08.10.2020, 16:10
(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
08.10.2020, 16:13
(08.10.2020, 15:28)Gast schrieb:(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Noten und alles andere interessiere alles nicht. Einzig der Umsatz und Gewinn an deiner Arbeitskraft ist für die Partner relevant. Wie in jeder anderen Kanzlei auch, wenn man erstmal drin ist.
Deshalb gehen auch so viele in den ÖD: das dind die, die sich nicht zutrauen, Mandanten zu werben oder Umsatz zu erwirtschaften trotz Strebernoten.
08.10.2020, 16:30
(08.10.2020, 16:13)Gast schrieb:(08.10.2020, 15:28)Gast schrieb:(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Noten und alles andere interessiere alles nicht. Einzig der Umsatz und Gewinn an deiner Arbeitskraft ist für die Partner relevant. Wie in jeder anderen Kanzlei auch, wenn man erstmal drin ist.
Deshalb gehen auch so viele in den ÖD: das dind die, die sich nicht zutrauen, Mandanten zu werben oder Umsatz zu erwirtschaften trotz Strebernoten.
Oder die, die einfach keinen Bock haben, ihr Leben dem Geld und der andauernden, lästigen, undankbaren Mandantenakquise zu widmen - trotz Strebernoten?
Ein Umsatz von 3xGehalt erscheint mir übrigens auch sehr hoch, aber Fixkosten einer Kanzlei können sehr unterschiedlich sein je nach Miete/Anzahl der ReFas/technischer Ausstattung.
08.10.2020, 18:03
(08.10.2020, 16:10)Gast schrieb:(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
Raummiete, "Rücklagen" für Ausfälle der Mitarbeiter (Krankheitstage zahlt erstmal der AG) und am Ende des Tages auch Gewinn für die Partner. Man mag es kaum glauben, aber Chefs stellen Mitarbeiter nicht zum Selbstzweck ein, sondern wollen an diesen auch etwas verdienen.
08.10.2020, 19:03
Ja, es ging aber um die Schwelle zum Verlustgeschäft. Entgeltfortzahlung muss man nicht extra rechnen, weil sie dem bruttogehalt entspricht.
08.10.2020, 19:38
(08.10.2020, 16:10)Gast schrieb:(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
1/3 Gewinn für die Partner
1/3 Gehalt
1/3 Kosten (Büro, Refa, Versicherung etc.)
08.10.2020, 20:22
(08.10.2020, 16:10)Gast schrieb:1/3 dein Gehalt 1/3 Kosten 1/3 Gewinn für den Partner. So wurde mir das in einer kleinen Kanzlei ganz offen auch mal gesagt. Fand ich fair und mal gut zu wissen. Ist natürlich nur eine grobe Orientierung.(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
09.10.2020, 08:41
Was das Verhältnis Umsatz zu Gehalt angeht gilt wie so oft: Es kommt auf den Einzelfall an. Je nach Kostenstruktur der Kanzlei.
Ich würde von einer Spanne von 2,2-2,8 ausgehen. Das Problem ist aber auch, dass in mittelständischen Kanzleien der Umsatz durchaus schwanken kann. Da kann man in einem Jahr 250k machen (insbesondere wenn da noch einige Dieselmandate dabei sind) in einem anderen Jahr auch mal nur 100k.
Ich würde von einer Spanne von 2,2-2,8 ausgehen. Das Problem ist aber auch, dass in mittelständischen Kanzleien der Umsatz durchaus schwanken kann. Da kann man in einem Jahr 250k machen (insbesondere wenn da noch einige Dieselmandate dabei sind) in einem anderen Jahr auch mal nur 100k.
09.10.2020, 11:54
(08.10.2020, 20:22)Gast schrieb:(08.10.2020, 16:10)Gast schrieb:1/3 dein Gehalt 1/3 Kosten 1/3 Gewinn für den Partner. So wurde mir das in einer kleinen Kanzlei ganz offen auch mal gesagt. Fand ich fair und mal gut zu wissen. Ist natürlich nur eine grobe Orientierung.(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
Diese Drittel erscheinen mir recht eigenartig kalkuliert, wobei ich insoweit über kein besonderes Wissen verfüge. Jedenfalls die Kosten sind quasi fix. Dass bei mehr Umsatz mehr für den AN und den Partner übrig bleibt, sollte klar sein. Gerade in kleineren Kanzleien fragt man sich doch, ob bei zB 3k Gehalt tatsächlich 3k Kosten und 3k für den Partner realistisch sind. Mit steigenden Beträgen erscheint das zunehmend unwahrscheinlicher (bei 5k Gehalt und 5k für den Partner (was ich schon komisch finde) entstehen keine 5k Kosten). Wenn man die Abzüge berücksichtigt, landet man mit 5k brutto wohl bei ca. 3,5k netto. Bei 15k Umsatz erscheint mir das nochmals komischer bzw. unfairer.
Aber gut zu wissen, wie die AG das niedrige Gehalt zu rechtfertigen versuchen. :D
09.10.2020, 12:01
(09.10.2020, 11:54)Gast schrieb:(08.10.2020, 20:22)Gast schrieb:(08.10.2020, 16:10)Gast schrieb:1/3 dein Gehalt 1/3 Kosten 1/3 Gewinn für den Partner. So wurde mir das in einer kleinen Kanzlei ganz offen auch mal gesagt. Fand ich fair und mal gut zu wissen. Ist natürlich nur eine grobe Orientierung.(08.10.2020, 15:26)Gast schrieb:(07.10.2020, 16:17)Gast schrieb: mehr Umsatz mehr Gehalt. Du brauchst 2-3 fachen Umsatz im Vergleich zum Gehalt, sonst bist du ein Verlustgeschäft.Genau! Üblich ist Mal 3....also müsstest Du 180.000 Umsatz machen um ein Gehalt von 60 zu rechtfertigen.
Das scheint mir sehr viel zu sein. Wieso denn 3 mal?
Bruttogehalt
+ SV
+ Kammerbeitrag
+ beck etc.
+ anteilige Sekretärin?
Diese Drittel erscheinen mir recht eigenartig kalkuliert, wobei ich insoweit über kein besonderes Wissen verfüge. Jedenfalls die Kosten sind quasi fix. Dass bei mehr Umsatz mehr für den AN und den Partner übrig bleibt, sollte klar sein. Gerade in kleineren Kanzleien fragt man sich doch, ob bei zB 3k Gehalt tatsächlich 3k Kosten und 3k für den Partner realistisch sind. Mit steigenden Beträgen erscheint das zunehmend unwahrscheinlicher (bei 5k Gehalt und 5k für den Partner (was ich schon komisch finde) entstehen keine 5k Kosten). Wenn man die Abzüge berücksichtigt, landet man mit 5k brutto wohl bei ca. 3,5k netto. Bei 15k Umsatz erscheint mir das nochmals komischer bzw. unfairer.
Aber gut zu wissen, wie die AG das niedrige Gehalt zu rechtfertigen versuchen. :D
Das ist einfach eine gängige Überschlagsrechnung mit Puffer. Klar passt die nicht überall.
In großen Kanzleien (mit mehr Ausgaben für nette Büros ect) ist es ja auch nicht anders. Die haben ja Vorgaben wie viele Stunden man als Anwalt abrechnen muss. Wenn Du die hochrechnest kommt du auf 450/500K Umsatz bei 120K Gehalt.