15.12.2020, 23:14
Ausserdem muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass 2x zweistellig auch (noch mehr als sonst schon) von Glück abhängig ist. Du brauchst Klausuren im mindestens 8,5 Punkte Bereich (also keine Aussetzer) und vor allem super viel Glück mit der Prüfungskommission und den Mitprüfligen in der Mündlichen. Zwischen 9 und 10 oder 11 ist also viel vom Zufall abhängig.
15.12.2020, 23:16
(15.12.2020, 23:14)Gast schrieb: Ausserdem muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass 2x zweistellig auch (noch mehr als sonst schon) von Glück abhängig ist. Du brauchst Klausuren im mindestens 8,5 Punkte Bereich (also keine Aussetzer) und vor allem super viel Glück mit der Prüfungskommission und den Mitprüfligen in der Mündlichen. Zwischen 9 und 10 oder 11 ist also viel vom Zufall abhängig.
Problem immer noch nicht verstanden ....
15.12.2020, 23:18
(15.12.2020, 23:16)Gast schrieb:(15.12.2020, 23:14)Gast schrieb: Ausserdem muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass 2x zweistellig auch (noch mehr als sonst schon) von Glück abhängig ist. Du brauchst Klausuren im mindestens 8,5 Punkte Bereich (also keine Aussetzer) und vor allem super viel Glück mit der Prüfungskommission und den Mitprüfligen in der Mündlichen. Zwischen 9 und 10 oder 11 ist also viel vom Zufall abhängig.
Problem immer noch nicht verstanden ....
Erhelle mich.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
15.12.2020, 23:19
(15.12.2020, 23:13)Gast schrieb:(11.12.2020, 16:48)Gast schrieb: Aber im ersten Examen ein ausreichend ist - gerade unter Berücksichtigung des Schwerpunkts - echt keine gute Leistung.
Solche Aussagen regen mich immer auf.
An meiner Uni waren bei meinem Schwerpunkt (Kartell-, Wettbewerbsrecht) waren 4 Klausuren zu schreiben + Seminararbeit + mündliche Prüfung. Da gab es nicht viele 8er und 9er und viele im 4-7 Bereich.
Es gibt auch Unis wo der Schwerpunkt nur aus der Seminararbeit + mündlicher Prüfung besteht. Schwerpunkte kann man nur schwer vergleichen.
Gleichwohl ist der Schwerpunkt Garant dafür, ein
Fach intensiv zu studieren, das den eigenen Interessen und Fähigkeiten entspricht, und dann dementsprechend gezielt zu lernen.
Und so oder so: ein ausreichend ist nun mal - egal wie man es dreht und wendet - keine gute Leistung. Sondern eben eine ausreichende.
15.12.2020, 23:26
(15.12.2020, 23:19)Gast schrieb:(15.12.2020, 23:13)Gast schrieb:(11.12.2020, 16:48)Gast schrieb: Aber im ersten Examen ein ausreichend ist - gerade unter Berücksichtigung des Schwerpunkts - echt keine gute Leistung.
Solche Aussagen regen mich immer auf.
An meiner Uni waren bei meinem Schwerpunkt (Kartell-, Wettbewerbsrecht) waren 4 Klausuren zu schreiben + Seminararbeit + mündliche Prüfung. Da gab es nicht viele 8er und 9er und viele im 4-7 Bereich.
Es gibt auch Unis wo der Schwerpunkt nur aus der Seminararbeit + mündlicher Prüfung besteht. Schwerpunkte kann man nur schwer vergleichen.
Gleichwohl ist der Schwerpunkt Garant dafür, ein
Fach intensiv zu studieren, das den eigenen Interessen und Fähigkeiten entspricht, und dann dementsprechend gezielt zu lernen.
Und so oder so: ein ausreichend ist nun mal - egal wie man es dreht und wendet - keine gute Leistung. Sondern eben eine ausreichende.
Naja. Zu diesem Zeitpunkt ist man sich oft auch noch nicht sicher was das Interesse an Fächern angeht. Woher auch? Bis zum Schwerpunkt macht man halt oberflächlich ein bisschen ZR, VerwR und StrfR .. Und das wars. Woher soll ich denn Wissen, ob vertiefendes Arbeits-, Kartell, Gesellschafts- oder doch Baurecht für mich richtig ist? Weil man parallel im 4 Sem. mal in zwei Vorlesungen des Schwerpunktfaches war?
15.12.2020, 23:29
(15.12.2020, 23:06)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:58)Gast schrieb:(15.12.2020, 22:51)Gast schrieb: Ich würde gerne mal mit Dir telefonieren, wenn das Dein Ernst ist. No offense, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Du das Ernst meinst. Sitzt Du in der Personalfindungskommission?
.
Findest du in Ordnung, wie die deutsche Justiz medial dargestellt wird bzw. was es mit den Menschen macht? Ich finde es bedauerlich und sorge mich - als Richter sowie als Bürger!
