04.10.2020, 16:38
(04.10.2020, 15:26)Gast0815 schrieb:(04.10.2020, 11:49)furor schrieb:(04.10.2020, 11:37)Gastgast schrieb:(04.10.2020, 11:00)furor schrieb: Man kann also festhalten, dass man Berufsanfängern wenig zahlen will, weil diese wenig Umsatz machen, was nicht zuletzt daran liegt, dass man ihnen Mandate zuteilt, die nicht wirtschaftlich zu bearbeiten sind. Daraus erwächst natürlich für die späteren Gehaltsverhandlungen das Folgeproblem, dass man ihnen Umsatzschwäche entgegenhalten kann. Da darf man sich nicht beschweren, wenn der junge Anwalt das als Ausbildung mitnimmt und sich, sobald er Umsatz bringen kann, wegbewirbt.
Was verstehst du denn unter "relativ gutem Geld auf dem Land", nur mal so zur Einordnung?
Steht doch in dem Beitrag über dem auf den du dich beziehst. Wenn du als Berufsanfänger das wirtschaftlich lukrative Mandat des wichtigen Mandanten der Kanzlei genauso bearbeitest wie den Post des Kollegen hat die Kanzlei recht schnell ein Problem ?. Ich fand es insofern als Anfänger gar nicht so schlimm zumindest am Anfang Mandate ,,zum Üben“ zu bekommen bei denen man nicht so ganz viel kaputt machen kann. Darf natürlich nicht ewig so bleiben
Unsinn, die 150-300k sind 1. Umsatz und 2. nicht der eines Berufsanfängers, den sie suchen und worauf sich das "relativ gute Geld" bezieht. Weniger pöbeln, aufmerksamer lesen.
Zumindest bei mir bezog sich die Angabe 100k€ bis 400k€ auf den Gewinn der selbstständigen Rechtsanwälte, wobei die obere Grenze eigentlich nur für Anwaltsnotare möglich ist, die Kostenquote liegt im Durchschnitt immerhin über 50%, wobei bei uns die umsatzstärkeren Partner anteilig mehr von den Kosten übernehmen.
Auch bei uns gibt es im übrigen erheblich Nachwuchsprobleme, wir haben in der Vergangenheit immer Kollegen mit einem soliden befriedigend gesucht und bekommen, jetzt bewerben sich nur noch schwache ausreichend Juristen, bei denen es oft an den nötigen soliden Rechtskenntnissen fehlt. Wir brauchen und suchen zwar keine Juristischen Überflieger, die sich langweilen, weil sie einen normalen Vertragsrechtsstreit bearbeiten sollen, aber ohne, dass man zumindest über eine solide Basis hat, ist es erheblich schwieriger, auf den Umsatz zu kommen, da dann oft mühsam eine Lösung gesucht wird, die einem besseren Juristen schnell einfällt. In den letzten Jahren kam da bei uns nichts nach, obwohl wir eigentlich noch suchen und insbesondere Kollegen mit Partnerpotenzial suchen. Ist bei uns offensichtlich so ähnlich wie beim FWW Kollegen.
Das sind aber doch nur Vorurteile in der Denkweise. Leute mit 2 x 5,x sind eben alles, was man noch kriegt, wenn es Konkurrenz durch GKs und besser zahlende Unternehmen gibt, die alles bis 7 P. abfischen.
Aber die haben eben auch Richterbefähigung und finden oft schneller in der Praxis Lösungen als ein perfektionistischer doppel (v)b, der an jedem Scheiss stundenlang feilt und nie mit der Arbeit fertig wird (eher was für die Justiz).
Ich selbst hätte mit einem Punkt mehr im SP auch ein b gehabt.
