko, wenn jemand mit Covid-19 die gesamte Prüfungszeit durchzieht? Potentiell X weitere Infektionen, die schlimmstenfalls wiederum zu X² weiteren Infektionen führen, mit allen daraus resultierenden Gefahren. Ich verstehe wirklich nicht, wie man mir und dem Kollegen da vorwerfen kann, egoistisch zu sein? Genau andersrum wird ein Schuh draus. Egoistisch ist es, nicht schon bei den kleinsten Anzeichen einer Infektion den Weisungen Folge zu leisten und sich ausschließen zu lassen.
Aber ja, Ausnahmesituationen bringen das Innere vom Menschen zum Vorschein :rolleyes:
31.12.2020, 17:41
Entspannt euch lieber noch ne Runde. Wird hart genug ab Montag. Alles andere ist jetzt Energieverschwendung
31.12.2020, 19:37
(31.12.2020, 14:57)Yes sir schrieb:(31.12.2020, 14:52)Gast schrieb:(31.12.2020, 14:16)Gast schrieb:Ich würde sagen, dass ich dann das LJPA kontaktiere und deren Entscheidung abwarte. Wer Corona-typische Symptome hat (und Husten gehört dazu, Du bist kein Mediziner um beurteilen zu können ob Deiner jetzt noch "typisch" ist oder nicht) muss das laut Weisungen in der Ladung tun. Wer das nicht macht, verhält sich asozial gegenüber den anderen Beteiligten, weil er deren allein durch die Durchführung des Examens schon erhöhtes Risiko einer Infektion weiter nach oben treibt. Und gerade weil mir klar ist, dass die wenigsten das von sich aus machen würden, werde ich die Aufsicht darauf hinweisen.(31.12.2020, 13:59)Gast schrieb: Sprich die betreffenden Kandidat:innen doch selbst vor oder nach den Klausuren drauf an. Du wirst es nicht glauben, aber es soll wohl Menschen mit chronischen Erkrankungen geben wie Allergien o.Ä., die ein ärztliches Schreiben sowie ein Gestattungsschreiben mit zur Prüfung bringen.
Zumal du selbst darstellst, dass es an manchen Klausurorten sehr kalt sein wird. Mir läuft die Nase bei kalten Temperaturen grundsätzlich immer, sodass ich vermutlich meine Nase mehrmals putzen und vielleicht auch mal niesen muss. Fände es also schön, wenn mich Jemand direkt ansprechen würde und nicht hinterrücks die Aufsicht drauf hinweist.
Wer ein Gestattungsschreiben hat, ist ja völlig okay, dem schadet es auch nicht wenn der Aufsicht Bescheid gesagt wird. Wem da aber einfach so die Nase läuft, der hat halt Symptome und ist nach der Definition des LJPA ausgeschlossen. Woher weiß ich denn ob Du (oder wer auch immer) tatsächlich immer bei Kälte eine laufende Nase hat, oder das jetzt neu und damit vielleicht Corona ist? Kann auch sein, dass Du lügst, weil Du es einfach nur hinter Dir haben willst (was ich total verstehen würde). Ich werde da kein Risiko eingehen, sorry.
Und du möchtest damit jetzt sagen, dass du, wenn du Sonntag vor der ersten Klausur einen leichten produktiven (nicht Corona typischer trockener) husten bekommst, der im übrigen für die Jahreszeit typisch ist, nicht an den Klausuren teilnimmst?
Und an diejenige mit dem Gestattungsschreiben: Diese Sondersituation wäre der Aufsicht ja wohl hoffentlich bekannt, so dass sie mich dann gleich informieren könnte, ohne Dich anzusprechen. Aber ich warte bestimmt keine fünf Stunden neben jemandem, der sich die Seele aus dem Leib hustet. Das würde nämlich meine Konzentration extremst stören.
Bloß nicht an der eigenen Spucke verschlucken und einen Hustenanfall vermeiden ... :-/ :D
Na dann viel Spaß ! Das LJPA ist nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen !!! Die geben wage antworten bzw. Werde keine Entscheidung treffen!!n du musst dich krankschreiben lassen mit Amtsarzt und co! Bin selbst gerade in der Situation ! Soll trotz negativen corona Test nicht teilnehmen ! Aber wollen trotzdem Amtsärztliches Gutachten ! Und die Amtsärzte attestieren einen nicht als Prüfungsunfähig wegen eines einfachen Schnupfens!!! Chaos pur weil keiner den Mut hat eine Entscheidung zu treffen! Zurück bleibt Unsicherheit bei dem Prüfling!