28.06.2020, 11:02
Da ich aus den anderen Threads zur amtsärztlichen Untersuchung nicht schlau geworden bin, mache ich einen neuen zusammenfassenden auf:
Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die amtsärztliche Untersuchung (zu Beginn des Einstellungsverfahrens, vor dem Richterwahlausschuss, vor Dienstbeginn, nach Dienstbeginn, nur vor der Lebenszeiternennung)?
Wo gibt es einen Fragebogen, den man selbst auszufüllen hat, wo macht alles das Gesundheitsamt?
Wie umfangreich ist die Untersuchung (ausgehend von einem "Normal-Gesunden" nach dessen Angaben und objektivem Ersteindruck)?
Wo gibt es zeitliche Begrenzungen zu den Fragen (z.B. Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre statt seit Geburt)?
Ich interessiere mich besonders für Baden-Württemberg, Hessen und NRW, aber Informationen aus anderen Bundesländern sind ebenso willkommen und finden wahrscheinlich genug Interessierte!
Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die amtsärztliche Untersuchung (zu Beginn des Einstellungsverfahrens, vor dem Richterwahlausschuss, vor Dienstbeginn, nach Dienstbeginn, nur vor der Lebenszeiternennung)?
Wo gibt es einen Fragebogen, den man selbst auszufüllen hat, wo macht alles das Gesundheitsamt?
Wie umfangreich ist die Untersuchung (ausgehend von einem "Normal-Gesunden" nach dessen Angaben und objektivem Ersteindruck)?
Wo gibt es zeitliche Begrenzungen zu den Fragen (z.B. Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre statt seit Geburt)?
Ich interessiere mich besonders für Baden-Württemberg, Hessen und NRW, aber Informationen aus anderen Bundesländern sind ebenso willkommen und finden wahrscheinlich genug Interessierte!
28.06.2020, 11:21
In Berlin zweimalige Untersuchung jeweils vor dem RiWa vor der Ernennung auf Probe und vor der Ernennung auf Lebenszeit.
Untersuchung durch den Amtsarzt beim LaGeSo. Dort grds. eine umfassende Untersuchung: Gewicht, Abhören von Herz- und Lunge, Blutdruck, Refelexe, Beweglichkeit, Muskel- und Gelekapparat sowie Blut- und Urinwerte, Seh- und Hörtest. Fragenkatalog wird vom Amtsarzt abgefragt, dort nach meiner Erinnerung keine zeitliche Begrenzung.
Wie genau und streng Fragenkatalog und einzelne Tests durchgeführt werden liegt auch ein wenig individuell am Amtsarzt. Ich hatte durch Erfahrung und Nahbereichsemperie den Eindruck, dass man bei der zweiten Untersuchung ein wenig entspannter war (jedenfalls wenn es keine langen oder häufige Kurzzeiterkrankungen oder sonstige Warnzeichen (deutliches Übergewicht oder Fehlhaltungen) beim Untersuchungssubjekt vorhanden waren.
Alle Angaben vor Corona.
Untersuchung durch den Amtsarzt beim LaGeSo. Dort grds. eine umfassende Untersuchung: Gewicht, Abhören von Herz- und Lunge, Blutdruck, Refelexe, Beweglichkeit, Muskel- und Gelekapparat sowie Blut- und Urinwerte, Seh- und Hörtest. Fragenkatalog wird vom Amtsarzt abgefragt, dort nach meiner Erinnerung keine zeitliche Begrenzung.
Wie genau und streng Fragenkatalog und einzelne Tests durchgeführt werden liegt auch ein wenig individuell am Amtsarzt. Ich hatte durch Erfahrung und Nahbereichsemperie den Eindruck, dass man bei der zweiten Untersuchung ein wenig entspannter war (jedenfalls wenn es keine langen oder häufige Kurzzeiterkrankungen oder sonstige Warnzeichen (deutliches Übergewicht oder Fehlhaltungen) beim Untersuchungssubjekt vorhanden waren.
Alle Angaben vor Corona.
28.06.2020, 11:30
In Thüringen werden ohne begründeten Anlass derzeit keine amtsärztlichen Untersuchungen vor der Ernennung durchgeführt, man muss lediglich schriftlich versichern an keiner chronischen Krankheit zu leiden.
28.06.2020, 11:52
Brandenburg ist ähnlich wie Berlin, erstens nach Einstellungszusage vor dem Richterwahlausschuss (jetzt bei Corona wurde es nach diesem gemacht) und dann vor der Ernennung auf Lebenszeit. Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnort.
Ich wurde auch alles gefragt ohne irgendwelche Begrenzungen weder hinsichtlich Schwere noch zeitlich.
