04.11.2020, 12:28
(04.11.2020, 00:15)Gast schrieb:(03.11.2020, 23:35)Gast schrieb: Korrigiere seit dem Examen Klausuren des Examensvorbereitungskurses der Uni. 12,50€ pro Klausur und nebenher eine bezahlte Wiederholung des materiellen Rechts. Der geübte Korrektor schafft problemlos 2-3 Klausuren/Stunde, sodass der (bis zu einem Jahresbetrag von 2.400€) Nettolohn bis zu 36€/Stunde beträgt. Alles andere als schlecht...
Große Übung ZivR, da schafft man auch 4-6 pro Stunde, da alle nur 8-10 Seiten schreiben.
Da bleibt der Wiederholungseffekt aber aus oder ist jedenfalls schwächer als bei Examenskurskorrekturen (= alte Examensklausuren).
04.11.2020, 12:32
(03.11.2020, 22:38)Gast schrieb: Die EBS Law School zahlt 15 Euro pro Probeexamensklausur.
Für die EBS gilt § 3 Nr. 26 EStG aber nicht. Damit ist der (Netto-)Lohn schlechter als an vielen staatlichen Unis, da noch Steuern gezahlt werden müssen. Das dürfte im Übrigen auch der Grund für die überdurchschnittliche Bezahlung sein.
05.11.2020, 01:20
Würde mich wundern, wenn das an der EBS nicht gilt. Die BLS zB ist auch privat und hat das an eine GbR ausgelagert, dennoch wurde mein Verweis auf Steuerfreiheit vom Finanzamt nicht beanstandet.
05.11.2020, 05:11
Ich gehe davon aus, dass es sich in beiden Fällen um eine gemeinnätzige GmbH handelt, diese von § 5 I Nr 9 KStG erfasst sind und insoweit in § 3 Nr 26 EStG erwähnt werden. Allerdings habe ich auch keine Ahnung von Steuerrecht.
05.11.2020, 09:38
Die Besonderheit an der BLS ist, dass diese die Korrekturen nicht selbst in Auftrag gibt, sondern sie – wie erwähnt – über eine GbR abwickelt, deren Gesellschafter Dritte sind.