04.10.2020, 16:46
(04.10.2020, 16:38)Gast schrieb:(04.10.2020, 15:26)Gast0815 schrieb:(04.10.2020, 11:49)furor schrieb:(04.10.2020, 11:37)Gastgast schrieb:(04.10.2020, 11:00)furor schrieb: Man kann also festhalten, dass man Berufsanfängern wenig zahlen will, weil diese wenig Umsatz machen, was nicht zuletzt daran liegt, dass man ihnen Mandate zuteilt, die nicht wirtschaftlich zu bearbeiten sind. Daraus erwächst natürlich für die späteren Gehaltsverhandlungen das Folgeproblem, dass man ihnen Umsatzschwäche entgegenhalten kann. Da darf man sich nicht beschweren, wenn der junge Anwalt das als Ausbildung mitnimmt und sich, sobald er Umsatz bringen kann, wegbewirbt.
Was verstehst du denn unter "relativ gutem Geld auf dem Land", nur mal so zur Einordnung?
Steht doch in dem Beitrag über dem auf den du dich beziehst. Wenn du als Berufsanfänger das wirtschaftlich lukrative Mandat des wichtigen Mandanten der Kanzlei genauso bearbeitest wie den Post des Kollegen hat die Kanzlei recht schnell ein Problem ?. Ich fand es insofern als Anfänger gar nicht so schlimm zumindest am Anfang Mandate ,,zum Üben“ zu bekommen bei denen man nicht so ganz viel kaputt machen kann. Darf natürlich nicht ewig so bleiben
Unsinn, die 150-300k sind 1. Umsatz und 2. nicht der eines Berufsanfängers, den sie suchen und worauf sich das "relativ gute Geld" bezieht. Weniger pöbeln, aufmerksamer lesen.
Zumindest bei mir bezog sich die Angabe 100k€ bis 400k€ auf den Gewinn der selbstständigen Rechtsanwälte, wobei die obere Grenze eigentlich nur für Anwaltsnotare möglich ist, die Kostenquote liegt im Durchschnitt immerhin über 50%, wobei bei uns die umsatzstärkeren Partner anteilig mehr von den Kosten übernehmen.
Auch bei uns gibt es im übrigen erheblich Nachwuchsprobleme, wir haben in der Vergangenheit immer Kollegen mit einem soliden befriedigend gesucht und bekommen, jetzt bewerben sich nur noch schwache ausreichend Juristen, bei denen es oft an den nötigen soliden Rechtskenntnissen fehlt. Wir brauchen und suchen zwar keine Juristischen Überflieger, die sich langweilen, weil sie einen normalen Vertragsrechtsstreit bearbeiten sollen, aber ohne, dass man zumindest über eine solide Basis hat, ist es erheblich schwieriger, auf den Umsatz zu kommen, da dann oft mühsam eine Lösung gesucht wird, die einem besseren Juristen schnell einfällt. In den letzten Jahren kam da bei uns nichts nach, obwohl wir eigentlich noch suchen und insbesondere Kollegen mit Partnerpotenzial suchen. Ist bei uns offensichtlich so ähnlich wie beim FWW Kollegen.
Das sind aber doch nur Vorurteile in der Denkweise. Leute mit 2 x 5,x sind eben alles, was man noch kriegt, wenn es Konkurrenz durch GKs und besser zahlende Unternehmen gibt, die alles bis 7 P. abfischen.
Aber die haben eben auch Richterbefähigung und finden oft schneller in der Praxis Lösungen als ein perfektionistischer doppel (v)b, der an jedem Scheiss stundenlang feilt und nie mit der Arbeit fertig wird (eher was für die Justiz).
Ich selbst hätte mit einem Punkt mehr im SP auch ein b gehabt.
Beschwerst dich über Vorurteile und haust dann selbst so was raus :D das machst du doch absichtlich, oder?!
04.10.2020, 16:54
Außerdem bleibt man ja nicht lebenslänglich auf dem Niveau seiner Examen stehen, die ja auch nicht sehr praxisnah sind (ohne Internet mit Kugelschreiber innerhalb von 5 Stunden einen praxisfernen Fall lösen), sondern man lernt durch gute Einarbeitung oder Berufserfahrung hinzu.
