03.01.2021, 18:55
(03.01.2021, 16:35)Gast Gast schrieb:(03.01.2021, 11:33)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:55)Gast schrieb:(03.01.2021, 01:54)Gast Gast schrieb:(03.01.2021, 01:48)Gast schrieb: Man wird von der Justiz angeschrieben,
ob man sich dort bewerben möchte? Davon habe ich noch nie gehört.
Wurde ich nach meinem zweiten Examen. NRW.
Wurde mit 10 und 11 (zweites Examen) Punkten in NRW nicht angeschrieben. Habe das auch von niemandem aus der AG gehört.
Unsere AG Leiterin wurde von ihrer Ausbildungsleiterin nach dem Examen auch angerufen und für die Justiz beworben.
Hatte knapp unter zweistellig nach der Schriftlichen und dann eben zweistellig nach der Mündlichen. Kurz nach Abschluss kam dann eben eine nette Mail von irgendwem aus der Justiz (weiß nicht mehr), in der sie mir zur Note gratuliert haben und meinten, falls Interesse an Justiz besteht, könnte ich mich unverbindlich an Richter XYZ für Fragen wenden. Fand ich nett aber komisch, nachdem sie zu AG-Zeiten in der Verwaltung sehr unfreundlich waren.
Mir ist etwas ähnliches passiert, ich wurde recht offensiv angesprochen, ob ich nicht in die Justiz gehen will ... nachdem man mich 5 Minuten wieder wegen irgendeiner berechtigten Nachfrage im Referendariat angeschnauzt hat. Nein danke. Einfach mal ein bisschen netter sein würde helfen.
03.01.2021, 19:03
(03.01.2021, 18:43)Gast schrieb:(03.01.2021, 18:29)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:42)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:11)Gast schrieb:(03.01.2021, 16:47)Gast schrieb: bitter
Kann einer die verbitterten ausreichend Leute einfach blocken?
findest Du die Arbeitszeit nicht hart dafür, dass er zwei gute Examina abgelegt hat? ich finde das bitter.
Wer mit guten Noten eine relaxte Arbeitszeit bei schlechterer Bezahlung haben will, muss eben in ein Ministerium gehen statt ins Richteramt. Da ist aber nur A13-A14 möglich. Das wäre dann Notenverschwendung. Ich wäre mit solchen Noten in der GK.
Ministerium ist eher A15-A16 drin. Mit Ministerialzulage ist das mehr als bei der Justiz. Leider gibts die Stellen nur in Landeshauptstädten und Bonn.
Das ist Quark. A14 wird jeder, ja. Ab A15 wird es dann schon erheblich schwieriger. Du widersprichst dir im Prinzip in dem kurzen Beitrag aber selbst schon.
03.01.2021, 19:13
(03.01.2021, 14:27)Gast schrieb: Ich hab in Bw das erste und nrw das zweite gemacht. Mein Eindruck: Das Verbesserungspotential ist nahezu gleich, obwohl die mündliche in BW 10 % weniger zählt, denn es werden - im Wissen um die Wertigkeit - jeweils höhere (bw) bzw niedrigere (nrw) Punkte vergeben.
Genau das vermute ich auch. Für NRW hat die bekannte Examensstudie ja nun die genauere Verteilung der Noten hervorgebracht.
Da fällt auf, dass Noten wie 6,5 oder 9,0 (oder leicht darüber liegende Werte) vergleichsweise oft vergeben werden. Vergleichsweise selten werden Noten wie 6,49 oder 8,99 (oder leicht darunter liegende Werte) vergeben.
Das legt die Vermutung nahe, dass (zumindest in NRW) die Prüfer bei der Vergabe der Noten für die Mündliche sehr genau vor Augen haben, wo der Kandidat dann bei der Gesamtnote landet. Die Prüfer geben also gerne mal noch ein kleines Schüppchen oben drauf, nur damit es im Endergebnis passt. Dieses Ziel haben die Prüfer.
In NRW muss das Schüppchen etwas weniger groß sein als in BW.
