09.09.2020, 09:44
Macht schon jemand was für Strafrecht oder auch so kaputt?! Die Umstellung auf Strafrecht fällt mir jetzt auch irgendwie schwer :s
09.09.2020, 09:48
Heute Nachmittag ganz sanft. Aufbau Anklage.
09.09.2020, 09:55
(08.09.2020, 08:55)T. Kaiser schrieb:(07.09.2020, 15:23)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:16)Gast schrieb:Genau, bei 732 im Putzo steht auch nochmal, dass die Erinnerung begründet sei, wenn die formelle Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, weil das Urteil mangels Zustellung nicht existent ist.(07.09.2020, 15:11)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:05)Gast schrieb: Bin mir bei dem Antrag zu 1 mega unsicher, ob das ne Titelgegenklage gewesen sein soll. Schließlich wendet sich der Kläger doch gegen das VU mit dem Einwand, dass es wegen der unwirksamen Zustellung nicht wirksam sei. Dabei handelt es sich ja eigentlich um eine formelle Einwendung, wo die Klauselerinnerung greift. Diese wiederum kann ja eigentlich nicht mit der VAK verbunden werden, da unterschiedliche Verfahren... Ganz komische Klausur!
Aber wieso soll man denn in der Titelgegenklage keine formellen Einwendungen gegen desn Titel geltend machen können? Ist nicht vielmehr die Unwirksamkeit (bzw. Nichtexistenz) des Titels mangels Zustellung der Paradefall hierfür?
Die Klauselerinnerung greift doch bei Einwendungen gegen die Klausel (bei der Klauselerteilung). Die Einwendung, der Titel sei mangels Zustellung nicht Existenz hat ja nicht unmittelbar etwas mit der Klausel zu tun.
Lies mal die Abgrenzung dazu im Thomas Putzo. Eigentlich klassische Klauselerinnerung nach dem was da steht. Fands sau komisch. Wollte dann eig in der Zul begründen wieso TGK um den Korrektor zu besänftigen aber mir fielen dann selber keine guten Argumente ein
Wer es unbedingt wissen will und beunruhigt ist über die vielen alerlei interessanten Lösungsvorschläge hier im Forum:
Antrag zu 1: Titelgegenklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 27a ff.
Antrag zu 2: Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 7 ff.
Antrag zu 3 in NRW: Titelherausgabeklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 12
Ich drück die Daumen für heute!
VG
Torsten K.
Welche Auflage ist das? Habe die 6.
09.09.2020, 10:18
09.09.2020, 10:21
(09.09.2020, 09:55)Gast schrieb:(08.09.2020, 08:55)T. Kaiser schrieb:(07.09.2020, 15:23)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:16)Gast schrieb:Genau, bei 732 im Putzo steht auch nochmal, dass die Erinnerung begründet sei, wenn die formelle Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, weil das Urteil mangels Zustellung nicht existent ist.(07.09.2020, 15:11)Gast schrieb: Aber wieso soll man denn in der Titelgegenklage keine formellen Einwendungen gegen desn Titel geltend machen können? Ist nicht vielmehr die Unwirksamkeit (bzw. Nichtexistenz) des Titels mangels Zustellung der Paradefall hierfür?
Die Klauselerinnerung greift doch bei Einwendungen gegen die Klausel (bei der Klauselerteilung). Die Einwendung, der Titel sei mangels Zustellung nicht Existenz hat ja nicht unmittelbar etwas mit der Klausel zu tun.
Lies mal die Abgrenzung dazu im Thomas Putzo. Eigentlich klassische Klauselerinnerung nach dem was da steht. Fands sau komisch. Wollte dann eig in der Zul begründen wieso TGK um den Korrektor zu besänftigen aber mir fielen dann selber keine guten Argumente ein
Wer es unbedingt wissen will und beunruhigt ist über die vielen alerlei interessanten Lösungsvorschläge hier im Forum:
Antrag zu 1: Titelgegenklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 27a ff.
Antrag zu 2: Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 7 ff.
Antrag zu 3 in NRW: Titelherausgabeklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 12
Ich drück die Daumen für heute!
VG
Torsten K.
Welche Auflage ist das? Habe die 6.
So hatte ich es erst. Ärgere mich so doll
09.09.2020, 10:26
(09.09.2020, 10:18)Gast Sep. 2020 schrieb:(09.09.2020, 09:44)Gast schrieb: Macht schon jemand was für Strafrecht oder auch so kaputt?! Die Umstellung auf Strafrecht fällt mir jetzt auch irgendwie schwer :s
Bin auch mega kaputt und habe das Gefühl, dass ich von Strafrecht gar nichts mehr weiß.