Manche b Juristen stellen sich bei 2 x a einen Juristen vor, der menschlich total minderbemittelt und unterdurchschnittlich intelligent ist und umständlich mühsam und lange nach Lösungen sucht, die der (unsichere, überperfektionistische, ängstliche) B-ler schon fertig parat im Stegreif haben wird (ja sicher). Die Umstände der Examen werden dagegen nie kritisch beleuchtet. 5 P. sind eben der Durchschnitt. Man kriegt nicht immer das, was selten ist, wenn es noch Konkurrenz gibt.
Mal davon abgesehen, dass wer 2 der schwersten Examen in Deutschland auch nur besteht schon überdurchschnittlich intelligent im Vergleich zur Normalbevölkerung und damit lernfähig ist.
Früher ist man sogar noch mit 2,x in die mündliche Prüfung gekommen als es noch Examenshausarbeiten gab. Heutzutage kommt man als Jurist nicht mehr so leicht in die mündliche.
Manche b Juristen stellen sich bei 2 x a einen Juristen vor, der menschlich total minderbemittelt und unterdurchschnittlich intelligent ist und umständlich mühsam und lange nach Lösungen sucht, die der (unsichere, überperfektionistische, ängstliche) B-ler schon fertig parat im Stegreif haben wird (ja sicher). Die Umstände der Examen werden dagegen nie kritisch beleuchtet. 5 P. sind eben der Durchschnitt. Man kriegt nicht immer das, was selten ist, wenn es noch Konkurrenz gibt.
Mal davon abgesehen, dass wer 2 der schwersten Examen in Deutschland auch nur besteht schon überdurchschnittlich intelligent im Vergleich zur Normalbevölkerung und damit lernfähig ist.
Früher ist man sogar noch mit 2,x in die mündliche Prüfung gekommen als es noch Examenshausarbeiten gab. Heutzutage kommt man als Jurist nicht mehr so leicht in die mündliche.
04.10.2020, 16:54
(04.10.2020, 16:46)Gast Gast schrieb:(04.10.2020, 16:38)Gast schrieb:(04.10.2020, 15:26)Gast0815 schrieb:(04.10.2020, 11:49)furor schrieb:(04.10.2020, 11:37)Gastgast schrieb: Steht doch in dem Beitrag über dem auf den du dich beziehst. Wenn du als Berufsanfänger das wirtschaftlich lukrative Mandat des wichtigen Mandanten der Kanzlei genauso bearbeitest wie den Post des Kollegen hat die Kanzlei recht schnell ein Problem ?. Ich fand es insofern als Anfänger gar nicht so schlimm zumindest am Anfang Mandate ,,zum Üben“ zu bekommen bei denen man nicht so ganz viel kaputt machen kann. Darf natürlich nicht ewig so bleiben
Unsinn, die 150-300k sind 1. Umsatz und 2. nicht der eines Berufsanfängers, den sie suchen und worauf sich das "relativ gute Geld" bezieht. Weniger pöbeln, aufmerksamer lesen.
Zumindest bei mir bezog sich die Angabe 100k€ bis 400k€ auf den Gewinn der selbstständigen Rechtsanwälte, wobei die obere Grenze eigentlich nur für Anwaltsnotare möglich ist, die Kostenquote liegt im Durchschnitt immerhin über 50%, wobei bei uns die umsatzstärkeren Partner anteilig mehr von den Kosten übernehmen.
Auch bei uns gibt es im übrigen erheblich Nachwuchsprobleme, wir haben in der Vergangenheit immer Kollegen mit einem soliden befriedigend gesucht und bekommen, jetzt bewerben sich nur noch schwache ausreichend Juristen, bei denen es oft an den nötigen soliden Rechtskenntnissen fehlt. Wir brauchen und suchen zwar keine Juristischen Überflieger, die sich langweilen, weil sie einen normalen Vertragsrechtsstreit bearbeiten sollen, aber ohne, dass man zumindest über eine solide Basis hat, ist es erheblich schwieriger, auf den Umsatz zu kommen, da dann oft mühsam eine Lösung gesucht wird, die einem besseren Juristen schnell einfällt. In den letzten Jahren kam da bei uns nichts nach, obwohl wir eigentlich noch suchen und insbesondere Kollegen mit Partnerpotenzial suchen. Ist bei uns offensichtlich so ähnlich wie beim FWW Kollegen.
