10.11.2020, 13:47
(10.11.2020, 13:43)Gast schrieb:(10.11.2020, 13:14)Gast schrieb: Naja, auf alle Fragen irendetwas antworten würde bei mir als Prüfer jetzt nicht so gut kommen. Und dafür 13 Punkte? Ich war ja nicht dabei, klingt aber nach einer relativ großzügigen Kommission. Und da wären wir wieder beim Thema der Unwägbarkeiten.
Meinst du etwa, man muss für 13 Punkte immer die perfekte juristische Antwort oder Lösung treffen? Die hättest du in der Praxis doch auch nicht adhoc parat...Geht doch eher darum, dass man eine Antwort präsentiert, die auf einer juristisch vernünftigen und nachvollziehbaren Argumentation aufbaut
Da habe ich im 2. Examen wirklich meine Bedenken. Deswegen schneiden dort auch viele schlechter ab, als im 1. Examen. Es zählt nicht mehr eine vertretbare Lösung, sondern nur die eine Lösung, also BGH, BVerwG etc.
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
10.11.2020, 13:50
(10.11.2020, 13:47)Gast schrieb:(10.11.2020, 13:43)Gast schrieb:(10.11.2020, 13:14)Gast schrieb: Naja, auf alle Fragen irendetwas antworten würde bei mir als Prüfer jetzt nicht so gut kommen. Und dafür 13 Punkte? Ich war ja nicht dabei, klingt aber nach einer relativ großzügigen Kommission. Und da wären wir wieder beim Thema der Unwägbarkeiten.
Meinst du etwa, man muss für 13 Punkte immer die perfekte juristische Antwort oder Lösung treffen? Die hättest du in der Praxis doch auch nicht adhoc parat...Geht doch eher darum, dass man eine Antwort präsentiert, die auf einer juristisch vernünftigen und nachvollziehbaren Argumentation aufbaut
Da habe ich im 2. Examen wirklich meine Bedenken. Deswegen schneiden dort auch viele schlechter ab, als im 1. Examen. Es zählt nicht mehr eine vertretbare Lösung, sondern nur die eine Lösung, also BGH, BVerwG etc.
Halte ich beim Vortrag, wo man schließlich Vorbereitungszeit hat, für nachvollziehbar. Beim Prüfungsgespräch wird meines Erachtens aber eher darauf geachtet, ob die Antwort juristisch fundiert ist