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  5. Klausuren Juni 2016
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Klausuren Juni 2016
Gast
Unregistered
 
#381
13.06.2016, 19:49
(13.06.2016, 19:48)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:41)Gastt schrieb:  Ja, August 2015.

Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .

Das ist auch richtig. Für Ziff 1 113 I 4 direkt, für Ziff 2 analog.
Die Anträge könnten bereits deshalb nicht mehr ausgelegt werden, weil sie genau so in der MV gestellt wurden. Selbst wenn man die für falsch hielte, müsste man einen Hinweis des Gerichts unterstellen und dann davon ausgehen, dass die Anträge genau so gewollt waren. Man kommt nicht zu einer Erledigung, egal, wie man es dreht oder begründet.

Ich meinte es andersherum, Ziff 2 direkt
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Gast
Unregistered
 
#382
13.06.2016, 19:50
(13.06.2016, 19:48)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:41)Gastt schrieb:  Ja, August 2015.

Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .

Das ist auch richtig. Für Ziff 1 113 I 4 direkt, für Ziff 2 analog.
Die Anträge könnten bereits deshalb nicht mehr ausgelegt werden, weil sie genau so in der MV gestellt wurden. Selbst wenn man die für falsch hielte, müsste man einen Hinweis des Gerichts unterstellen und dann davon ausgehen, dass die Anträge genau so gewollt waren. Man kommt nicht zu einer Erledigung, egal, wie man es dreht oder begründet.

Aber wieso zu Ziff 2 analog?
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Gast
Unregistered
 
#383
13.06.2016, 19:51
(13.06.2016, 19:49)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:48)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:41)Gastt schrieb:  Ja, August 2015.

Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .

Das ist auch richtig. Für Ziff 1 113 I 4 direkt, für Ziff 2 analog.
Die Anträge könnten bereits deshalb nicht mehr ausgelegt werden, weil sie genau so in der MV gestellt wurden. Selbst wenn man die für falsch hielte, müsste man einen Hinweis des Gerichts unterstellen und dann davon ausgehen, dass die Anträge genau so gewollt waren. Man kommt nicht zu einer Erledigung, egal, wie man es dreht oder begründet.

Ich meinte es andersherum, Ziff 2 direkt

Und wieso Ziff 1 analog? Erledigung doch erst mit Zeitablauf Ende März 2016 Klage aber bereits August 2015
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Gast
Unregistered
 
#384
13.06.2016, 19:53
Was habt ihr denn mit der Sperrfrist bei Ziff 2 gemacht?
Rechtmäßig oder rechtswidrig?
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Gast
Unregistered
 
#385
13.06.2016, 19:58
Nein. Hab auch keine Erledigung. Eine Erledigung der Beklagten ist nicht möglich. Auch eine beidseitige hier nicht, da der Kläger explizit sagt, die Sache sei für ihn gerade nicht erledigt.

Daher: 2x FFK direkt
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Gast
Unregistered
 
#386
13.06.2016, 20:01
Sperrfrist ok, da Entziehung ok (also Ziffer 1) und insbesondere nicht unverhältnismäßig
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Gast
Unregistered
 
#387
13.06.2016, 20:02
(13.06.2016, 19:51)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:49)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:48)Gast schrieb:  
(13.06.2016, 19:41)Gastt schrieb:  Ja, August 2015.

Ich hab zwei mal ffk. Erledigung zu Ziffer 2 möglich aber beide keine Erklärung. Auslegung fand ich zu riskant .

Das ist auch richtig. Für Ziff 1 113 I 4 direkt, für Ziff 2 analog.
Die Anträge könnten bereits deshalb nicht mehr ausgelegt werden, weil sie genau so in der MV gestellt wurden. Selbst wenn man die für falsch hielte, müsste man einen Hinweis des Gerichts unterstellen und dann davon ausgehen, dass die Anträge genau so gewollt waren. Man kommt nicht zu einer Erledigung, egal, wie man es dreht oder begründet.