Das sind aber doch nur Vorurteile in der Denkweise. Leute mit 2 x 5,x sind eben alles, was man noch kriegt, wenn es Konkurrenz durch GKs und besser zahlende Unternehmen gibt, die alles bis 7 P. abfischen.
Aber die haben eben auch Richterbefähigung und finden oft schneller in der Praxis Lösungen als ein perfektionistischer doppel (v)b, der an jedem Scheiss stundenlang feilt und nie mit der Arbeit fertig wird (eher was für die Justiz).
Ich selbst hätte mit einem Punkt mehr im SP auch ein b gehabt.
Beschwerst dich über Vorurteile und haust dann selbst so was raus :D das machst du doch absichtlich, oder?!
Man kann den Spieß ja mal umdrehen...
04.10.2020, 18:58
Naja, stimmt insoweit, als dass es sich locker flockig berät, wenn man die Probleme sowieso nicht sieht. Solange es keine Haftungsfälle gibt, ist das ja schon nicht schlecht.. der Mandant merkt es im Zweifelsfall eh nicht.
04.10.2020, 19:57
Auch wenn das jetzt endgültig ins Off-Topic abgleitet :
Ich hatte es oben etwas plakativ ausgedrückt, es spiegelte halt so ein wenig die Erfahrungen der letzten Jahre wieder.
- natürlich können auch Juristen mit schlechten Noten gute bzw. erfolgreiche Anwälte sein, ich kenne ein paar Exemplare, die so gut netzwerken und so gute Unternehmer sind, dass sie trotz schlechter Noten ausgezeichnet im Geschäft sind.
- wir haben immer über die Referendare unseren Nachwuchs gewonnen. Inzwischen wollen aber fast alle guten Referendare der letzten Jahre in den öffentlichen Dienst, insbesondere die Frauen, was ich angesichts der Arbeitszeiten und angesichts der teilweisen Familienunfreudlichkeit des Anwaltsberufes durchaus nachvollziehen kann. Komischerweise sind es immer noch die Frauen, die hier rundum den absolut größten Anteil leisten.
- das unser Recruiting so wie wohl auch das aller kleineren Kanzleien den geänderten Umständen hinterher hinkt, stimmt sicher, da müssen wir sicher nachlegen, wenn das Problem drückend wird.
- trotz allem stelle ich durchaus Veränderungen bei den Ausreichend Kandidaten der letzten Jahre mit denen von vor 10 - 20 Jahren fest, was wohl auch mit der geänderten Ausbildung zu tun hat. Früher gab es keinen Referendar oder jungen Anwalt, der schon mal was im Familienrecht, VErkehrsrecht o-ä. wusste, inzwischen wundere ich mich, in welche Untergebiete des Rechts die Ausbildung so hinein reicht, im Gegensatz dazu werden die Grundlagen offenbar nicht mehr so gebimmst. Wenn ich einer jungen Kollegin oder einem Referendar Nachhilfestunden im allgemeinen Schuldrecht oder zu Grundbegriffen des Vertragsrechtes geben muss, kriege ich die Krise, dass muss schlicht und einfach sitzen und jederzeit verfügbar sein.
- Die Tendenz zum Extremlernen vor den Examen nimmt offenbar zu, vor dem zweiten Examen war bei uns früher kaum jemand beim Repetitor, anscheinen aber auch die Tendenz, nach dem Examen schnell wieder viel zu vergessen.
- Die Berufsplanung der heutigen jungen Juristen ist viel kurzfristiger angelegt, wie auch hier im Forum deutlich wird. Der Arbeitsplatz, auch der erste , wird direkt nach dem Gehalt beurteilt, die Perspektive wird immer skeptisch gesehen. Ein kleines Einstigesgehalt wird als Ausbeutung gedeutet, die mögliche langfristige Planung des AG mit Partnerperspektive wird als Luftschloß gesehen oder einfach nicht geglaubt. Kann es sicherlich geben, bei größeren solide FWW Kanzleien ist das aber sicher nicht die Regel, die wollen auf Dauer keine Vielzahl an angestellten Anwälten, sondern möglichst Partner, die was reißen und die Kanzlei voran bringen.
