21.07.2020, 12:42
21.07.2020, 12:51
Erfahrungsgemäß reagieren Beamte, die Volljuristen sind, sehr empfindlich, wenn man sie nicht "Herr Kollege" nennt.
21.07.2020, 12:56
21.07.2020, 14:28
(21.07.2020, 11:59)Gast schrieb:(21.07.2020, 11:49)Gast schrieb:(21.07.2020, 10:40)Gast schrieb: Schön, wie hier wieder alle ihre Vorurteile ausbreiten.
In manchen Behörden sind außerdem hauptsächlich Ex-GKler, sollte manch einem hier vielleicht zu denken geben.
Ja und jemand der 6 Monate in der GK war, weiß natürlich wie es läuft. :rolleyes:
Und wie kommst du auf diese Zahl? Nee klar, der GK-Associate, der seit 2 Jahren in der GK ist und überhaupt keinen Exit-Plan hat, der weiß natürlich viel besser Bescheid über die Zustände in der Behörde.
Oh man..
Ach Gottchen ist das wieder der Poster mit seinem "Exitplan"? Was für ein Exitplan Kollege? Der Exitplan ist: Hallo Unternehmen/kleinere Kanzlei, ich habe 2 VB und nen Dr. und 3 Jahre Beruferfahrung in einer Topkanzlei, wann kann ich anfangen. Bisher in 100% aller mir bekannten Fälle ohne Probleme geklappt. Klar muss man manchmal auf ein bisschen Gehalt verzichten - oft genug bleibt man aber bei großen Konzernen nach wie vor sechsstellig. Und ja, nach 2 Jahren hat man ein bisschen mehr Einblick in die Gk als nach einem halben Jahr. Und noch mehr nach 5 Jahren, ist jetzt nicht so verwunderlich.
21.07.2020, 15:49
Und das alles hast du geschafft, ohne über ein basic Leseverständnis zu verfügen. Cool :blush:
21.07.2020, 16:02
(21.07.2020, 12:56)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:51)guga schrieb: Erfahrungsgemäß reagieren Beamte, die Volljuristen sind, sehr empfindlich, wenn man sie nicht "Herr Kollege" nennt.
Ich nenne auch Anwaltskollegen nicht "Herr Kollege". Bin ich 60?
Was nicht ist kann noch werden. Geht schneller als man denkt.
21.07.2020, 16:03
(21.07.2020, 16:02)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:56)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:51)guga schrieb: Erfahrungsgemäß reagieren Beamte, die Volljuristen sind, sehr empfindlich, wenn man sie nicht "Herr Kollege" nennt.
Ich nenne auch Anwaltskollegen nicht "Herr Kollege". Bin ich 60?
Was nicht ist kann noch werden. Geht schneller als man denkt.
Bin seit 5 Jahren Anwalt. Noch habe ich nicht das Bedürfnis.
21.07.2020, 16:19
(21.07.2020, 16:03)Gast schrieb:(21.07.2020, 16:02)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:56)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:51)guga schrieb: Erfahrungsgemäß reagieren Beamte, die Volljuristen sind, sehr empfindlich, wenn man sie nicht "Herr Kollege" nennt.
Ich nenne auch Anwaltskollegen nicht "Herr Kollege". Bin ich 60?
Was nicht ist kann noch werden. Geht schneller als man denkt.
Bin seit 5 Jahren Anwalt. Noch habe ich nicht das Bedürfnis.
Es gibt auch Menschen, die haben nicht das Bedürfnis sich nach dem Toilettengang die Hände zu waschen. Und? Es gibt eben bestimmte Höflichkeitsfloskeln, die sich eingebürgert haben. Wer diese nicht nutzen will, kann das von mir aus machen, darf sich dann eben nur nicht wundern, wenn er als unhöflich empfunden wird.
21.07.2020, 16:41
(21.07.2020, 16:19)Gast123 schrieb:Es ist ja nun nicht unhöflich, jemanden einfach zu siezen oder mit Namen anzusprechen. Ich fühle mich von den "kollegialen Grüßen" meiner Kammer auch nicht angesprochen und grüße jeden gleichermaßen "freundlich" (oder im Einzelfall auch nicht).(21.07.2020, 16:03)Gast schrieb:(21.07.2020, 16:02)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:56)Gast schrieb:(21.07.2020, 12:51)guga schrieb: Erfahrungsgemäß reagieren Beamte, die Volljuristen sind, sehr empfindlich, wenn man sie nicht "Herr Kollege" nennt.
Ich nenne auch Anwaltskollegen nicht "Herr Kollege". Bin ich 60?
Was nicht ist kann noch werden. Geht schneller als man denkt.
Bin seit 5 Jahren Anwalt. Noch habe ich nicht das Bedürfnis.
Es gibt auch Menschen, die haben nicht das Bedürfnis sich nach dem Toilettengang die Hände zu waschen. Und? Es gibt eben bestimmte Höflichkeitsfloskeln, die sich eingebürgert haben. Wer diese nicht nutzen will, kann das von mir aus machen, darf sich dann eben nur nicht wundern, wenn er als unhöflich empfunden wird.
Zugegebenermaßen schreibe ich als Syndikus grds. nicht an Anwälte und habe die Thematik daher nicht. Ich finde ein Schreiben mit "Sehr geehrter Herr RA Müller" jetzt aber keinesfalls unhöflicher als "Sehr geehrter Herr Kollege Müller".
Das betrifft nicht die vorliegende Konstellation, aber nur weil gewisser Mist sich eingebürgert hat, würde ich das nicht einfach übernehmen.
Dass Beamte, die Volljuristen sind, erwarten, mit Kollege angesprochen zu werden, halte ich für kaum vorstellbar. Das ist ja nun etwas völlig anderes als ein Rechtsanwalt, schon von der rechtlichen Funktion her stehen die auf völlig anderen Seiten, nämlich per se auf Seite des Staates. Daran ändert auch das gleiche Studium nichts.
21.07.2020, 16:43
Tja dann sei froh, dass du keine Behörden als Mandanten hast. Die nehmen dir das übel und kommen nie wieder.