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Klausuren Oktober 2019
Gast
Unregistered
 
#241
19.01.2020, 20:43
Das macht wirklich keinen Mut, wenn man alles hat, 9 Punkte bekommt. Mir fehlt cic, Erlassvertrag und die erbrechtliche Einrede. Dann kann ich nicht mehr mit viel rechnen :/
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Gast
Unregistered
 
#242
19.01.2020, 20:57
(19.01.2020, 19:00)Gast schrieb:  
(16.01.2020, 11:55)Gast2020 schrieb:  
(16.01.2020, 11:05)Gast schrieb:  Cic wäre diese Argumentation gewesen:

BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14 

Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat
Was kostet in Jura denn keine Punkte?  :) … Ich denke ein wichtiger Schwerpunkt waren die § 652ff. und das man die Bestätigungsproblematik gesehen hat ( mal sehen, was daraus wird, wenn man den § 144 übersehen hat und über 242 ging ), Anfechtung war bei mir dann raus, 812 dann auch, wenn überhaupt Cic erwartet wurde, dann ist das meines Erachtens ein Schmankerl. Ich weiß auch gar nicht, ob das so deutlich im Sachverhalt angelegt war bei uns in Nds. .. BGH hats ja in dem Urteil aber auch verneint  :)


jedes problem zu 652 stand im kaiser materielles zivilrecht. hab ich alles hingeschrieben.
verweisung nach 101 gvg hab ich auch korrekt gelöst, die erbschaftssache auch.

besagtes urteil kannte ich auch. bestätigung angenommen und konkludenten erlassvertrag bzgl cic angenommen.

ergebnis: 9 punkte.

ich frage mich wirklich, was man da denn noch bitte hätte machen sollen. ist mir wirklich ein rätsel. 9p ist kein schlechtes ergebnis, versteht mich nicht falsch, aber als ich die klausur las, dachte ich so: jackpot. vllt hat ja jemand einen erhellenden hinweis.
Versteh dich sehr gut und wundert mich auch. Macht nicht unbedingt Mut :D

Was war mit 101 gvg? Hast du bei Zweckmäßigkeit was geschrieben ? Klingt nach sehr harter Bewertung und wäre in dem Fall mit 9 auch unzufrieden. 

Wie lief es sonst so ?
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Gast LSA
Unregistered
 
#243
19.01.2020, 21:56
Hey Leute,
lasst euch nicht vorher ins Bockshorn jagen. Nur weil man Probleme oder Urteile kennt, heißt das nicht das die Klausur über den durchschnittlichen Erwartungen liegt. Immerhin gehört auch die Darstellung und Form dazu, Argumentation, Wortwahl, Gesamtbild ... und so weiter und sofort. Ihr wisst das. Ruhig Blut!
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Gast12322
Unregistered
 
#244
19.01.2020, 23:01
(19.01.2020, 19:00)Gast schrieb:  
(16.01.2020, 11:55)Gast2020 schrieb:  
(16.01.2020, 11:05)Gast schrieb:  Cic wäre diese Argumentation gewesen:

BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14 

Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat
Was kostet in Jura denn keine Punkte?  :) … Ich denke ein wichtiger Schwerpunkt waren die § 652ff. und das man die Bestätigungsproblematik gesehen hat ( mal sehen, was daraus wird, wenn man den § 144 übersehen hat und über 242 ging ), Anfechtung war bei mir dann raus, 812 dann auch, wenn überhaupt Cic erwartet wurde, dann ist das meines Erachtens ein Schmankerl. Ich weiß auch gar nicht, ob das so deutlich im Sachverhalt angelegt war bei uns in Nds. .. BGH hats ja in dem Urteil aber auch verneint  :)


jedes problem zu 652 stand im kaiser materielles zivilrecht. hab ich alles hingeschrieben.
verweisung nach 101 gvg hab ich auch korrekt gelöst, die erbschaftssache auch.

besagtes urteil kannte ich auch. bestätigung angenommen und konkludenten erlassvertrag bzgl cic angenommen.

ergebnis: 9 punkte.

ich frage mich wirklich, was man da denn noch bitte hätte machen sollen. ist mir wirklich ein rätsel. 9p ist kein schlechtes ergebnis, versteht mich nicht falsch, aber als ich die klausur las, dachte ich so: jackpot. vllt hat ja jemand einen erhellenden hinweis.

