12.10.2020, 15:46
12.10.2020, 15:47
Ich glaube P hat nur den Ghettoblaster genommen. Ich glaube das hat er zumindest auf der Toilette gesagt.
Ich habe aber auch beiden alles einander zurechnen lassen, sodass es für mich nur darauf ankam, dass beide ihren Tatbeitrag geleistet haben und P eben auch was eingesteckt hat.
Die Aussagen von Annette habe ich nicht werten können wegen des Verlöbnisses.
SV zusammenfassen, sorry keine lust :D
Ich habe aber auch beiden alles einander zurechnen lassen, sodass es für mich nur darauf ankam, dass beide ihren Tatbeitrag geleistet haben und P eben auch was eingesteckt hat.
Die Aussagen von Annette habe ich nicht werten können wegen des Verlöbnisses.
SV zusammenfassen, sorry keine lust :D
12.10.2020, 15:47
(12.10.2020, 15:37)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:34)Gast schrieb: Raub bis dem der erst nur geschlagen hat als sukzessiven Mittäter. Dritte Fallgruppe davon stand im Kommentar. Da dann die Gewalt als Drohung fortwirkend, da sich das Opfer auf das Sofa lesen sollte...
Guck nochmal nach. Da stand mE ziemlich eindeutig, dass es in der 3. FallGruppe gerade an der Finalität geht, zumal ansonsten besonders massive Gewaltanwendungen, infolge derer der Verletzte bewusstlos wird, privilegiert würden.
Aber bei der Suche nach Gegenständen und der Wegnahme ist es wieder bei Bewusstsein und da wird eindeutig nicht mehr das bewusstlos sein ausgenutzt sondern eine neue Drohung, in der die Gewalt weiter wirkt...
12.10.2020, 15:49
Bzgl. E-Scooter:
LG München BeckRS 2019, 38560
Rest hab ich leider größtenteils verkackt
LG München BeckRS 2019, 38560
Rest hab ich leider größtenteils verkackt
12.10.2020, 15:49
Hab für den V auch 250 II genommen. Hinsichtlich des P nur 249 I. Der Sachverhalt hat für mich nicht sonderlich viel für 25 II hergegeben und hab ihn deshalb auch abgelehnt. Dann noch gef. KV hoch und runter und nen Hausfriedensbruch bejaht.
Bei dem E-Roller dann 316 bejaht. Der hatte doch 1,2 Promille auf der Uhr und war absolut fahruntüchtig oder?
B-Gutachten hab ich übersprungen und direkt mit der Anklage angefangen. Ging nicht mehr anders. Hab die dann am Ende nur eher schlecht als recht fertig bekommen... In derartige Zeitnöte bin ich in all den Probeklausren bisher nicht gekommen. Schöne Scheiße war das mal wieder.
Bei dem E-Roller dann 316 bejaht. Der hatte doch 1,2 Promille auf der Uhr und war absolut fahruntüchtig oder?
B-Gutachten hab ich übersprungen und direkt mit der Anklage angefangen. Ging nicht mehr anders. Hab die dann am Ende nur eher schlecht als recht fertig bekommen... In derartige Zeitnöte bin ich in all den Probeklausren bisher nicht gekommen. Schöne Scheiße war das mal wieder.
12.10.2020, 15:50
(12.10.2020, 15:47)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:37)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:34)Gast schrieb: Raub bis dem der erst nur geschlagen hat als sukzessiven Mittäter. Dritte Fallgruppe davon stand im Kommentar. Da dann die Gewalt als Drohung fortwirkend, da sich das Opfer auf das Sofa lesen sollte...
Guck nochmal nach. Da stand mE ziemlich eindeutig, dass es in der 3. FallGruppe gerade an der Finalität geht, zumal ansonsten besonders massive Gewaltanwendungen, infolge derer der Verletzte bewusstlos wird, privilegiert würden.
