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Schnelles Studium - Würdigung Arbeitgeber?
Gast
Unregistered
 
#11
03.07.2020, 09:45
(03.07.2020, 09:39)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:  
(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb:  Guten Morgen,

ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes  befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?


Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.

 Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.

Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.

Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.

Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.
Irgendwann gibt es da schon Grenzen. Wenn Du Dich mit 28/29 auf die erste Stelle bewirbst und die anderen sind 25/26 kann das schon Fragen geben. Speziell bei Frauen, bei denen man dann ab Ende 20 vereinzelt schon die baldige Elternzeit befürchtet.
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Gast
Unregistered
 
#12
03.07.2020, 09:48
(03.07.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:39)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:  
(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:  Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?


Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.

 Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.

Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.

Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.

Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.
Irgendwann gibt es da schon Grenzen. Wenn Du Dich mit 28/29 auf die erste Stelle bewirbst und die anderen sind 25/26 kann das schon Fragen geben. Speziell bei Frauen, bei denen man dann ab Ende 20 vereinzelt schon die baldige Elternzeit befürchtet.

Lebensfern. Bei Jura sind dank Studium, Ref, evtl. Promotion, evtl. LLM viele zum Berufseinstieg Anfang 30. Da fragt niemand nach, das ist völlig normal.
Man hört eher öfter davon, dass zu junge Kandidaten mangels (Lebens-)Erfahrung Absagen bekommen; v.a. von der Justiz.
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Gast Gast
Unregistered
 
#13
03.07.2020, 10:00
Ja, sowas lieben Chefs ja.

"Hallo Chef, ich habe zwar einen Deadline bis nächsten Freitag aber ich habe es schon jetzt fertig. Ok, es ist nicht so gut und es sind noch ein paar Fehler drin aber ich bin eine Woche vor der Deadline fertig."

Was sagt darauf der Chef? "Das ist aber toll, dass sie so schnell waren, die Fehler stören mich nicht." oder "Das nehmen sie mal schön wieder mit und überarbeiten es bis nächsten Freitag, damit es richtig gut wird."

;)
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Gast
Unregistered
 
#14
03.07.2020, 10:04
(03.07.2020, 09:48)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:39)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:  Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.

 Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.

Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.

Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.

Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.
Irgendwann gibt es da schon Grenzen. Wenn Du Dich mit 28/29 auf die erste Stelle bewirbst und die anderen sind 25/26 kann das schon Fragen geben. Speziell bei Frauen, bei denen man dann ab Ende 20 vereinzelt schon die baldige Elternzeit befürchtet.

Lebensfern. Bei Jura sind dank Studium, Ref, evtl. Promotion, evtl. LLM viele zum Berufseinstieg Anfang 30. Da fragt niemand nach, das ist völlig normal.
Man hört eher öfter davon, dass zu junge Kandidaten mangels (Lebens-)Erfahrung Absagen bekommen; v.a. von der Justiz.
Wie schön, wenn jemand meint das beurteilen zu können, der keine Ahnung hat . Ich es im Freundeskreis bei sehr langer Dauer (16+) mehrfach erlebt , weil es sich gerade um Fälle handelte, in denen kein ersichtlicher Grund wie Diss. oder LLM vorhanden war. Die sind ja direkt erkennbar. Mit 12-13 Semestern oder Diss./LLM fragt wirklich keiner.

Es gibt übrigens sogar große, bekannte Arbeitsrechtskanzleien, die Frauen nach Schwangerschaft oder baldigem Kinderwunsch befragen (persönlich erlebt), obwohl das unzulässig ist.  Also komm mal nicht mit lebensfern, nur weil Du Dir das mit Deinem begrenzten Horizont nicht vorstellen kannst und noch nicht über hinreichend Erfahrung verfügst,dass auch Prädikate nicht vor schlechten Juristen schützen. Wobei "schlecht" in diesem Fall auch bewusster Rechtsbruch ist.
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hhg
Unregistered
 
#15
03.07.2020, 10:04
(03.07.2020, 10:00)Die Gast Gast schrieb:  Ja, sowas lieben Chefs ja.

"Hallo Chef, ich habe zwar einen Deadline bis nächsten Freitag aber ich habe es schon jetzt fertig. Ok, es ist nicht so gut und es sind noch ein paar Fehler drin aber ich bin eine Woche vor der Deadline fertig."