Also ich kann es total gut verstehen, dass man auch über 9 Punkte unzufrieden sein kann. Ich war es schonmal bei 10 im AG Klausurenkurs, weil ich wirklich dachte, die müsste perfekt sein, mindestens 12-13. Vor allem hofft man ja dann auch mit einer perfekten Klausur das auszugleichen, was überhaupt nicht lief. 

Es wird dir sehr wahrscheinlich nur die Einsicht helfen. Ich konnte es dann zumindest ein bisschen nachvollziehen, was der Korrektor meinte. Ich hatte zwar alles richtig, aber in der Eile Kleinigkeiten übersehen und es war an manchen Stellen etwas verwirrend formuliert.
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Gast
Unregistered
 
#245
20.01.2020, 00:21
(19.01.2020, 20:57)Gast schrieb:  
(19.01.2020, 19:00)Gast schrieb:  
(16.01.2020, 11:55)Gast2020 schrieb:  
(16.01.2020, 11:05)Gast schrieb:  Cic wäre diese Argumentation gewesen:

BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14 

Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat
Was kostet in Jura denn keine Punkte?  :) … Ich denke ein wichtiger Schwerpunkt waren die § 652ff. und das man die Bestätigungsproblematik gesehen hat ( mal sehen, was daraus wird, wenn man den § 144 übersehen hat und über 242 ging ), Anfechtung war bei mir dann raus, 812 dann auch, wenn überhaupt Cic erwartet wurde, dann ist das meines Erachtens ein Schmankerl. Ich weiß auch gar nicht, ob das so deutlich im Sachverhalt angelegt war bei uns in Nds. .. BGH hats ja in dem Urteil aber auch verneint  :)


jedes problem zu 652 stand im kaiser materielles zivilrecht. hab ich alles hingeschrieben.
verweisung nach 101 gvg hab ich auch korrekt gelöst, die erbschaftssache auch.

besagtes urteil kannte ich auch. bestätigung angenommen und konkludenten erlassvertrag bzgl cic angenommen.

ergebnis: 9 punkte.

ich frage mich wirklich, was man da denn noch bitte hätte machen sollen. ist mir wirklich ein rätsel. 9p ist kein schlechtes ergebnis, versteht mich nicht falsch, aber als ich die klausur las, dachte ich so: jackpot. vllt hat ja jemand einen erhellenden hinweis.
Versteh dich sehr gut und wundert mich auch. Macht nicht unbedingt Mut :D

Was war mit 101 gvg? Hast du bei Zweckmäßigkeit was geschrieben ? Klingt nach sehr harter Bewertung und wäre in dem Fall mit 9 auch unzufrieden. 

Wie lief es sonst so ?


bin im soliden befriedigend. lief überwiegend wie erwartet bis auf eben ZR 2 und ZR 3. ich dachte das wird beides locker zweistellig, stattdessen 9 und 6
in unserer klausur wurde vor der kfh geklagt, obwohl beklagter kein kaufmann war. dabei ist sogar umstritten, auf welchen zeitpunkt für die kaufmannseigenschaft abzustellen ist. entweder anspruchsentstehung oder anhängigkeit der klage. war bei uns egal. auch das hab ich hingeschrieben.
deswegen hätte man nach 95, 101 gvg noch verweisung an andere kammer beantragen können.
zweckmäßigkeit hab ich nur gesagt, dass er nichts weiter machen soll, weil der anspruch besteht und mandantenschreiben gemacht.
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Gast2020
Unregistered
 
#246
20.01.2020, 17:19
(20.01.2020, 00:21)Gast schrieb:  
(19.01.2020, 20:57)Gast schrieb:  
(19.01.2020, 19:00)Gast schrieb:  
(16.01.2020, 11:55)Gast2020 schrieb:  
(16.01.2020, 11:05)Gast schrieb:  Cic wäre diese Argumentation gewesen:

