28.06.2020, 16:15
(28.06.2020, 15:19)Auch Bln schrieb:(28.06.2020, 14:57)Gastgast schrieb: Interessant wäre natürlich mal herauszufinden, ob eine Bewerbung in einem anderen BL was an der Wohnortzuständigkeit des Amtsarztes ändert. Sonst ist das ka eh alles egal.
Wer in die Berliner Justiz will, muss in Berlin zum Amtsarzt. Das gilt auch für auswärtige Bewerber*innen.
Ist das aktuell so?
In Brandenburg musst du nämlich mit Berliner Wohnsitz zum LAGeSo.
Aber das ist nicht schlimm, dort kommt wirklich JEDER durch - auch mit Übergewicht, psychischen Vorerkrankungen oder MS.
Berlin bietet sich an.
28.06.2020, 17:08
(28.06.2020, 11:30)Gast schrieb: In Thüringen werden ohne begründeten Anlass derzeit keine amtsärztlichen Untersuchungen vor der Ernennung durchgeführt, man muss lediglich schriftlich versichern an keiner chronischen Krankheit zu leiden.
Also, wenn schon Hausstauballergie eine chronische Erkrankung ist, müssen viele da ja lügen.
Ich glaube fast jeder Mensch hat im Alter von 30 Jahren mindestens eine der chronischen Erkrankungen in der Liste oder wird eine spätestens nach dem 40. Lebensjahr bekommen:
Vielleicht sollte man nur noch Anfang 20-jährige verbeamten, die haben mit etwas Glück noch nichts...
- Rücken-, Gelenks- und Knochenerkrankungen (z.B. Arthrose, rheumatoide Arthritis, Bandscheibenvorfall)
- Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma bronchiale, COPD, Bronchitis)
- Diabetes mellitus (Typ1 und viel häufiger Typ 2)
- Schilddrüsenerkrankungen (z.B. Schilddrüsenüberfunktion, Schilddrüsenunterfunktion)
- Neurologische Krankheiten (z.B. Schlaganfall, Demenz wie Alzheimer, Parkinson)
- Allergien (z.B. Heuschnupfen, Hausstaubmilbenallergie, Tierhaarallergie, Lebensmittelallergie)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depression, Burnout, bipolare Erkrankung, Schizophrenie)
- Magen-Darm-Erkrankungen (z.B. Reizdarmsyndrom, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
- Krebserkrankungen (z.B. Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs)
28.06.2020, 17:22
Wie sieht es in Meck-Pomm und S-H aus?
28.06.2020, 17:46
"Die durchschnittliche Lebenserwartung (zum Zeitpunkt der Geburt) betrug um 1800 weltweit höchstens 30 Jahre, nur selten 35 Jahre. Mehr als die Hälfte der Menschen erreichten nicht das Erwachsenenalter."
Vielleicht liegt da der Grund für die vielen chronischen Erkrankungen.
Das 2. Staatsexamen hat man ja auch meist erst mit Ende 20 oder Anfang 30, da ist keiner mehr vollkommen gesund. Also alles Unsinn mit den Amtsarztuntersuchungen für Volljuristen. Da findet man bei jedem 30-jährigen was.
Vielleicht liegt da der Grund für die vielen chronischen Erkrankungen.
Das 2. Staatsexamen hat man ja auch meist erst mit Ende 20 oder Anfang 30, da ist keiner mehr vollkommen gesund. Also alles Unsinn mit den Amtsarztuntersuchungen für Volljuristen. Da findet man bei jedem 30-jährigen was.
28.06.2020, 17:49
(28.06.2020, 17:08)Gast schrieb:Dazu kommt natürlich noch der Zusatz, dass die chronische Erkrankung aktuell oder in absehbarer Zukunft die Dienstausübung erschwert. Hatte ich in der ersten Nachrichten nicht geschrieben. Außerdem würde die Angabe einer chronischen Erkrankung nicht sofort zur Ablehnung führen, sondern nur Anlass zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung führen :)(28.06.2020, 11:30)Gast schrieb: In Thüringen werden ohne begründeten Anlass derzeit keine amtsärztlichen Untersuchungen vor der Ernennung durchgeführt, man muss lediglich schriftlich versichern an keiner chronischen Krankheit zu leiden.
Also, wenn schon Hausstauballergie eine chronische Erkrankung ist, müssen viele da ja lügen.
Ich glaube fast jeder Mensch hat im Alter von 30 Jahren mindestens eine der chronischen Erkrankungen in der Liste oder wird eine spätestens nach dem 40. Lebensjahr bekommen:
Vielleicht sollte man nur noch Anfang 20-jährige verbeamten, die haben mit etwas Glück noch nichts...
- Rücken-, Gelenks- und Knochenerkrankungen (z.B. Arthrose, rheumatoide Arthritis, Bandscheibenvorfall)
- Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma bronchiale, COPD, Bronchitis)
- Diabetes mellitus (Typ1 und viel häufiger Typ 2)
- Schilddrüsenerkrankungen (z.B. Schilddrüsenüberfunktion, Schilddrüsenunterfunktion)
- Neurologische Krankheiten (z.B. Schlaganfall, Demenz wie Alzheimer, Parkinson)
- Allergien (z.B. Heuschnupfen, Hausstaubmilbenallergie, Tierhaarallergie, Lebensmittelallergie)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depression, Burnout, bipolare Erkrankung, Schizophrenie)
- Magen-Darm-Erkrankungen (z.B. Reizdarmsyndrom, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
- Krebserkrankungen (z.B. Brustkrebs, Prostatakrebs, Darmkrebs, Lungenkrebs)
28.06.2020, 18:08
Im Mittelalter wurde man erst mit 41 Jahren verbeamtet, da gab es wohl noch keinen Amtsarzt bzw. private KV:
"Insgesamt betrachtet waren Personen im Renten- oder Greisenalter im Mittelalter jedenfalls durchaus kein ungewohnter Anblick. Das Leben wurde in Phasen eingeteilt, die zu verschiedenen Zeiten und von einzelnen Autoren unterschiedlich definiert wurden. Im Allgemeinen jedoch galt der Mensch im Alter von 21 bis ungefähr 40 als erwachsen (adultus), von 41 bis 60 als „reif“ (maturus) und ab 61 als Greis (senectus). Kaum ein städtischer Handwerker dürfte mit weniger als 30 bis 40 Jahren seinen Meistertitel und eine eigene Werkstatt erworben haben – dafür sorgten schon die oft langen Lehr- und Gesellenzeiten.