Was sagt darauf der Chef? "Das ist aber toll, dass sie so schnell waren, die Fehler stören mich nicht." oder "Das nehmen sie mal schön wieder mit und überarbeiten es bis nächsten Freitag, damit es richtig gut wird."

;)

Kommt auf die Fehler an. Rechtschreibfehler, nobody cares bei 20 Seiten. 3€ vergessen einzuklagen. Nobody cares.

Alles andere, ja geht auf keinen Fall, da beschwert sich cheffe
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Gast
Unregistered
 
#16
03.07.2020, 10:12
(03.07.2020, 10:04)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:48)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:39)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb:  Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.

Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.

Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.
Irgendwann gibt es da schon Grenzen. Wenn Du Dich mit 28/29 auf die erste Stelle bewirbst und die anderen sind 25/26 kann das schon Fragen geben. Speziell bei Frauen, bei denen man dann ab Ende 20 vereinzelt schon die baldige Elternzeit befürchtet.

Lebensfern. Bei Jura sind dank Studium, Ref, evtl. Promotion, evtl. LLM viele zum Berufseinstieg Anfang 30. Da fragt niemand nach, das ist völlig normal.
Man hört eher öfter davon, dass zu junge Kandidaten mangels (Lebens-)Erfahrung Absagen bekommen; v.a. von der Justiz.
Wie schön, wenn jemand meint das beurteilen zu können, der keine Ahnung hat . Ich es im Freundeskreis bei sehr langer Dauer (16+) mehrfach erlebt , weil es sich gerade um Fälle handelte, in denen kein ersichtlicher Grund wie Diss. oder LLM vorhanden war. Die sind ja direkt erkennbar. Mit 12-13 Semestern oder Diss./LLM fragt wirklich keiner.

Es gibt übrigens sogar große, bekannte Arbeitsrechtskanzleien, die Frauen nach Schwangerschaft oder baldigem Kinderwunsch befragen (persönlich erlebt), obwohl das unzulässig ist.  Also komm mal nicht mit lebensfern, nur weil Du Dir das mit Deinem begrenzten Horizont nicht vorstellen kannst und noch nicht über hinreichend Erfahrung verfügst,dass auch Prädikate nicht vor schlechten Juristen schützen. Wobei "schlecht" in diesem Fall auch bewusster Rechtsbruch ist.

Gut, ich war nur von den Dr.-/LLM-Leuten ausgegangen; da hab ich es im Bekanntenkreis noch nie erlebt, dass das Alter angesprochen wurde, auch nicht bei Frauen.
Und wenn unzulässige Fragen kommen, lügt man halt bzw. möchte bei so einer Kanzlei sowieso nicht arbeiten, wenn man einen baldigen Kinderwunsch hat.

Bei 16+ Semestern ist das natürlich was anderes.
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Gast23
Unregistered
 
#17
03.07.2020, 10:17
Naja kommt halt drauf an wo man arbeitet. Bei uns ist schon der Anspruch das alles auf den Punkt genau ist und keine Rechtschreibfehler gemacht werden. Ausnahme: Forenbeiträge  :D

Aber zurück zur Frage. Wenn dann bringt dir das ein bisschen in der Privatwirtschaft. 
Der ÖD hat seine Notengrenzen und die Bestenauslese die im Bereich der Justiz auch maßgeblich nach Note geht. Ebenso für den Bereich der Diss etc.
Im Grunde ist ein hohes Bef. ja ne ordentliche Note, aber da drängt sich der Gedanke schon auf, dass in der Regelstudienzeit mehr möglich wäre. 

Ich hab fürs erste übrigens lange gebraucht, >10 Semester, dafür mit VB im Staatlichen und Schwerpunkt. Ist nie negativ zur Sprache gekommen.
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Gast
Unregistered
 
#18
03.07.2020, 10:56
(03.07.2020, 10:17)Gast23 schrieb:  Naja kommt halt drauf an wo man arbeitet. Bei uns ist schon der Anspruch das alles auf den Punkt genau ist und keine Rechtschreibfehler gemacht werden. Ausnahme: Forenbeiträge  :D

Aber zurück zur Frage. Wenn dann bringt dir das ein bisschen in der Privatwirtschaft. 
Der ÖD hat seine Notengrenzen und die Bestenauslese die im Bereich der Justiz auch maßgeblich nach Note geht. Ebenso für den Bereich der Diss etc.
Im Grunde ist ein hohes Bef. ja ne ordentliche Note, aber da drängt sich der Gedanke schon auf, dass in der Regelstudienzeit mehr möglich wäre. 