BGH, Urteil vom 4. Dezember 2015 - V ZR 142/14 

Denke, dass es liebe Punkte kostet, wenn man das nicht hat
Was kostet in Jura denn keine Punkte?  :) … Ich denke ein wichtiger Schwerpunkt waren die § 652ff. und das man die Bestätigungsproblematik gesehen hat ( mal sehen, was daraus wird, wenn man den § 144 übersehen hat und über 242 ging ), Anfechtung war bei mir dann raus, 812 dann auch, wenn überhaupt Cic erwartet wurde, dann ist das meines Erachtens ein Schmankerl. Ich weiß auch gar nicht, ob das so deutlich im Sachverhalt angelegt war bei uns in Nds. .. BGH hats ja in dem Urteil aber auch verneint  :)


jedes problem zu 652 stand im kaiser materielles zivilrecht. hab ich alles hingeschrieben.
verweisung nach 101 gvg hab ich auch korrekt gelöst, die erbschaftssache auch.

besagtes urteil kannte ich auch. bestätigung angenommen und konkludenten erlassvertrag bzgl cic angenommen.

ergebnis: 9 punkte.

ich frage mich wirklich, was man da denn noch bitte hätte machen sollen. ist mir wirklich ein rätsel. 9p ist kein schlechtes ergebnis, versteht mich nicht falsch, aber als ich die klausur las, dachte ich so: jackpot. vllt hat ja jemand einen erhellenden hinweis.
Versteh dich sehr gut und wundert mich auch. Macht nicht unbedingt Mut :D

Was war mit 101 gvg? Hast du bei Zweckmäßigkeit was geschrieben ? Klingt nach sehr harter Bewertung und wäre in dem Fall mit 9 auch unzufrieden. 

Wie lief es sonst so ?


bin im soliden befriedigend. lief überwiegend wie erwartet bis auf eben ZR 2 und ZR 3. ich dachte das wird beides locker zweistellig, stattdessen 9 und 6
in unserer klausur wurde vor der kfh geklagt, obwohl beklagter kein kaufmann war. dabei ist sogar umstritten, auf welchen zeitpunkt für die kaufmannseigenschaft abzustellen ist. entweder anspruchsentstehung oder anhängigkeit der klage. war bei uns egal. auch das hab ich hingeschrieben.
deswegen hätte man nach 95, 101 gvg noch verweisung an andere kammer beantragen können.
zweckmäßigkeit hab ich nur gesagt, dass er nichts weiter machen soll, weil der anspruch besteht und mandantenschreiben gemacht.
Bleibe dabei die CIC Lösung und der Erlassvertrag sind mMn nicht kriegsentscheidend. Zweckmäßigkeit und praktischer Teil richtig, 652ff und Anfechtungsproblem gesehen klingt dann zumindest mal nicht nur nach 4 Punkten. Kommt immer auch auf den Korrektor an. Das mit Verweisung war in NDS meine ich nicht drin.
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Gast
Unregistered
 
#247
20.01.2020, 17:40
Was hast du denn bei der Zweckmäßigkeit gemacht bzw. erörtert? In NRW fehlte der KfH Teil auch. Dafür war dort der ehemalige Anwalt, welcher bereits Klage eingelegt hatte, verstorben. Abwägung der Möglichkeiten zur Kostenminimierung?
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Gast
Unregistered
 
#248
20.01.2020, 17:46
Richtig in der Zweckmäßigkeit wäre wohl die erbrechtliche 3-Monats-Einrede geweswn, die ich nicht gekannt habe. Habe deshalb den Streit verkündet.
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Gast NRW
Unregistered
 
#249
20.01.2020, 18:20
(20.01.2020, 17:40)Gast schrieb:  Was hast du denn bei der Zweckmäßigkeit gemacht bzw. erörtert? In NRW fehlte der KfH Teil auch. Dafür war dort der ehemalige Anwalt, welcher bereits Klage eingelegt hatte, verstorben. Abwägung der Möglichkeiten zur Kostenminimierung?

In der Zweckmäßigkeit war meines Erachtens wegen 87 ZPO die neue Bevollmächtigung unverzüglich dem Gericht mitzuteilen.
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Gast
Unregistered
 
#250
20.01.2020, 18:55
Habe den Makler-Anspruch genommen und aus Kostengründen dazu geraten, ein VU zu erlassen. Klage war ja schon erhoben. Das ist natürlich Quatsch, wenn man auch Verurteilung unter Vorbehalt der §2014er Einrede beantragen kann. Habe den leider auch nicht gekannt. Blöd...So im Nachhinein doch echt keine einfache Klausur.
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