Allerdings scheint Selbstständigkeit heutzutage ebenfalls nicht unbedingt der Wunsch vieler Juristen zu sein, dass wir vielfach als zu ungewiß angesehen, was sicherlich so stimmen kann, was aber auch viele Chance ungenutzt läßt.
Einfach einem Berufsanfänger mehr Geld zahlen, damit er dann kommt, ist nach unserer Erfahrung übrigens auch nicht immer sinnvoll, gerade diese Kandidaten wechseln dann auch mal ganz schnell, bevor sie auch nur einen cent Gewinn eingespielt haben.
- Geld kann man in FWW Kanzleien in der Regel nur als Partner und nur in etwas größeren Einheiten verdienen, da gehört dann aber auch schon einiges dazu, juristisch und unternehmerisch.
Ich hatte es oben etwas plakativ ausgedrückt, es spiegelte halt so ein wenig die Erfahrungen der letzten Jahre wieder.
- natürlich können auch Juristen mit schlechten Noten gute bzw. erfolgreiche Anwälte sein, ich kenne ein paar Exemplare, die so gut netzwerken und so gute Unternehmer sind, dass sie trotz schlechter Noten ausgezeichnet im Geschäft sind.
- wir haben immer über die Referendare unseren Nachwuchs gewonnen. Inzwischen wollen aber fast alle guten Referendare der letzten Jahre in den öffentlichen Dienst, insbesondere die Frauen, was ich angesichts der Arbeitszeiten und angesichts der teilweisen Familienunfreudlichkeit des Anwaltsberufes durchaus nachvollziehen kann. Komischerweise sind es immer noch die Frauen, die hier rundum den absolut größten Anteil leisten.
- das unser Recruiting so wie wohl auch das aller kleineren Kanzleien den geänderten Umständen hinterher hinkt, stimmt sicher, da müssen wir sicher nachlegen, wenn das Problem drückend wird.
- trotz allem stelle ich durchaus Veränderungen bei den Ausreichend Kandidaten der letzten Jahre mit denen von vor 10 - 20 Jahren fest, was wohl auch mit der geänderten Ausbildung zu tun hat. Früher gab es keinen Referendar oder jungen Anwalt, der schon mal was im Familienrecht, VErkehrsrecht o-ä. wusste, inzwischen wundere ich mich, in welche Untergebiete des Rechts die Ausbildung so hinein reicht, im Gegensatz dazu werden die Grundlagen offenbar nicht mehr so gebimmst. Wenn ich einer jungen Kollegin oder einem Referendar Nachhilfestunden im allgemeinen Schuldrecht oder zu Grundbegriffen des Vertragsrechtes geben muss, kriege ich die Krise, dass muss schlicht und einfach sitzen und jederzeit verfügbar sein.
- Die Tendenz zum Extremlernen vor den Examen nimmt offenbar zu, vor dem zweiten Examen war bei uns früher kaum jemand beim Repetitor, anscheinen aber auch die Tendenz, nach dem Examen schnell wieder viel zu vergessen.
- Die Berufsplanung der heutigen jungen Juristen ist viel kurzfristiger angelegt, wie auch hier im Forum deutlich wird. Der Arbeitsplatz, auch der erste , wird direkt nach dem Gehalt beurteilt, die Perspektive wird immer skeptisch gesehen. Ein kleines Einstigesgehalt wird als Ausbeutung gedeutet, die mögliche langfristige Planung des AG mit Partnerperspektive wird als Luftschloß gesehen oder einfach nicht geglaubt. Kann es sicherlich geben, bei größeren solide FWW Kanzleien ist das aber sicher nicht die Regel, die wollen auf Dauer keine Vielzahl an angestellten Anwälten, sondern möglichst Partner, die was reißen und die Kanzlei voran bringen.
Allerdings scheint Selbstständigkeit heutzutage ebenfalls nicht unbedingt der Wunsch vieler Juristen zu sein, dass wir vielfach als zu ungewiß angesehen, was sicherlich so stimmen kann, was aber auch viele Chance ungenutzt läßt.