Die Untersuchung vor Ort war bei mir sehr oberflächlich. Blut und Urin wurden genommen, welche Werte die dort testen wurde mir jedoch nicht mitgeteilt.
Ich wurde auch alles gefragt ohne irgendwelche Begrenzungen weder hinsichtlich Schwere noch zeitlich.
Die Untersuchung vor Ort war bei mir sehr oberflächlich. Blut und Urin wurden genommen, welche Werte die dort testen wurde mir jedoch nicht mitgeteilt.
28.06.2020, 13:16
Und Leute mit chronischen Erkrankungen sollen dann nicht im öffentlichen Dienst bzw. als Beamter arbeiten dürfen? Kein Wunder, dass so viele lieber in die freie Wirtschaft gehen, da macht keiner Gesundheitschecks.
28.06.2020, 13:46
(28.06.2020, 13:16)Gast schrieb: Und Leute mit chronischen Erkrankungen sollen dann nicht im öffentlichen Dienst bzw. als Beamter arbeiten dürfen? Kein Wunder, dass so viele lieber in die freie Wirtschaft gehen, da macht keiner Gesundheitschecks.
Das hat niemand behauptet und entspricht nicht der Rechtslage. Ich stelle anheim, sich mal mit der Rspr. des BVerwG zur Dienatunfähigkeit auseinanderzusetzen anstatt uninformiert Empörung zu äußern.
28.06.2020, 13:55
(28.06.2020, 13:16)Gast schrieb: Und Leute mit chronischen Erkrankungen sollen dann nicht im öffentlichen Dienst bzw. als Beamter arbeiten dürfen? Kein Wunder, dass so viele lieber in die freie Wirtschaft gehen, da macht keiner Gesundheitschecks.
Nun ja, hier gilt das gleiche wie bei der privaten Krankenversicherung: Es soll keine Negativauswahl stattfinden. Der Staatsdienst hat - durch die relativ hohe gesicherte Pension und die Verbeamtung - ein Versicherungselement. Dieses Element soll nicht gerade überproportional diejenigen anziehen, die es dann absehbar häufiger brauchen.
Bei Warnsignalen (häufige Kurzzeiterkrankungen, lange Erkrankungen usw.) finde ich es gut, näher hinzuschauen.
Und der Vergleich mit der freien Wirtschaft verfängt nicht. Da gibt es zwar keine Gesundheitsprüfung, aber wenn du ständig krank oder nicht leistungsfähig bist, gibt es eben irgendwann die Kündigung.
28.06.2020, 14:50
(28.06.2020, 11:02)Gast schrieb: Da ich aus den anderen Threads zur amtsärztlichen Untersuchung nicht schlau geworden bin, mache ich einen neuen zusammenfassenden auf:
Wie sieht es in den einzelnen Bundesländern aus?
Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die amtsärztliche Untersuchung (zu Beginn des Einstellungsverfahrens, vor dem Richterwahlausschuss, vor Dienstbeginn, nach Dienstbeginn, nur vor der Lebenszeiternennung)?
Wo gibt es einen Fragebogen, den man selbst auszufüllen hat, wo macht alles das Gesundheitsamt?
Wie umfangreich ist die Untersuchung (ausgehend von einem "Normal-Gesunden" nach dessen Angaben und objektivem Ersteindruck)?
Wo gibt es zeitliche Begrenzungen zu den Fragen (z.B. Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre statt seit Geburt)?
Ich interessiere mich besonders für Baden-Württemberg, Hessen und NRW, aber Informationen aus anderen Bundesländern sind ebenso willkommen und finden wahrscheinlich genug Interessierte!
NRW. Vor Verbeamtung auf Probe. Zeitliche Grenze wurde mir nicht kommuniziert. Man muss vor Ort einen Fragebogen ausfüllen und Blut Probe etc abgeben.
Nur so vom Gefühl, wenn du schon das BL nach dem Amtsarzt ausrichten musst, wird es wahrscheinlich schwierig :D
28.06.2020, 14:57
Interessant wäre natürlich mal herauszufinden, ob eine Bewerbung in einem anderen BL was an der Wohnortzuständigkeit des Amtsarztes ändert. Sonst ist das ka eh alles egal.
28.06.2020, 15:19
(28.06.2020, 14:57)Gastgast schrieb: Interessant wäre natürlich mal herauszufinden, ob eine Bewerbung in einem anderen BL was an der Wohnortzuständigkeit des Amtsarztes ändert. Sonst ist das ka eh alles egal.
Wer in die Berliner Justiz will, muss in Berlin zum Amtsarzt. Das gilt auch für auswärtige Bewerber*innen.