Ich hab fürs erste übrigens lange gebraucht, >10 Semester, dafür mit VB im Staatlichen und Schwerpunkt. Ist nie negativ zur Sprache gekommen.

Alles klar, vielen Dank für die Info :)
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Gast Gast
Unregistered
 
#19
03.07.2020, 10:57
(03.07.2020, 10:04)hhg schrieb:  
(03.07.2020, 10:00)Die Gast Gast schrieb:  Ja, sowas lieben Chefs ja.

"Hallo Chef, ich habe zwar einen Deadline bis nächsten Freitag aber ich habe es schon jetzt fertig. Ok, es ist nicht so gut und es sind noch ein paar Fehler drin aber ich bin eine Woche vor der Deadline fertig."

Was sagt darauf der Chef? "Das ist aber toll, dass sie so schnell waren, die Fehler stören mich nicht." oder "Das nehmen sie mal schön wieder mit und überarbeiten es bis nächsten Freitag, damit es richtig gut wird."

;)

Kommt auf die Fehler an. Rechtschreibfehler, nobody cares bei 20 Seiten. 3€ vergessen einzuklagen. Nobody cares.

Alles andere, ja geht auf keinen Fall, da beschwert sich cheffe


Mein Beispiel musst du auf die Eingangsfrage lesen...

Der Fragensteller hat ein gutes befriedigend inkl. Schwerpunkt, also wahrscheinlich so eine Kombi aus 6,9 im Staatsteil und 10,5 im Schwerpunkt ;) feiert ihn jetzt irgendeine Kanzlei darauf, dass er die 6,9 in 6 Semestern geschafft hat? Wahrscheinlich nicht. Ich will ja wissen, wie gut der Bewerber ist, nicht ob er schnell etwas durchschnittliches hinbekommt. Schnell ein sehr gutes Ergebnis einfahren, das bekommt Lob.
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Gast
Unregistered
 
#20
03.07.2020, 11:42
(03.07.2020, 10:04)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:48)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:45)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:39)Gast schrieb:  
(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb:  Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.

Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.

Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.
Irgendwann gibt es da schon Grenzen. Wenn Du Dich mit 28/29 auf die erste Stelle bewirbst und die anderen sind 25/26 kann das schon Fragen geben. Speziell bei Frauen, bei denen man dann ab Ende 20 vereinzelt schon die baldige Elternzeit befürchtet.

Lebensfern. Bei Jura sind dank Studium, Ref, evtl. Promotion, evtl. LLM viele zum Berufseinstieg Anfang 30. Da fragt niemand nach, das ist völlig normal.
Man hört eher öfter davon, dass zu junge Kandidaten mangels (Lebens-)Erfahrung Absagen bekommen; v.a. von der Justiz.
Wie schön, wenn jemand meint das beurteilen zu können, der keine Ahnung hat . Ich es im Freundeskreis bei sehr langer Dauer (16+) mehrfach erlebt , weil es sich gerade um Fälle handelte, in denen kein ersichtlicher Grund wie Diss. oder LLM vorhanden war. Die sind ja direkt erkennbar. Mit 12-13 Semestern oder Diss./LLM fragt wirklich keiner.

Es gibt übrigens sogar große, bekannte Arbeitsrechtskanzleien, die Frauen nach Schwangerschaft oder baldigem Kinderwunsch befragen (persönlich erlebt), obwohl das unzulässig ist.  Also komm mal nicht mit lebensfern, nur weil Du Dir das mit Deinem begrenzten Horizont nicht vorstellen kannst und noch nicht über hinreichend Erfahrung verfügst,dass auch Prädikate nicht vor schlechten Juristen schützen. Wobei "schlecht" in diesem Fall auch bewusster Rechtsbruch ist.

Gerade in dem Kontext würde ich eher erwarten, dass mit der Frage geprüft werden soll, ob die Bewerber ihr theoretisches Wissen auch selbstbewusst praxistauglich einsetzen können, also ohne mit der Wimper zu zucken lügen können statt sich über die Frage zu echauffieren oder ehrlich zu antworten.
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