29.04.2020, 21:21
(29.04.2020, 19:08)Gast schrieb: Klar fallen manche im Gespräch durch. Gibt ja genug sozial inkompetente Juristen. Soziale Kompetenz kann man nicht mal eben vortäuschen.
Das ist immer so eine subjektive Komponente. Wie definiert man soziale Kompetenz? M.E. haben Personaler und Chefs die Kompetenzen teilweise selbst nicht, die sie in ihren fantasievoll gestalteten Anforderungsprofilen von anderen fordern.
30.04.2020, 00:14
Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen aber kenne jmd der aus Justiz in GK und dann wieder in den ÖD gegangen ist (nicht Justiz). Man kann also jdf. zurück zum Staat.
30.04.2020, 07:21
(30.04.2020, 00:14)Gast schrieb: Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen aber kenne jmd der aus Justiz in GK und dann wieder in den ÖD gegangen ist (nicht Justiz). Man kann also jdf. zurück zum Staat.
Meine Theorie ist ja, dass die Justiz so schlecht organisiert ist, dass man gar nicht direkt merkt, dass jemand schon mal im Dienst war.
30.04.2020, 08:07
(30.04.2020, 07:21)Gast schrieb:(30.04.2020, 00:14)Gast schrieb: Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen aber kenne jmd der aus Justiz in GK und dann wieder in den ÖD gegangen ist (nicht Justiz). Man kann also jdf. zurück zum Staat.
Meine Theorie ist ja, dass die Justiz so schlecht organisiert ist, dass man gar nicht direkt merkt, dass jemand schon mal im Dienst war.
Das ist sehr gut möglich.
Ansonsten dürfte doch auch einfach ne Bewerbung bei einer anderen Behörde, also anderes OLG andere GStA in Betracht kommen.
Unterlagen über einen dürften die keine Unterlagen über einen haben und richtig nachforschen werden die wohl nicht.
Dürften die Behörden eigentlich untereinander Daten austauschen? Also darf das OLG Köln dem OLG Düsseldorf berichten, dass man sich dort beworben hat?
30.04.2020, 08:09
(30.04.2020, 08:07)Gast23 schrieb:(30.04.2020, 07:21)Gast schrieb:(30.04.2020, 00:14)Gast schrieb: Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen aber kenne jmd der aus Justiz in GK und dann wieder in den ÖD gegangen ist (nicht Justiz). Man kann also jdf. zurück zum Staat.
Meine Theorie ist ja, dass die Justiz so schlecht organisiert ist, dass man gar nicht direkt merkt, dass jemand schon mal im Dienst war.
Das ist sehr gut möglich.
Ansonsten dürfte doch auch einfach ne Bewerbung bei einer anderen Behörde, also anderes OLG andere GStA in Betracht kommen.
Unterlagen über einen dürften die keine Unterlagen über einen haben und richtig nachforschen werden die wohl nicht.
Dürften die Behörden eigentlich untereinander Daten austauschen? Also darf das OLG Köln dem OLG Düsseldorf berichten, dass man sich dort beworben hat?
Man gibt da doch einen Lebenslauf ab, da dürfte drin stehen, dass man mal Richter/in war.
30.04.2020, 08:09
Lebenslauf?
30.04.2020, 08:20
(30.04.2020, 00:14)Gast schrieb: Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen aber kenne jmd der aus Justiz in GK und dann wieder in den ÖD gegangen ist (nicht Justiz). Man kann also jdf. zurück zum Staat.
Dem stimme ich zu. Das ist mMn aber auch etwas anderes. Die Aufgaben bzw. Rollen eines Richters sind denen eines Referenten o.ä. im allgemeinen ÖD oder eines Mitarbeiters im wissenschaftlichen Dienst des BT z.B. nicht vergleichbar.
Man Stelle sich die Situation ähnlich einer Beziehung vor:
Der Ri kündigt entspricht in etwa:
A sagt B "es passt einfach nicht zwischen uns"
Wenn sich der Ri dann wieder neu im selben BL bewirbt entspricht das in etwa:
A sagt der B "ich habe festgestellt, dass wir doch zusammen passen - lass es uns noch einmal gemeinsam versuchen".
