03.07.2020, 07:32
Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
03.07.2020, 07:36
(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
03.07.2020, 08:13
(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
03.07.2020, 08:25
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
10 Semester ist inzwischen die Regelstudienzeit. Würde ich nochmal studieren, dann wie folgt: 4 Semester Grundstudium, 1 Auslandssemester, 2 Semester privates Rep, 2 Semester Wiederholung und mind. 3 Übungsklausuren die Woche, 1 Examenssemester (mit Prädikat) und dann zwei Semester Schwerpunkt.
03.07.2020, 08:49
Der ewige Mythos hinsichtlich "Das Prädikat ist planbar"...
Allerdings ist dieser Studienplan - insbesondere wenn die Examensvorbereitung so durchgezogen wird - eine sehr gute Voraussetzung, um tatsächlich erfolgreich ein VB zu erreichen.
Sechs Semester halte ich bei dem heutige curriculum für unrealistisch. Wenn man dann ein VB schafft... ok, das wäre eine Riesenleistung. Arbeitgeber werden aber eher den VB-Kandidaten nach 10 Semestern als den "mittleres Befriedigend" Studenten nach 7 oder 8.
Allerdings ist dieser Studienplan - insbesondere wenn die Examensvorbereitung so durchgezogen wird - eine sehr gute Voraussetzung, um tatsächlich erfolgreich ein VB zu erreichen.
Sechs Semester halte ich bei dem heutige curriculum für unrealistisch. Wenn man dann ein VB schafft... ok, das wäre eine Riesenleistung. Arbeitgeber werden aber eher den VB-Kandidaten nach 10 Semestern als den "mittleres Befriedigend" Studenten nach 7 oder 8.
03.07.2020, 09:15
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
Und jetzt denk nochmal darüber nach, dass du kein VB hast... Was sagt dir das?
03.07.2020, 09:20
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
Kannst du schreiben?
03.07.2020, 09:28
(03.07.2020, 09:20)Gast schrieb:(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
Kannst du schreiben?
Kannst Du schreiben?
03.07.2020, 09:34
(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.
Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.
03.07.2020, 09:39
(03.07.2020, 09:34)Gast schrieb:(03.07.2020, 08:13)Gast23 schrieb:(03.07.2020, 07:36)Gast schrieb:(03.07.2020, 07:32)Gast schrieb: Guten Morgen,
ich habe eine Frage bzgl. der Studiendauer:
Inwieweit (wenn überhaupt) wird ein schnelles Studium (1. juristische Prüfung nach 6 Semestern, Ergebnis: hohes befriedigend [Gesamtergebnis]) von einem Arbeitgeber gewürdigt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Überhaupt nicht. Was nutzt das dem Arbeitgeber?
Na ja, ein zügiges Studium zeugt wohl von einer gewissen Auffassungsgabe.
Ein „vb“ nach 10, 11 oder 12 Semester ist kein großes Kunststück. In dieser Zeit könnte man einen Affen auch das Schreiben beibringen.
Weniger als 7 Semester geht ohnehin nicht und nach 8 kommt schon der Freischuss. Da den viele machen, ist ein zügiges Studium jetzt nicht so beeindruckend, dass jemand fragt. Ich kenne Leute, die 12-13 gebraucht habe und auch das war, egal, ob VB oder nicht, nie Thema beim potentiellen AG. Höchstens, wenn man selbst in einer Bewerbung die Gründe dafür angesprochen hat.
Es fragt auch keiner, ob man sein Studium und VB ohne Rep. bekommen hat, dabei wäre das wohl eher ein Kriterium, um sich aus der Masse abzuheben. Sowohl im Studium als auch im Ref. waren wir weniger als 5 Leute, die sich allein vorbereitet haben. Mehrere VB und durchgefallen war keiner.
Wie gesagt: das juckt den Arbeitgeber null, ob du 5 oder 15 Semester hattest.