09.10.2020, 12:02
(09.10.2020, 12:01)Gast schrieb:(09.10.2020, 11:54)Gast schrieb:(08.10.2020, 20:22)Gast schrieb:(08.10.2020, 16:10)Gast schrieb:1/3 dein Gehalt 1/3 Kosten 1/3 Gewinn für den Partner. So wurde mir das in einer kleinen Kanzlei ganz offen auch mal gesagt. Fand ich fair und mal gut zu wissen. Ist natürlich nur eine grobe Orientierung.(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb: Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
Diese Drittel erscheinen mir recht eigenartig kalkuliert, wobei ich insoweit über kein besonderes Wissen verfüge. Jedenfalls die Kosten sind quasi fix. Dass bei mehr Umsatz mehr für den AN und den Partner übrig bleibt, sollte klar sein. Gerade in kleineren Kanzleien fragt man sich doch, ob bei zB 3k Gehalt tatsächlich 3k Kosten und 3k für den Partner realistisch sind. Mit steigenden Beträgen erscheint das zunehmend unwahrscheinlicher (bei 5k Gehalt und 5k für den Partner (was ich schon komisch finde) entstehen keine 5k Kosten). Wenn man die Abzüge berücksichtigt, landet man mit 5k brutto wohl bei ca. 3,5k netto. Bei 15k Umsatz erscheint mir das nochmals komischer bzw. unfairer.
Aber gut zu wissen, wie die AG das niedrige Gehalt zu rechtfertigen versuchen. :D
Das ist einfach eine gängige Überschlagsrechnung mit Puffer. Klar passt die nicht überall.
In großen Kanzleien (mit mehr Ausgaben für nette Büros ect) ist es ja auch nicht anders. Die haben ja Vorgaben wie viele Stunden man als Anwalt abrechnen muss. Wenn Du die hochrechnest kommt du auf 450/500K Umsatz bei 120K Gehalt.
Und wenn Du länger dabei bist und gut bist bekommst Du ja oft durch Umsatzbeteiligungen mehr vom Kuchen und der Partner verzichtet etwas.
09.10.2020, 12:05
Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
09.10.2020, 12:08
(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
09.10.2020, 15:51
(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
Ich finde, man muss da aber auch berücksichtigen, dass die Kostenquote nicht einfach mal so 1zu1 ansteigt bzw. sinkt. Tendenziell wird es günstiger wenn man die Kosten auf mehr Köpfe verteilt und dann kann es eben sein, dass der Einsteiger 100k erwirtschaftet, aber für den wird nicht unbedingt eine neue Sekretärin eingestellt, die Kosten für Literatur erhöhen sich auch nicht unmittelbar usw. Worauf ich dabei hinaus möchte ist, dass bei den anderen Anwälten der Kanzlei unterm Strich mehr übrig bleiben müsste, da deren Quote sinkt...nur mal so als Denkanreiz - und 35k sind nicht angemessen - egal wo.
09.10.2020, 15:56
(09.10.2020, 15:51)Gast schrieb:Natürlich sind sie das nicht. Und natürlich muss man sowas auch berücksichtigen. Es ist einfach eine Ganz grobe Rechnung wie in der Gastronomie, wo man ja auch mit Faktor 5 heute auf den Warenwert rechnet. Nur zur Groben Orientierung.(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
Ich finde, man muss da aber auch berücksichtigen, dass die Kostenquote nicht einfach mal so 1zu1 ansteigt bzw. sinkt. Tendenziell wird es günstiger wenn man die Kosten auf mehr Köpfe verteilt und dann kann es eben sein, dass der Einsteiger 100k erwirtschaftet, aber für den wird nicht unbedingt eine neue Sekretärin eingestellt, die Kosten für Literatur erhöhen sich auch nicht unmittelbar usw. Worauf ich dabei hinaus möchte ist, dass bei den anderen Anwälten der Kanzlei unterm Strich mehr übrig bleiben müsste, da deren Quote sinkt...nur mal so als Denkanreiz - und 35k sind nicht angemessen - egal wo.
09.10.2020, 15:56
(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
35 K kriegt man nur in Kleinstkanzleien und Geizhalsunternehmen mit 2 x a und selbst da sind die Kosten künstlich hochgerechnet.
09.10.2020, 15:57
(09.10.2020, 15:56)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
35 K kriegt man nur in Kleinstkanzleien und Geizhalsunternehmen mit 2 x a und selbst da sind die Kosten künstlich hochgerechnet.
Ich kenne einige Bekannte, die so angefangen haben.
09.10.2020, 16:04
(09.10.2020, 15:57)Gast schrieb:(09.10.2020, 15:56)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
35 K kriegt man nur in Kleinstkanzleien und Geizhalsunternehmen mit 2 x a und selbst da sind die Kosten künstlich hochgerechnet.
Ich kenne einige Bekannte, die so angefangen haben.
Die hatten 2 x a, waren ortsgebunden oder das war vor 10 Jahren.
09.10.2020, 20:44
(09.10.2020, 16:04)Gast schrieb:(09.10.2020, 15:57)Gast schrieb:(09.10.2020, 15:56)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:05)Gast schrieb: Muss man bei kleineren Kanzleien (ca. 10 Anwälten) dann für die Errechnung des realistisch zu erwartenden Gehalts seinen Umsatz ca. durch 3 Teilen? Muss ich also zB für 50k Jahresverdienst 150k Umsatz im Jahr machen? Ist das nicht ziemlich viel Umsatz bzw. ziemlich geringes Gehalt, gerade für einen Anfänger?
Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
35 K kriegt man nur in Kleinstkanzleien und Geizhalsunternehmen mit 2 x a und selbst da sind die Kosten künstlich hochgerechnet.
Ich kenne einige Bekannte, die so angefangen haben.
Die hatten 2 x a, waren ortsgebunden oder das war vor 10 Jahren.
Nein. Die waren einfach so dumm das anzunehmen.
09.10.2020, 21:13
(09.10.2020, 20:44)Gast schrieb:(09.10.2020, 16:04)Gast schrieb:(09.10.2020, 15:57)Gast schrieb:(09.10.2020, 15:56)Gast schrieb:(09.10.2020, 12:08)Gast schrieb: Ungefähr ja, deswegen zahle viele ja auch so wenig, weil sie nur 100K Umsatz erwarten. Dann läuft es auf 35K Gehalt hinaus. Aber wie gesagt, man kann das nicht so verallgemeinern.
35 K kriegt man nur in Kleinstkanzleien und Geizhalsunternehmen mit 2 x a und selbst da sind die Kosten künstlich hochgerechnet.
Ich kenne einige Bekannte, die so angefangen haben.
Die hatten 2 x a, waren ortsgebunden oder das war vor 10 Jahren.
Nein. Die waren einfach so dumm das anzunehmen.
Dann kannten sie den Markt nicht und haben das erstbeste genommen.