Nein, da sind wir sicher einer Meinung. Ich glaube nur nicht, dass der Bürger bei der Einstellung des 2xgut Kandidaten den Rechtsstaat wieder respektiert und bei dem 2xVB Kandidaten selbigen untergehen sieht.
Ich bin letztens noch von einem Bekannten gefragt worden, ob alle Richter ein "sehr gut" haben. Als ich ihm vom VB als magische Note erzählt habe, ist der aus dem Lachen nicht mehr rausgekommen. Selbst meine Frau (Ministerialbeamtin) versteht die juristische Notengebung (immer) noch nicht.
Damit ist alles gesagt.
15.12.2020, 23:34
Vorweg: ich bin kein Troll und gehöre zu diesen ominösen 0,x %
Ich habe in beiden Examen jeweils ein "gut", im zweiten sogar knapp das "sehr gut" verfehlt
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn solche Ergebnisse stets im selben Atemzug mit fehlender Sozialkompetenz genannt werden.
Juristische Fähiigkeiten und Sozialkompetenz sind beides wichtige Fähigkeiten die man als Richter mitbringen sollte.
Es steht aber in keinem Bedingungszusammenhang zueinander, weshalb ich (auch im eigenen Interesse) dafür plädiere, beides getrennt zu beurteilen und nicht von dem einen auf das andere zu schließen.
Ich habe in beiden Examen jeweils ein "gut", im zweiten sogar knapp das "sehr gut" verfehlt
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn solche Ergebnisse stets im selben Atemzug mit fehlender Sozialkompetenz genannt werden.
Juristische Fähiigkeiten und Sozialkompetenz sind beides wichtige Fähigkeiten die man als Richter mitbringen sollte.
Es steht aber in keinem Bedingungszusammenhang zueinander, weshalb ich (auch im eigenen Interesse) dafür plädiere, beides getrennt zu beurteilen und nicht von dem einen auf das andere zu schließen.
15.12.2020, 23:58
(15.12.2020, 23:13)Gast schrieb:(11.12.2020, 16:48)Gast schrieb: Aber im ersten Examen ein ausreichend ist - gerade unter Berücksichtigung des Schwerpunkts - echt keine gute Leistung.
Solche Aussagen regen mich immer auf.
An meiner Uni waren bei meinem Schwerpunkt (Kartell-, Wettbewerbsrecht) waren 4 Klausuren zu schreiben + Seminararbeit + mündliche Prüfung. Da gab es nicht viele 8er und 9er und viele im 4-7 Bereich.
Es gibt auch Unis wo der Schwerpunkt nur aus der Seminararbeit + mündlicher Prüfung besteht. Schwerpunkte kann man nur schwer vergleichen.
In meinem Schwerpunkt war 7 der Schnitt. Das hatte ich dann auch. Also von wegen aber mit dem Schwerpunkt müsste im 1. ja jeder ein b haben.
So leicht ist das gar nicht.
16.12.2020, 00:18
(15.12.2020, 23:34)Gast schrieb: Vorweg: ich bin kein Troll und gehöre zu diesen ominösen 0,x %
Ich habe in beiden Examen jeweils ein "gut", im zweiten sogar knapp das "sehr gut" verfehlt
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn solche Ergebnisse stets im selben Atemzug mit fehlender Sozialkompetenz genannt werden.
Juristische Fähiigkeiten und Sozialkompetenz sind beides wichtige Fähigkeiten die man als Richter mitbringen sollte.
Es steht aber in keinem Bedingungszusammenhang zueinander, weshalb ich (auch im eigenen Interesse) dafür plädiere, beides getrennt zu beurteilen und nicht von dem einen auf das andere zu schließen.
Ach Bitte... Ausnahmen bestätigen doch gerade die Regel :P
Die Ausreichend-Kandidaten müssen mit dem Vorurteil zurecht kommen, sie seien keine echten Volljuristen, weil es ihnen ja "offensichtlich" an jeglichen juristischen Fähigkeiten mangelt - und die Überflieger-Kandidaten andererseits müssen nunmal damit klar kommen, dass ihnen stets die fehlende Sozialkompetenz angedichtet wird.
Unabhängig von der Note sollte man nicht so viel auf den "Schrott" geben, den andere hier teilweise verlautbaren. ;)
16.12.2020, 00:32
(15.12.2020, 23:34)Gast schrieb: Vorweg: ich bin kein Troll und gehöre zu diesen ominösen 0,x %
Ich habe in beiden Examen jeweils ein "gut", im zweiten sogar knapp das "sehr gut" verfehlt
Ich finde es mehr als befremdlich, wenn solche Ergebnisse stets im selben Atemzug mit fehlender Sozialkompetenz genannt werden.
Juristische Fähiigkeiten und Sozialkompetenz sind beides wichtige Fähigkeiten die man als Richter mitbringen sollte.
Es steht aber in keinem Bedingungszusammenhang zueinander, weshalb ich (auch im eigenen Interesse) dafür plädiere, beides getrennt zu beurteilen und nicht von dem einen auf das andere zu schließen.
Es kann eben nicht jeder die Eins reißen. ;)









