08.12.2020, 16:06
(08.12.2020, 16:05)Gast schrieb:(08.12.2020, 16:03)NRW schrieb:(08.12.2020, 16:00)Gast schrieb:(08.12.2020, 15:58)Gast schrieb: Was habt ihr bzgl der C gemacht? Strafbefehl oder Anklage?
Vorläufige Einstellung nach 153a gegen Geldauflage (ihr Monatseinkommen war angeben) wegen geringer Schuld.
War laut Bearbeitervermek nicht ausgeschlossen.
Das war zumindest sich das vorgehen im Sachverhalt in NRW ;)
In Sachsen stand im Bearbeitervermerk, dass die für 153, 153a erforderliche Zustimmung des Gerichts erteilt ist
Das ‚sich’ ist falsch, also in NRW wurde nach 153a eingestellt gegen Zahlung von 2000 Euro meine..
08.12.2020, 16:08
(08.12.2020, 16:06)Gast schrieb:(08.12.2020, 16:05)Gast schrieb:(08.12.2020, 16:03)NRW schrieb:(08.12.2020, 16:00)Gast schrieb:(08.12.2020, 15:58)Gast schrieb: Was habt ihr bzgl der C gemacht? Strafbefehl oder Anklage?
Vorläufige Einstellung nach 153a gegen Geldauflage (ihr Monatseinkommen war angeben) wegen geringer Schuld.
War laut Bearbeitervermek nicht ausgeschlossen.
Das war zumindest sich das vorgehen im Sachverhalt in NRW ;)
In Sachsen stand im Bearbeitervermerk, dass die für 153, 153a erforderliche Zustimmung des Gerichts erteilt ist
Das ‚sich’ ist falsch, also in NRW wurde nach 153a eingestellt gegen Zahlung von 2000 Euro meine..
In Sachsen (in meiner Klausur) jedenfalls auch :D
08.12.2020, 16:14
Hab nach 153 eingestellt. Hoffe das ging auch.
08.12.2020, 16:17
08.12.2020, 16:36
Habe im § 223 bei C noch ne Irrtumsproblematik drin und bin i. E. auch zu einem Beweisverwertungsverbot gekommen. Ließ sich meiner Meinung nach besser argumentieren. Bin deshalb nur zum Ergebnis gekommen, dass § 21 StVG (+).
Leider habe ich voll vergessen, den § 247 zu problematisieren bei allen Delikten. Obwohl es so auf der Hand lag. Deshalb habe ich das Meiste angeklagt. Ohje ärger mich sehr und hoffe, dass es nur die Note und nicht das Bestehen versaut.
Leider habe ich voll vergessen, den § 247 zu problematisieren bei allen Delikten. Obwohl es so auf der Hand lag. Deshalb habe ich das Meiste angeklagt. Ohje ärger mich sehr und hoffe, dass es nur die Note und nicht das Bestehen versaut.
08.12.2020, 16:38
(08.12.2020, 16:36)GastSN schrieb: Habe im § 223 bei C noch ne Irrtumsproblematik drin und bin i. E. auch zu einem Beweisverwertungsverbot gekommen. Ließ sich meiner Meinung nach besser argumentieren. Bin deshalb nur zum Ergebnis gekommen, dass § 21 StVG (+).
Leider habe ich voll vergessen, den § 247 zu problematisieren bei allen Delikten. Obwohl es so auf der Hand lag. Deshalb habe ich das Meiste angeklagt. Ohje ärger mich sehr und hoffe, dass es nur die Note und nicht das Bestehen versaut.
Irrtum, weil sie dachte, dass es in Ordnung sei, einfach so Blut abzuzapfen? Habe das als vermeidbaren Verbotsirrtum reingepackt. Wo war bei dir ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Körperverletzung?
08.12.2020, 16:41
Ja der Irrtum war bei mir auch i. E. unbeachtlich.
Beweisverwertungsverbot war auf die Blutprobe bezogen, also auf die §§ 315ff., die fielen bei mir dann raus.
Beweisverwertungsverbot war auf die Blutprobe bezogen, also auf die §§ 315ff., die fielen bei mir dann raus.
08.12.2020, 16:59
Gab es in BaWü auch eine Angabe des (Monats-)gehaltes? Hab das überall gesucht, aber nicht gefunden.
Und wo stand das in den anderen Bundesländern?
Und wo stand das in den anderen Bundesländern?
08.12.2020, 17:01
(08.12.2020, 16:59)BaWüGästin schrieb: Gab es in BaWü auch eine Angabe des (Monats-)gehaltes? Hab das überall gesucht, aber nicht gefunden.
Und wo stand das in den anderen Bundesländern?
Sachsen: Ich meine, es stand in einem Schreiben des Rechtsanwaltes der Beschuldigten, dass das Verfahren einzustellen sei und sich die Mandantin auch gerne dazu bereit erklärt, eine kleine Spende zu entrichten.
08.12.2020, 18:11
Ich habe auch das BVV angenommen bei 316 StGB.
Man kann es aber auch ablehnen. Beides lässt sich hören, finde ich.
Einerseits, dass es sich um einen durch private Personen erlangten Beweis handelt.
Mein Argument war, dass die Anordnung der Beweiserhebung fehlte, die Clodius als Zeugin gehandelt hat und Krankenschwester nur ihr Beruf ist. Sie ist keine Ärztin.
Die Blutentnahme hätte auch im Krankenhaus erfolgen können. Es besteht die Möglichkeit der BAK-Rückrechnung.
Mich stört, dass sonst Zeugen der Polizei zu weiteren Beweismitteln verhelfen könnten ohne, dass ihnen viel geschieht.
Habt ihr in der Weitergabe des entnommenen Blutes an die Polizei auch einen Straftatbestand gesehen? Wenn ja, als was?
Man kann es aber auch ablehnen. Beides lässt sich hören, finde ich.
Einerseits, dass es sich um einen durch private Personen erlangten Beweis handelt.
Mein Argument war, dass die Anordnung der Beweiserhebung fehlte, die Clodius als Zeugin gehandelt hat und Krankenschwester nur ihr Beruf ist. Sie ist keine Ärztin.
Die Blutentnahme hätte auch im Krankenhaus erfolgen können. Es besteht die Möglichkeit der BAK-Rückrechnung.
Mich stört, dass sonst Zeugen der Polizei zu weiteren Beweismitteln verhelfen könnten ohne, dass ihnen viel geschieht.
Habt ihr in der Weitergabe des entnommenen Blutes an die Polizei auch einen Straftatbestand gesehen? Wenn ja, als was?