Einfach einem Berufsanfänger mehr Geld zahlen, damit er dann kommt, ist nach unserer Erfahrung übrigens auch nicht immer sinnvoll, gerade diese Kandidaten wechseln dann auch mal ganz schnell, bevor sie auch nur einen cent Gewinn eingespielt haben.
- Geld kann man in FWW Kanzleien in der Regel nur als Partner und nur in etwas größeren Einheiten verdienen, da gehört dann aber auch schon einiges dazu, juristisch und unternehmerisch.
04.10.2020, 20:00
(04.10.2020, 18:58)Gast schrieb: Naja, stimmt insoweit, als dass es sich locker flockig berät, wenn man die Probleme sowieso nicht sieht. Solange es keine Haftungsfälle gibt, ist das ja schon nicht schlecht.. der Mandant merkt es im Zweifelsfall eh nicht.
Hier ist das Vorurteil wieder, dass jemand mit 2 x a die Probleme nicht sehen würde. Vllt sieht der b Jurist sie auch nicht oder will sich die Mühe nicht machen, weil er woanders ja mehr verdienen könnte mit weniger Aufwand und vllt nur wegen seiner Familie in der Heimatstadt geblieben ist.
Vllt sehen beide Juristen die Probleme, haben aber keinen Bock für wenig Geld dem Mandanten so viel vorzukauen. In der GK mit dem reichen Mandanten gibt man sich dann mehr Mühe.
04.10.2020, 20:22
(04.10.2020, 19:57)Gehalt0815 schrieb: Einfach einem Berufsanfänger mehr Geld zahlen, damit er dann kommt, ist nach unserer Erfahrung übrigens auch nicht immer sinnvoll, gerade diese Kandidaten wechseln dann auch mal ganz schnell, bevor sie auch nur einen cent Gewinn eingespielt haben.
- Geld kann man in FWW Kanzleien in der Regel nur als Partner und nur in etwas größeren Einheiten verdienen, da gehört dann aber auch schon einiges dazu, juristisch und unternehmerisch.
Wie lange soll man deiner Meinung nach mit dem ersten Wechsel warten?
04.10.2020, 21:22
(04.10.2020, 20:22)Gast schrieb:(04.10.2020, 19:57)Gehalt0815 schrieb: Einfach einem Berufsanfänger mehr Geld zahlen, damit er dann kommt, ist nach unserer Erfahrung übrigens auch nicht immer sinnvoll, gerade diese Kandidaten wechseln dann auch mal ganz schnell, bevor sie auch nur einen cent Gewinn eingespielt haben.
- Geld kann man in FWW Kanzleien in der Regel nur als Partner und nur in etwas größeren Einheiten verdienen, da gehört dann aber auch schon einiges dazu, juristisch und unternehmerisch.
Wie lange soll man deiner Meinung nach mit dem ersten Wechsel warten?
Ohne irgendwen angreifen zu wollen, aber an einigen Vorurteilen ist eben auch was "dran". Schon allein wegen der quantitativ großen Menge an Anwälten/Kanzleien gibt es viele schwarze Schafe, deren Antrieb Geldgier und maximaler Hosendruck (regelmäßig mit viel heißer Luft befüllt) sind.
04.10.2020, 22:55
(04.10.2020, 20:22)Gast0815 schrieb: Wie lange soll man deiner Meinung nach mit dem ersten Wechsel warten?
In einer mittleren Sozietät ist spätestens nach 4 - 5 Jahren klar, wohin die Reise geht und ob das was mit der Partnerschaft werden kann. Wenn dann seitens des Chefs keine klare Aussage erfolgt, muss man sich halt entscheiden, ob man Angestellter mit überschaubaren Perspektiven bleiben will, sonst sollte man wechseln.
Auch da gibt es natürlich Ausnahmen, einer unser jetzigen Partner hat es 10 Jahre in seiner ersten Stelle ausgehalten, bis er den Versprechungen seiner damaligen Chefs nicht mehr glaubte und wechselte.