Solange es so offensichtlich so viele Prüfer darauf abgesehen haben, einen "guten" Kandidaten irgendwie auf die 9,0 zu bringen und in Abhängigkeit davon die Mündliche zu benoten (NRW), fällt es mir schwer zu glauben, dass anderswo (BW) die Prüfer die Scheuklappen aufsetzen, die Mündliche wirklich nur für sich genommen bewerten, den Kandidaten dann bei 8,99 landen lassen und ihm abschließend mit auf den Weg geben: "Schade, in NRW wäre das ein VB gewesen."
03.01.2021, 19:16
Was redest du da?!
In NRW hiefen sie dich halt schon ab 6,5p in der Schriftlichen auf die 9,0. In BW erst ab 8,0.
In NRW hiefen sie dich halt schon ab 6,5p in der Schriftlichen auf die 9,0. In BW erst ab 8,0.
03.01.2021, 19:18
(03.01.2021, 18:43)Gast schrieb:(03.01.2021, 18:29)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:42)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:11)Gast schrieb:(03.01.2021, 16:47)Gast schrieb: bitter
Kann einer die verbitterten ausreichend Leute einfach blocken?
findest Du die Arbeitszeit nicht hart dafür, dass er zwei gute Examina abgelegt hat? ich finde das bitter.
Wer mit guten Noten eine relaxte Arbeitszeit bei schlechterer Bezahlung haben will, muss eben in ein Ministerium gehen statt ins Richteramt. Da ist aber nur A13-A14 möglich. Das wäre dann Notenverschwendung. Ich wäre mit solchen Noten in der GK.
Ministerium ist eher A15-A16 drin. Mit Ministerialzulage ist das mehr als bei der Justiz. Leider gibts die Stellen nur in Landeshauptstädten und Bonn.
A15 und 16 ist selten. Ich rede auch von Landesministerien, davon gibt es mehr Stellen, zb Finanzverwaltung.
03.01.2021, 19:26
(03.01.2021, 19:13)Gast schrieb:(03.01.2021, 14:27)Gast schrieb: Ich hab in Bw das erste und nrw das zweite gemacht. Mein Eindruck: Das Verbesserungspotential ist nahezu gleich, obwohl die mündliche in BW 10 % weniger zählt, denn es werden - im Wissen um die Wertigkeit - jeweils höhere (bw) bzw niedrigere (nrw) Punkte vergeben.
Genau das vermute ich auch. Für NRW hat die bekannte Examensstudie ja nun die genauere Verteilung der Noten hervorgebracht.
Da fällt auf, dass Noten wie 6,5 oder 9,0 (oder leicht darüber liegende Werte) vergleichsweise oft vergeben werden. Vergleichsweise selten werden Noten wie 6,49 oder 8,99 (oder leicht darunter liegende Werte) vergeben.
Das legt die Vermutung nahe, dass (zumindest in NRW) die Prüfer bei der Vergabe der Noten für die Mündliche sehr genau vor Augen haben, wo der Kandidat dann bei der Gesamtnote landet. Die Prüfer geben also gerne mal noch ein kleines Schüppchen oben drauf, nur damit es im Endergebnis passt. Dieses Ziel haben die Prüfer.
In NRW muss das Schüppchen etwas weniger groß sein als in BW.
Solange es so offensichtlich so viele Prüfer darauf abgesehen haben, einen "guten" Kandidaten irgendwie auf die 9,0 zu bringen und in Abhängigkeit davon die Mündliche zu benoten (NRW), fällt es mir schwer zu glauben, dass anderswo (BW) die Prüfer die Scheuklappen aufsetzen, die Mündliche wirklich nur für sich genommen bewerten, den Kandidaten dann bei 8,99 landen lassen und ihm abschließend mit auf den Weg geben: "Schade, in NRW wäre das ein VB gewesen."
Meine Mündliche in BW wurde für sich genommen bewertet. Glaub es oder glaub es nicht.
Es gibt keinen Anspruch darauf, dass man sich bei bestimmten Vornoten auf eine gewisse Endnote kommt.
Manche Prüfer prüfen auch so selten, dass ihnen gar nicht bewusst ist, dass in BW die Mündliche 30 %, in Bayern 25 % und in NRW sogar 40 %. Das kann doch kein Prüfer leisten, da ein Gleichgewicht rein zu bringen.
