11.06.2020, 11:37
(10.06.2020, 15:43)Gast schrieb: Kann ich nicht nachvollziehen. Wofür hat man ne Haftpflicht, wenn man sie nicht nutzt? Fristen geben meiner Arbeit Struktur. Finde den Beruf super geil. Fürs Pöbeln bezahlt werden und viele Freiheiten.
Wie oft hast du denn deine Haftpflicht schon in Anspruch genommen? IdR bekommt man bei häufiger Inanspruchnahme im Jahr ein freundliches Schreiben der Haftpflicht mit Kündigung. Darauf folgt ein nettes Schreiben der RA-Kammer und das Problem, einen neuen Versicherer zu finden.
11.06.2020, 12:01
(11.06.2020, 11:33)Gast schrieb: Naja, die Haftungsfalle im ÖD dürfte doch angesichts des 34 GG überschaubar sein!?
Als Richter haftest du sogar nur für Rechtsbeugung, § 839 Abs. 2 BGB, also quasi ausgeschlossen
Insgesamt ist die Haftungsfrage aber auch als Anwalt nicht das, worüber ich mir den Kopf zerbrechen würde. Was du beschreibst klingt nach einer Mischung aus schlechter Arbeitsorganisation (Abarbeiten auf den letzten Drücker, keine angemessene Vorbereitungszeit) und zweifelndem/vorsichtigem Charakter. Insbesondere ersteres kannst du aber beheben, solange du keinen Chef hast der die wortlos die Akten auf den Tisch klatscht und auf Bearbeitung bis gestern besteht. Mit zunehmender Erfahrung gewinnst du dann auch mehr Vertrauen in deine Fähigkeiten
11.06.2020, 12:09
(11.06.2020, 11:37)Gast schrieb:(10.06.2020, 15:43)Gast schrieb: Kann ich nicht nachvollziehen. Wofür hat man ne Haftpflicht, wenn man sie nicht nutzt? Fristen geben meiner Arbeit Struktur. Finde den Beruf super geil. Fürs Pöbeln bezahlt werden und viele Freiheiten.
Wie oft hast du denn deine Haftpflicht schon in Anspruch genommen? IdR bekommt man bei häufiger Inanspruchnahme im Jahr ein freundliches Schreiben der Haftpflicht mit Kündigung. Darauf folgt ein nettes Schreiben der RA-Kammer und das Problem, einen neuen Versicherer zu finden.
gar nicht. Ich weiß aber, dass ich sie habe und mache mir deswegen nicht die ganze Zeit Sorgen.
11.06.2020, 12:44
Geil. Der Threadersteller verzweifelt an seiner Berufswahl und hier kommentieren die Leute über Seiten hinweg das Thema Anwaltshaftung. Als hätte das jemals einen Junganwalt, geschweige denn den TE, interessiert. :D
11.06.2020, 16:12
Seinen Post hast aber gelesen?
11.06.2020, 19:01
23.07.2020, 06:32
(10.06.2020, 16:41)Gast Gast schrieb:(10.06.2020, 15:02)Gast schrieb: Welche Haftung? Als angestellter Anwalt hattest du nicht, sofern das Setzen eines Rechtsscheins auf Briefbogen etc. vermieden wurde. Partner wirst du mit der Einstellung wohl kaum sein.
Ääääähm… natürlich haftest du im Rahmen deiner eigenen Beratung! Du bist ja auch als angestellter Rechtsanwalt weiter ein Rechtsanwalt. Allein deswegen brauchst du doch auch eine Berufshaftpflichtversicherung. Die (Schein-)Haftung bzgl. Briefbogen und Co. betrifft die Haftung für die Fehler anderer Partner (also die Soziushaftung). Das ist aber was ganz anderes.
Wenn man natürlich nichts selbst an den Mandanten schickt und keine eigenen Schriftsätze unterschreibt, hat sich das mit der Haftung nach außen natürlich erledigt. ;)
Woraus soll sich denn die direkte Haftung des angestellten Anwalts ggü dem Mandanten ergeben deiner Meinung nach?
23.07.2020, 08:33
aus Gesetz
23.07.2020, 09:05
Die Mandatsvereinbarung besteht nicht mit dem Angestellten Anwalt.
23.07.2020, 09:57
Leute ihr dreht euch hier echt im Kreis. Blättert mal ein paar Seiten zurück. Kann man hier nicht EINMAL beim Thema bleiben?