17.04.2020, 15:23
(17.04.2020, 14:15)Gast schrieb:(17.04.2020, 10:55)Gast schrieb:(17.04.2020, 10:33)GastHH schrieb: Beziehen sich eure Notenangaben zum 1. Examen eigentlich immer auf die Gesamtnote oder nur auf die Note des staatlichen Teils?
Gesamtnote
Ich finde die Angabe der Gesamtnote ehrlich gesagt sinnlos, wenn es um Erfahrungsberichte in Bewerbungsverfahren geht. Die Arbeitgeber differenzieren nämlich sehr wohl zwischen Staatsteil und Schwerpunkt. Bei kleineren Differenzen mag das egal sein, aber 8 Punkte im Staatsteil und 8 Punkte in der Gesamtnote können (!) sehr unterschiedlich bewertet werden. Man denke nur an die Kombination 6 Punkte Staatsteil und eine hohe Schwerpunktnote.
Habe ich nicht erlebt, Note ist Note
17.04.2020, 15:27
Es gibt tatsächlich einige, die den Schwerpunkt herausrechnen.
17.04.2020, 16:33
17.04.2020, 16:42
Ich kenns aus ner Boutique
17.04.2020, 17:10
1. muss da nichts herausgerechnet werden, ist eh separat aufgeführt.
2. Wie jemand schon sagte, wird bei größeren Abweichungen nur auf den Staatsteil geschaut - und das bei den meisten Kanzleien.
2. Wie jemand schon sagte, wird bei größeren Abweichungen nur auf den Staatsteil geschaut - und das bei den meisten Kanzleien.
17.04.2020, 17:22
Würde man Schwerpunkt nicht rausrechnen, hätten 33% der Absolventen des 1. Examens ein Prädikat und kaum einer ein ausreichendes Examen.
Ich würde sagen, dass es auf den Schwerpunkt ankommt. Eine gute Note im Schwerpunktfach Steuerrecht oder im Bank und Kapitalmarktrecht kann für die ein oder andere Kanzlei durchaus einen mediokren Staatsteiteil ausgleichen.
Ich würde sagen, dass es auf den Schwerpunkt ankommt. Eine gute Note im Schwerpunktfach Steuerrecht oder im Bank und Kapitalmarktrecht kann für die ein oder andere Kanzlei durchaus einen mediokren Staatsteiteil ausgleichen.
17.04.2020, 17:28
Es kommt bzgl des Schwerpunktstudiums auch auf den Studienort an. Es gibt Universitäten, da besteht das Schwerpunktstudium aus einer Seminararbeit und einer mündlichen Prüfung; an anderen Unis besteht der Schwerpunkt neben Seminararbeit auch aus mehreren 2h und 5h Klausuren.
17.04.2020, 18:34
(17.04.2020, 17:28)Gast schrieb: Es kommt bzgl des Schwerpunktstudiums auch auf den Studienort an. Es gibt Universitäten, da besteht das Schwerpunktstudium aus einer Seminararbeit und einer mündlichen Prüfung; an anderen Unis besteht der Schwerpunkt neben Seminararbeit auch aus mehreren 2h und 5h Klausuren.
Jo... aber als ob das ein Arbeitgeber weiß oder nachschaut. Ich glaube, man schaut eben, ob Schwerpunkt und Staatsteil halbwegs zusammen passen. Wer 6 Punkte im Staatsteil aber 15 Punkte in Rechtsgeschichte hat, wird trotz vb Schwierigkeiten haben. Wer 8 Punkte im Staatsteil und 12 Punkte im Bankenrecht hat, wird wohl keine großen Rechen-Probleme bekommen.
17.04.2020, 20:37
Wenn ich mir die Beiträge hier im Thread zu Einstiegsgehältern durchlese, dann muss ich mich wundern wie viele - auch mit (unter-)durchschnittlichen Noten - angeblich so gut untergekommen sind. Das ist es mir und anderen Ref-Kollegen anders ergangen.
17.04.2020, 20:43
Ich kann aus meiner Kanzlei (die ich hier nicht nennen will) sagen, dass durchaus Schwerpunkt und Staatsteil getrennt betrachtet werden. Der Schwerpunkt ist einfach viel unvergleichbarer.
Zudem will man ja - ungeachtet der Frage der Beachtung des SP - die besten 10 oder 15 Prozent rekrutieren (wir wollen das). Dann ist das VB im Staatsteil einfach eine klare entsprechende Größe und entspricht dem Profil des Wunschbewerbers. Den Schwerpunkt einberechnet müsste man dann Leute mit ca. 10 Punkten anvisieren. Da wirkt die Grenze eher künstlich.
Bespiel: Wir hatten letztens für eine Quereinsteigerstelle einen Bewerber nach Altrecht und einen nach neuem Recht mit Schwerpunkt. Um die Sache (von den Noten) statistisch vergleichbar zu machen, musste man den Staatsteil betrachten.
Zudem will man ja - ungeachtet der Frage der Beachtung des SP - die besten 10 oder 15 Prozent rekrutieren (wir wollen das). Dann ist das VB im Staatsteil einfach eine klare entsprechende Größe und entspricht dem Profil des Wunschbewerbers. Den Schwerpunkt einberechnet müsste man dann Leute mit ca. 10 Punkten anvisieren. Da wirkt die Grenze eher künstlich.
Bespiel: Wir hatten letztens für eine Quereinsteigerstelle einen Bewerber nach Altrecht und einen nach neuem Recht mit Schwerpunkt. Um die Sache (von den Noten) statistisch vergleichbar zu machen, musste man den Staatsteil betrachten.