Ich meinte es andersherum, Ziff 2 direkt

Und wieso Ziff 1 analog? Erledigung doch erst mit Zeitablauf Ende März 2016 Klage aber bereits August 2015

Ich hab als erledigenden Ereignis die Rückgabe des Jagdscheins genommen. Das wäre vor Klageerhebung gewesen.
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berlinergast
Unregistered
 
#388
13.06.2016, 20:14
(13.06.2016, 16:38)Gast schrieb:  war eigentlich irgendwo das strafurteil mit abgedruckt ?

In Berlin nicht.

Und genau deswegen fiel es mir auch schwer, zu argumentieren "das Gericht darf die Feststellungen des Strafurteil zugrunde legen". Denn welche Feststellungen sollten das sein?
Wenn alles gut läuft, hat das Amtsgericht den § 42 ThJagdG als Rechtfertigungsgrund geprüft, bzw. einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Und offensichtlich beides abgelehnt. Dann könnte sich das Verwaltungsgericht entspannt zurücklehnen. Aber was, wenn das AG bei den Feststellungen geschlampt hat?

Also wieder mal eine inkohärente Klausur.

Ansonsten: Ich hab nur § 113 I 4 direkt, in Berlin läuft der Jagdschein aber erst Ende September ab.
§ 17 III Nr. 1 hab ich leider nicht gesehen und mir dann mit einer Zuverlässigkeits-Definition und irgendwelchen Prognoseentscheidungen das Leben unnötig schwer gemacht. Cool
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Gast
Unregistered
 
#389
13.06.2016, 20:21
Bei mir war die Sperrfrist rechtswidrig.
Nur weil die Entziehung an sich rechtmäßig war, muss die Sperrfrist das nicht automatisch auch sein. Die Entziehung war wegen Unzuverlässigkeit eine gebundene Entscheidung, sofern man die Unzuverlässigkeit bejaht hat.

Die Festsetzung einer Sperrfrist hingegen war eine Ermessensentscheidung, sodas hier meiner Meinung nach auf Ermessenfehler zu prüfen war. Nach meiner Ansicht lag hier auch einer vor, weshalb im ERgebnis bei mir die Festsetzung einer Sperrfrist rechtswidrig war. ;)
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Gast
Unregistered
 
#390
13.06.2016, 20:27
(13.06.2016, 20:14)berlinergast schrieb:  
(13.06.2016, 16:38)Gast schrieb:  war eigentlich irgendwo das strafurteil mit abgedruckt ?

In Berlin nicht.

Und genau deswegen fiel es mir auch schwer, zu argumentieren "das Gericht darf die Feststellungen des Strafurteil zugrunde legen". Denn welche Feststellungen sollten das sein?
Wenn alles gut läuft, hat das Amtsgericht den § 42 ThJagdG als Rechtfertigungsgrund geprüft, bzw. einen Erlaubnistatbestandsirrtum. Und offensichtlich beides abgelehnt. Dann könnte sich das Verwaltungsgericht entspannt zurücklehnen. Aber was, wenn das AG bei den Feststellungen geschlampt hat?

Also wieder mal eine inkohärente Klausur.

Ansonsten: Ich hab nur § 113 I 4 direkt, in Berlin läuft der Jagdschein aber erst Ende September ab.
§ 17 III Nr. 1 hab ich leider nicht gesehen und mir dann mit einer Zuverlässigkeits-Definition und irgendwelchen Prognoseentscheidungen das Leben unnötig schwer gemacht. Cool

Aber war nicht im Grunde der Sachverhalt bereits unstreitig, aus dem sich zumindest die Leichtfertigkeit, wenn auch nicht die Missbräuchlichkeit (absichtliche Tötung des als Jagdhund erkannten Tiers) ergeben hat? Wenn ich mich richtig erinnere, hat der Kläger nur vorgetragen, dass er sich nicht an eine Kenntlichmachung als Jagdhund erinnere; alle anderen Aspekte (Halsband, Ankündigung, telefonische Erreichbarkeit) waren ja geklärt. Es war m.E. nicht nötig, festzustellen, dass der Kläger das Tier tatsächlich als Jagdhund erkannt hat, um ihm den Schein zu entziehen; er hätte es jedenfalls erkennen müssen.
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