Es dürfte einleuchten, dass A dann einiges liefern muss, um B zu überzeugen. Zumindest wenn es B - wie der Justiz in vielen BL - nicht absolut an Bewerbern mangelt und sich im Übrigen "für ne gute Partie" hält.
Ist ein wenig überspitzt formuliert, zeigt aber das Problem auf: wieso sollte ich den Abtrünnigen zurück nehmen?
30.04.2020, 08:23
(30.04.2020, 08:09)Gast schrieb:(30.04.2020, 08:07)Gast23 schrieb:(30.04.2020, 07:21)Gast schrieb:(30.04.2020, 00:14)Gast schrieb: Habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen aber kenne jmd der aus Justiz in GK und dann wieder in den ÖD gegangen ist (nicht Justiz). Man kann also jdf. zurück zum Staat.
Meine Theorie ist ja, dass die Justiz so schlecht organisiert ist, dass man gar nicht direkt merkt, dass jemand schon mal im Dienst war.
Das ist sehr gut möglich.
Ansonsten dürfte doch auch einfach ne Bewerbung bei einer anderen Behörde, also anderes OLG andere GStA in Betracht kommen.
Unterlagen über einen dürften die keine Unterlagen über einen haben und richtig nachforschen werden die wohl nicht.
Dürften die Behörden eigentlich untereinander Daten austauschen? Also darf das OLG Köln dem OLG Düsseldorf berichten, dass man sich dort beworben hat?
Man gibt da doch einen Lebenslauf ab, da dürfte drin stehen, dass man mal Richter/in war.
Es braucht den Lebenslauf sogar meist gar nicht: bei den meisten BL muss man seine Personalakten übersenden bzw. ein Einverständnis zur Übersendung durch die aktenführenden Behörden.
Das gilt nicht nur für die Personalakten aus dem Ref, sondern auch sonstige Personalakten aus dem ÖD (z.B. vorübergehende Tätigkeit für das BAMF oder eine Uni).
30.04.2020, 09:50
Das stimmt natürlich, sofern man in der Justiz tätig war.
Mich interessiert mal die Variante, dass man sich bei OLG A bewirbt, genommen wird und ablehnt und sich nach ein paar Monaten/Jahren beim OLG B im selben Bundesland bewirbt.
Die Info, dass man vorher mal n Angebot hatte, dürften die nicht wissen oder? Sowas kommt doch nicht in die Akte?!
Mich interessiert mal die Variante, dass man sich bei OLG A bewirbt, genommen wird und ablehnt und sich nach ein paar Monaten/Jahren beim OLG B im selben Bundesland bewirbt.
Die Info, dass man vorher mal n Angebot hatte, dürften die nicht wissen oder? Sowas kommt doch nicht in die Akte?!
30.04.2020, 10:26
(30.04.2020, 09:50)Gast23 schrieb: Das stimmt natürlich, sofern man in der Justiz tätig war.
Mich interessiert mal die Variante, dass man sich bei OLG A bewirbt, genommen wird und ablehnt und sich nach ein paar Monaten/Jahren beim OLG B im selben Bundesland bewirbt.
Die Info, dass man vorher mal n Angebot hatte, dürften die nicht wissen oder? Sowas kommt doch nicht in die Akte?!
Auch das landet in der Akte (z.B. in Hamburg für 5 Jahre), dürfte aber keinen negativen Einfluss haben auf den Bewerbungserfolg.
Um im Bild von Auch Bln zu bleiben: Wenn ich nach zwei Jahren Beziehung Schluss mache, weil ich mich nochmal nach einer schöneren Braut umschauen will und dann nach erfolgloser Suche wieder angekrochen komme und von der großen Liebe schwafle, ist es doch um einiges schlimmer, als wenn ich nach dem ersten Date zu dem Ergebnis komme, dass ich noch nicht bereit bin für eine ernste Beziehung. Die Justiz ist quasi eine "Frau zum Heiraten", wenn man sich noch ausleben will (sexy "GK"), ist das nicht schlimm, sondern wird sogar gerne gesehen, weil man dann eine bewusste Entscheidung treffen kann und weiß worauf man sich einlässt.