Aber bei der Suche nach Gegenständen und der Wegnahme ist es wieder bei Bewusstsein und da wird eindeutig nicht mehr das bewusstlos sein ausgenutzt sondern eine neue Drohung, in der die Gewalt weiter wirkt...
Ja das würde ich auch so sehen zumindest in NRW. Bin ziemlich sicher, dass das der Clou war. Gerade wieder bei Bewusstsein und dann geht der René p nicht sondern lässt den Marcel v noch machen und hält das Opfer in Schach
12.10.2020, 15:53
(12.10.2020, 15:47)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:37)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:34)Gast schrieb: Raub bis dem der erst nur geschlagen hat als sukzessiven Mittäter. Dritte Fallgruppe davon stand im Kommentar. Da dann die Gewalt als Drohung fortwirkend, da sich das Opfer auf das Sofa lesen sollte...
Guck nochmal nach. Da stand mE ziemlich eindeutig, dass es in der 3. FallGruppe gerade an der Finalität geht, zumal ansonsten besonders massive Gewaltanwendungen, infolge derer der Verletzte bewusstlos wird, privilegiert würden.
Aber bei der Suche nach Gegenständen und der Wegnahme ist es wieder bei Bewusstsein und da wird eindeutig nicht mehr das bewusstlos sein ausgenutzt sondern eine neue Drohung, in der die Gewalt weiter wirkt...
Das das Opfer in unserem Fall bei Bewusstsein war, ist klar. Gemeint war: Würde man in Fällen, wie unserem, dazu kommen, dass das Fortwirken der Gewalt für die Finalität ausreicht, würde letztlich der das Opfer bewusstlos schlagende (besonders massiv vorgehende „Räuber“) privilegiert, weil in den letztgenannten Fällen angesichts der Bewusstlosigkeit des Opfers Nichts als Drohung fortwirken kann,so dass dann immer 249 (-). Das ist ein Wertungswiderspruch und führt dazu, dass die besseren Argumente dafür sprechen, bei lediglich fortwirkender Gewalt - ohne erneute Drohung - keine Finalität vorliegt.
12.10.2020, 15:56
(12.10.2020, 15:53)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:47)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:37)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:34)Gast schrieb: Raub bis dem der erst nur geschlagen hat als sukzessiven Mittäter. Dritte Fallgruppe davon stand im Kommentar. Da dann die Gewalt als Drohung fortwirkend, da sich das Opfer auf das Sofa lesen sollte...
Guck nochmal nach. Da stand mE ziemlich eindeutig, dass es in der 3. FallGruppe gerade an der Finalität geht, zumal ansonsten besonders massive Gewaltanwendungen, infolge derer der Verletzte bewusstlos wird, privilegiert würden.
Aber bei der Suche nach Gegenständen und der Wegnahme ist es wieder bei Bewusstsein und da wird eindeutig nicht mehr das bewusstlos sein ausgenutzt sondern eine neue Drohung, in der die Gewalt weiter wirkt...
Das das Opfer in unserem Fall bei Bewusstsein war, ist klar. Gemeint war: Würde man in Fällen, wie unserem, dazu kommen, dass das Fortwirken der Gewalt für die Finalität ausreicht, würde letztlich der das Opfer bewusstlos schlagende (besonders massiv vorgehende „Räuber“) privilegiert, weil in den letztgenannten Fällen angesichts der Bewusstlosigkeit des Opfers Nichts als Drohung fortwirken kann,so dass dann immer 249 (-). Das ist ein Wertungswiderspruch und führt dazu, dass die besseren Argumente dafür sprechen, bei lediglich fortwirkender Gewalt - ohne erneute Drohung - keine Finalität vorliegt.
Aber wenn man gerade eine weitere Drohung hat und in dem.kommemtar steht, dass dort die Gewalt dann fortwirkt, dann ist das doch klar gegeben?
Das ist ja gerade nicht nur die Ausnutzung der ürsprünglichen Gewalt, weil er wieder bei Bewusstsein war und es noch ein Plus gibt.
