14.09.2020, 14:38
(14.09.2020, 14:36)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:31)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:29)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:29)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:26)Gast schrieb: Hey Leute ich war mir bei der Klausur heute echt unsicher habe das Verfahren übereinstimmen eingestellt und die Klage im übrigen abgewiesen
Same here
Top
+ 1 hab aber auch gegrübelt
Aber das verfahren einstellen muss man doch nicht oder? Hab für den übereinstimmend erledigten Teil nur die Kosten und hinsichtlich des einseitig erledigten Teils den Antrag in einen Feststellungsantrag umgedeutet weil und abgewiesen weil Anordnung rm
Ja die Einstellung wird nur deklaratorisch weil das Verfahren automatisch endet wenn sie übereinstimmend für erledigt erklären man muss nun die Kostenfolge regeln
14.09.2020, 14:40
Könnte vielleicht jemand bitte kurz schreiben, worum es ging ? Danke :shy:
14.09.2020, 14:41
(14.09.2020, 14:36)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:31)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:29)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:29)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:26)Gast schrieb: Hey Leute ich war mir bei der Klausur heute echt unsicher habe das Verfahren übereinstimmen eingestellt und die Klage im übrigen abgewiesen
Same here
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+ 1 hab aber auch gegrübelt
Aber das verfahren einstellen muss man doch nicht oder? Hab für den übereinstimmend erledigten Teil nur die Kosten und hinsichtlich des einseitig erledigten Teils den Antrag in einen Feststellungsantrag umgedeutet weil und abgewiesen weil Anordnung rm
So habe ich es auch gemacht. Ich habe das ganze in einen Gerichtsbescheid verpackt.
14.09.2020, 14:46
Ich habe das als Feststellungsklage ausgelegt weil keine Erledigung eingetreten ist. Von der Auflage gingen noch rechtswirkungen aus da man das laut 31a stvzo auch auf andere Fahrzeuge übertragen könnte. Also zulässige klageänderung von Anfechtungsklage auf feststellungsklage
14.09.2020, 14:49
Aber es war doch schon ein Urteil oder? Hab auch kurz überlegt aber diesen Vermerk von der Berichterstatterin „ich werde mich im Urteil“ dazu äußern habe ich als netten Hinweis darauf, dass man ein Urteil verfassen soll
14.09.2020, 14:56
Aber gingen von dem Bescheid keine rechtswirkungen mehr aus? Da stand doch dass man Fahrtenbücher auch auf zukünftige Fahrzeuge richten kann. Wenn er also ein neues Fahrzeug kauft ist es ja nicht erledigt oder?
14.09.2020, 14:58
(14.09.2020, 14:56)Gast schrieb: Aber gingen von dem Bescheid keine rechtswirkungen mehr aus? Da stand doch dass man Fahrtenbücher auch auf zukünftige Fahrzeuge richten kann. Wenn er also ein neues Fahrzeug kauft ist es ja nicht erledigt oder?
Ja genau, ich hab gesagt, dass 31a das vorsieht, aber dass dann auch Fahrzeuge benannt werden müssen, was die Behörde nicht getan hat. Deswegen hatte das für mich keinen Regelungsgehalt mehr mangels Bestimmtheit/Fahrzeugbezug.
14.09.2020, 15:00
(14.09.2020, 14:49)Gast schrieb: Aber es war doch schon ein Urteil oder? Hab auch kurz überlegt aber diesen Vermerk von der Berichterstatterin „ich werde mich im Urteil“ dazu äußern habe ich als netten Hinweis darauf, dass man ein Urteil verfassen soll
Hast du auch in Hessen geschrieben? Ich kann mich an keinen Vermerk erinnern. Das waren doch alles nur ggs Schriftsätze oder habe ich was übersehen?
14.09.2020, 15:04
(14.09.2020, 15:00)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:49)Gast schrieb: Aber es war doch schon ein Urteil oder? Hab auch kurz überlegt aber diesen Vermerk von der Berichterstatterin „ich werde mich im Urteil“ dazu äußern habe ich als netten Hinweis darauf, dass man ein Urteil verfassen soll
Hast du auch in Hessen geschrieben? Ich kann mich an keinen Vermerk erinnern. Das waren doch alles nur ggs Schriftsätze oder habe ich was übersehen?
Ich habe in Hessen geschrieben und kann mich auch an keinen Vermerk erinnern
14.09.2020, 15:04
(14.09.2020, 14:58)Gast schrieb:(14.09.2020, 14:56)Gast schrieb: Aber gingen von dem Bescheid keine rechtswirkungen mehr aus? Da stand doch dass man Fahrtenbücher auch auf zukünftige Fahrzeuge richten kann. Wenn er also ein neues Fahrzeug kauft ist es ja nicht erledigt oder?
Ja genau, ich hab gesagt, dass 31a das vorsieht, aber dass dann auch Fahrzeuge benannt werden müssen, was die Behörde nicht getan hat. Deswegen hatte das für mich keinen Regelungsgehalt mehr mangels Bestimmtheit/Fahrzeugbezug.
Aber geht es bei der fahrtenbuchauflage um DAS bestimmte Fahrzeug ( also den yahama samt Details) oder eher um die auferlegung der Pflicht im allgemeinen. Er hat ja nur das Fahrzeug verkauft,das Kennzeichen ja nicht abgemeldet.