Geht mir genau so! Auf der Suche nach Strafrecht in meinem Kopf: error 404 Page not found
09.09.2020, 10:27
(09.09.2020, 10:26)Gast schrieb:(09.09.2020, 10:18)Gast Sep. 2020 schrieb:(09.09.2020, 09:44)Gast schrieb: Macht schon jemand was für Strafrecht oder auch so kaputt?! Die Umstellung auf Strafrecht fällt mir jetzt auch irgendwie schwer :s
Bin auch mega kaputt und habe das Gefühl, dass ich von Strafrecht gar nichts mehr weiß.
Geht mir genau so! Auf der Suche nach Strafrecht in meinem Kopf: error 404 Page not found
Leute mir auch! Kann gar nix mehr!! Kopf immer noch voll mit ZR und den Klausuren der letzten Tage. Weiß nichts mehr in SR
09.09.2020, 10:46
(09.09.2020, 09:55)Gast schrieb:(08.09.2020, 08:55)T. Kaiser schrieb:(07.09.2020, 15:23)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:16)Gast schrieb:Genau, bei 732 im Putzo steht auch nochmal, dass die Erinnerung begründet sei, wenn die formelle Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, weil das Urteil mangels Zustellung nicht existent ist.(07.09.2020, 15:11)Gast schrieb: Aber wieso soll man denn in der Titelgegenklage keine formellen Einwendungen gegen desn Titel geltend machen können? Ist nicht vielmehr die Unwirksamkeit (bzw. Nichtexistenz) des Titels mangels Zustellung der Paradefall hierfür?
Die Klauselerinnerung greift doch bei Einwendungen gegen die Klausel (bei der Klauselerteilung). Die Einwendung, der Titel sei mangels Zustellung nicht Existenz hat ja nicht unmittelbar etwas mit der Klausel zu tun.
Lies mal die Abgrenzung dazu im Thomas Putzo. Eigentlich klassische Klauselerinnerung nach dem was da steht. Fands sau komisch. Wollte dann eig in der Zul begründen wieso TGK um den Korrektor zu besänftigen aber mir fielen dann selber keine guten Argumente ein
Wer es unbedingt wissen will und beunruhigt ist über die vielen alerlei interessanten Lösungsvorschläge hier im Forum:
Antrag zu 1: Titelgegenklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 27a ff.
Antrag zu 2: Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 7 ff.
Antrag zu 3 in NRW: Titelherausgabeklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 12
Ich drück die Daumen für heute!
VG
Torsten K.
Welche Auflage ist das? Habe die 6.
8. Auflage ist die aktuelle, die Fundstellen beziehen sich darauf. Viel Glück für Strafrecht. Hoffentlich wird es wieder nicht so eine perverse Rennfahrerklausur.
09.09.2020, 10:50
(09.09.2020, 10:46)T. Kaiser schrieb:(09.09.2020, 09:55)Gast schrieb:(08.09.2020, 08:55)T. Kaiser schrieb:(07.09.2020, 15:23)Gast schrieb:(07.09.2020, 15:16)Gast schrieb: Lies mal die Abgrenzung dazu im Thomas Putzo. Eigentlich klassische Klauselerinnerung nach dem was da steht. Fands sau komisch. Wollte dann eig in der Zul begründen wieso TGK um den Korrektor zu besänftigen aber mir fielen dann selber keine guten Argumente einGenau, bei 732 im Putzo steht auch nochmal, dass die Erinnerung begründet sei, wenn die formelle Unwirksamkeit des Titels geltend gemacht wird, weil das Urteil mangels Zustellung nicht existent ist.
Wer es unbedingt wissen will und beunruhigt ist über die vielen alerlei interessanten Lösungsvorschläge hier im Forum:
Antrag zu 1: Titelgegenklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 27a ff.
Antrag zu 2: Vollstreckungsgegenklage, § 767 ZPO vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 7 ff.
Antrag zu 3 in NRW: Titelherausgabeklage, vgl. ZVR-Skript von mir Rn. 12
Ich drück die Daumen für heute!
VG
Torsten K.
Welche Auflage ist das? Habe die 6.
8. Auflage ist die aktuelle, die Fundstellen beziehen sich darauf. Viel Glück für Strafrecht. Hoffentlich wird es wieder nicht so eine perverse Rennfahrerklausur.
Ich dachte, jede S1-Klausur ist ne perverse Rennfahrerklausur :dodgy:
09.09.2020, 11:39
.. Ich wollte es nicht so offensichtlich sagen, um die Kandidaten, die grad scheiben, nicht zu entmutigen..