12.10.2020, 15:56
(12.10.2020, 15:53)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:47)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:37)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:34)Gast schrieb: Raub bis dem der erst nur geschlagen hat als sukzessiven Mittäter. Dritte Fallgruppe davon stand im Kommentar. Da dann die Gewalt als Drohung fortwirkend, da sich das Opfer auf das Sofa lesen sollte...
Guck nochmal nach. Da stand mE ziemlich eindeutig, dass es in der 3. FallGruppe gerade an der Finalität geht, zumal ansonsten besonders massive Gewaltanwendungen, infolge derer der Verletzte bewusstlos wird, privilegiert würden.
Aber bei der Suche nach Gegenständen und der Wegnahme ist es wieder bei Bewusstsein und da wird eindeutig nicht mehr das bewusstlos sein ausgenutzt sondern eine neue Drohung, in der die Gewalt weiter wirkt...
Das das Opfer in unserem Fall bei Bewusstsein war, ist klar. Gemeint war: Würde man in Fällen, wie unserem, dazu kommen, dass das Fortwirken der Gewalt für die Finalität ausreicht, würde letztlich der das Opfer bewusstlos schlagende (besonders massiv vorgehende „Räuber“) privilegiert, weil in den letztgenannten Fällen angesichts der Bewusstlosigkeit des Opfers Nichts als Drohung fortwirken kann,so dass dann immer 249 (-). Das ist ein Wertungswiderspruch und führt dazu, dass die besseren Argumente dafür sprechen, bei lediglich fortwirkender Gewalt - ohne erneute Drohung - keine Finalität vorliegt.
BGH löst es wohl dennoch so.
Das von dir genannte ist die Fischer-Meinung.
12.10.2020, 15:58
(12.10.2020, 15:56)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:53)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:47)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:37)Gast schrieb:(12.10.2020, 15:34)Gast schrieb: Raub bis dem der erst nur geschlagen hat als sukzessiven Mittäter. Dritte Fallgruppe davon stand im Kommentar. Da dann die Gewalt als Drohung fortwirkend, da sich das Opfer auf das Sofa lesen sollte...
Guck nochmal nach. Da stand mE ziemlich eindeutig, dass es in der 3. FallGruppe gerade an der Finalität geht, zumal ansonsten besonders massive Gewaltanwendungen, infolge derer der Verletzte bewusstlos wird, privilegiert würden.
Aber bei der Suche nach Gegenständen und der Wegnahme ist es wieder bei Bewusstsein und da wird eindeutig nicht mehr das bewusstlos sein ausgenutzt sondern eine neue Drohung, in der die Gewalt weiter wirkt...
Das das Opfer in unserem Fall bei Bewusstsein war, ist klar. Gemeint war: Würde man in Fällen, wie unserem, dazu kommen, dass das Fortwirken der Gewalt für die Finalität ausreicht, würde letztlich der das Opfer bewusstlos schlagende (besonders massiv vorgehende „Räuber“) privilegiert, weil in den letztgenannten Fällen angesichts der Bewusstlosigkeit des Opfers Nichts als Drohung fortwirken kann,so dass dann immer 249 (-). Das ist ein Wertungswiderspruch und führt dazu, dass die besseren Argumente dafür sprechen, bei lediglich fortwirkender Gewalt - ohne erneute Drohung - keine Finalität vorliegt.
Aber wenn man gerade eine weitere Drohung hat und in dem.kommemtar steht, dass dort die Gewalt dann fortwirkt, dann ist das doch klar gegeben?
Das ist ja gerade nicht nur die Ausnutzung der ürsprünglichen Gewalt, weil er wieder bei Bewusstsein war und es noch ein Plus gibt.
Das würde ich auch so unterschreiben.
Hier hat man die Besonderheit, dass er wieder klar war und dann Rene p selbst weiter fortwirkend drohte. Daher finalität plus