03.01.2021, 20:15
(03.01.2021, 19:18)Gast schrieb:(03.01.2021, 18:43)Gast schrieb:(03.01.2021, 18:29)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:42)Gast schrieb:(03.01.2021, 17:11)Gast schrieb: Kann einer die verbitterten ausreichend Leute einfach blocken?
findest Du die Arbeitszeit nicht hart dafür, dass er zwei gute Examina abgelegt hat? ich finde das bitter.
Wer mit guten Noten eine relaxte Arbeitszeit bei schlechterer Bezahlung haben will, muss eben in ein Ministerium gehen statt ins Richteramt. Da ist aber nur A13-A14 möglich. Das wäre dann Notenverschwendung. Ich wäre mit solchen Noten in der GK.
Ministerium ist eher A15-A16 drin. Mit Ministerialzulage ist das mehr als bei der Justiz. Leider gibts die Stellen nur in Landeshauptstädten und Bonn.
A15 und 16 ist selten. Ich rede auch von Landesministerien, davon gibt es mehr Stellen, zb Finanzverwaltung.
Jetzt muss man für E12 schon 8 P. haben...
Die Ministerien nutzen die Krise aber ganz schön aus.
https://www.bundesgesundheitsministerium...efung.html
03.01.2021, 20:19
Hast du den Artikel ganz gelesen? Er hat an Juristen mit nur dem ersten Staatsexamen gerichtet. Da ist E12 top. Außerdem geht es um die (durch den Schwerpunkt verwässerte) Gesamtnote.
03.01.2021, 20:26
(03.01.2021, 18:55)Gast schrieb:(03.01.2021, 16:35)Gast Gast schrieb:(03.01.2021, 11:33)Gast schrieb:(03.01.2021, 09:55)Gast schrieb:(03.01.2021, 01:54)Gast Gast schrieb: Wurde ich nach meinem zweiten Examen. NRW.
Wurde mit 10 und 11 (zweites Examen) Punkten in NRW nicht angeschrieben. Habe das auch von niemandem aus der AG gehört.
Unsere AG Leiterin wurde von ihrer Ausbildungsleiterin nach dem Examen auch angerufen und für die Justiz beworben.
Hatte knapp unter zweistellig nach der Schriftlichen und dann eben zweistellig nach der Mündlichen. Kurz nach Abschluss kam dann eben eine nette Mail von irgendwem aus der Justiz (weiß nicht mehr), in der sie mir zur Note gratuliert haben und meinten, falls Interesse an Justiz besteht, könnte ich mich unverbindlich an Richter XYZ für Fragen wenden. Fand ich nett aber komisch, nachdem sie zu AG-Zeiten in der Verwaltung sehr unfreundlich waren.
Mir ist etwas ähnliches passiert, ich wurde recht offensiv angesprochen, ob ich nicht in die Justiz gehen will ... nachdem man mich 5 Minuten wieder wegen irgendeiner berechtigten Nachfrage im Referendariat angeschnauzt hat. Nein danke. Einfach mal ein bisschen netter sein würde helfen.
Stark, “denen“ hast du es richtig zurückgezahlt.
03.01.2021, 21:14
(03.01.2021, 19:16)Gast schrieb: Was redest du da?!
In NRW hiefen sie dich halt schon ab 6,5p in der Schriftlichen auf die 9,0. In BW erst ab 8,0.
Für diese These gibt es keinerlei Indiz.
Nebenbei erkennst du mit dieser an, dass es ein "hochprüfen" gibt, sodass der Kandidat eine Punktlandung hinlegt. Damit erkennst du auch an, dass die Prüfer etwas "unsachlich" auf das Gesamtergebnis schielen und etwas "mogeln". Warum sollten die Prüfer in BW, die das gleiche Ziel vor Augen haben und ebenso die grundsätzliche Bereitschaft zum "Mogeln" mitbringen, nicht ein kleines bischen mehr "mogeln".
Es ist zumindest plausibel. Dass genau dieser Abfall der 40% auf die 30% eine Kommission dazu bringen könnte, von der Mogelei abzusehen, wäre höchst erklärungsbedürftig.
Um dich von 8,0 auf 9,0 zu bringen, braucht man in NRW 10,5 in der Mündlichen und in 30%-Ländern 11,3. Das ist ein Unterschied von 1 Punkt im Prüfungsgespräch, den man den BW-Prüflingen mehr zuschieben muss, damit am Ende doch wieder alles passt.