Für öffentliche Ämter galt stets eine gewisse „Reife“, also ein Alter jenseits der 40 als Voraussetzung. Ausnahmen bestätigen hier die Regel, denn gerade sie wurden in der Regel für wert erachtet, in Aufzeichnungen besonders vermerkt zu werden.
Mit 40 Jahren galt man also noch keineswegs als „alt“, auch wenn manch hart arbeitender Bauer, Handwerker oder Tagelöhner sich durchaus so gefühlt haben mag."
"Insgesamt betrachtet waren Personen im Renten- oder Greisenalter im Mittelalter jedenfalls durchaus kein ungewohnter Anblick. Das Leben wurde in Phasen eingeteilt, die zu verschiedenen Zeiten und von einzelnen Autoren unterschiedlich definiert wurden. Im Allgemeinen jedoch galt der Mensch im Alter von 21 bis ungefähr 40 als erwachsen (adultus), von 41 bis 60 als „reif“ (maturus) und ab 61 als Greis (senectus). Kaum ein städtischer Handwerker dürfte mit weniger als 30 bis 40 Jahren seinen Meistertitel und eine eigene Werkstatt erworben haben – dafür sorgten schon die oft langen Lehr- und Gesellenzeiten.
Für öffentliche Ämter galt stets eine gewisse „Reife“, also ein Alter jenseits der 40 als Voraussetzung. Ausnahmen bestätigen hier die Regel, denn gerade sie wurden in der Regel für wert erachtet, in Aufzeichnungen besonders vermerkt zu werden.
Mit 40 Jahren galt man also noch keineswegs als „alt“, auch wenn manch hart arbeitender Bauer, Handwerker oder Tagelöhner sich durchaus so gefühlt haben mag."
28.06.2020, 18:27
Bzgl. Amtsarzt (bzw gesundheitlicher Eignung) darf man bei der Rechtsprechungsrecherche halt nicht vergessen, dass man alle Urteile vor 2013 vergessen kann, weil das BVerwG 2013 eine Umkehr der Maßstäbe vorgenommen hat - erheblich zugunsten der Bewerber!
29.06.2020, 07:57
In B-W erfolgt meines Wissens nach auch keine Untersuchung vor der Probezeit.
Man muss auch in aller Regel nicht durch den Richterwahlausschuss.
Man muss auch in aller Regel nicht durch den Richterwahlausschuss.
29.06.2020, 11:20
(28.06.2020, 11:30)Gast schrieb: In Thüringen werden ohne begründeten Anlass derzeit keine amtsärztlichen Untersuchungen vor der Ernennung durchgeführt, man muss lediglich schriftlich versichern an keiner chronischen Krankheit zu leiden.
wird ausschließlich nach chronischen Krankheiten gefragt?
Keine zurückliegenden Operationen oder ähnlichem?
29.06.2020, 11:38
(28.06.2020, 14:50)Gastgast schrieb:(28.06.2020, 11:02)Gast schrieb: Da ich aus den anderen Threads zur amtsärztlichen Untersuchung nicht schlau geworden bin, mache ich einen neuen zusammenfassenden auf:
Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die amtsärztliche Untersuchung (zu Beginn des Einstellungsverfahrens, vor dem Richterwahlausschuss, vor Dienstbeginn, nach Dienstbeginn, nur vor der Lebenszeiternennung)?
Wo gibt es einen Fragebogen, den man selbst auszufüllen hat, wo macht alles das Gesundheitsamt?
Wie umfangreich ist die Untersuchung (ausgehend von einem "Normal-Gesunden" nach dessen Angaben und objektivem Ersteindruck)?
Wo gibt es zeitliche Begrenzungen zu den Fragen (z.B. Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre statt seit Geburt)?
Ich interessiere mich besonders für Baden-Württemberg, Hessen und NRW, aber Informationen aus anderen Bundesländern sind ebenso willkommen und finden wahrscheinlich genug Interessierte!
NRW. Vor Verbeamtung auf Probe. Zeitliche Grenze wurde mir nicht kommuniziert. Man muss vor Ort einen Fragebogen ausfüllen und Blut Probe etc abgeben.
Nur so vom Gefühl, wenn du schon das BL nach dem Amtsarzt ausrichten musst, wird es wahrscheinlich schwierig :D
Im Bezirk des OLG Köln erfolgt die amtsärztliche Untersuchung vor Dienstantritt bzw. die Einstellung wird von deren Ergebnis abhängig gemacht, was idR nur eine Formalie ist. Wie umfangreich die Untersuchung ist, hängt auch davon ab, bei welchem Arzt/Gesundheitsamt man ist. Ich musste bspw. in einer großen Stadt am Rhein nur eine Urinprobe abgeben, kein Blut und ein paar lächerliche Übungen machen und Fragen beantworten.
P.S.
Eine Verbeamtung auf Probe gibt es bei Richtern nicht (Gewalteinteilung...)