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  5. Klausuren September 2015
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Klausuren September 2015
Gast
Unregistered
 
#31
04.09.2015, 17:56
Ich meinte natürlich, dass es keinen Schockschaden bei Tieren gibt
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Berlin
Unregistered
 
#32
05.09.2015, 00:02
(04.09.2015, 17:28)Lost schrieb:  
(04.09.2015, 16:00)Berlin schrieb:  Genauso auch in Berlin .

Hab mich echt schwer getan mit der Bejahung der VSP, aber sonst hätte ein Vergleich ja kaum Sinn gemacht , wenn die VSP(-).


Habe in NRW auch an einen Vergleich gedacht, weil der Mandant "seinen Ruf" nicht durch einen Prozess gefährden wollte. Wenn ich den Bearbeitervermerk aber richtig verstanden habe, war aber in jedem Fall bei (teilweiser) Erfolgssaussicht ein Schriftsatz ans Gericht als praktischer Teil zu entwerfen.



So wie ich es in Berlin verstanden habe, sollten wir einen Einigungsvorschlag entwerfen .. Ich hoffe ich hab es richtig gelesen !!!!
Der praktische Teil war irgendwie Kautelar : Vergleichsentwurf und schreiben an den Mandanten .
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Hessen Sept 2015
Unregistered
 
#33
05.09.2015, 00:12
Also in Hessen lief der Fall etwas abgewandelt aber zu min 85% gleich. Hier waren insbesondere keine Klageerwiderung zu schreiben, sondern ein Vergleichsvorschlag und Mandantenschreiben. Zudem war dem Mandanten das Kostenrisiko des Prozesses aufzuzeigen.

Schwerpunkt der Prüfung im materiellen Teil lag ebenfalls auf 823 und VSP.
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Gast
Unregistered
 
#34
05.09.2015, 11:48
Was war in NRW mit den beiden Orten ausm Bearbeitervermerk - ergab sich da was für den Gerichtsstand Bach §32? Daran habe ich erst später gedacht leider
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Gast
Unregistered
 
#35
05.09.2015, 12:29
Mandat als Beklagter kam aus Osnabrück, Klage war aber am LG Münster anhängig. Zulässigkeit ergab sich aber aus 32 ZPO, weil Pferde in Lotte standen, und Lotte zum Bezirk LG MS gehört.
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Gast
Unregistered
 
#36
05.09.2015, 12:37
Alles klar, danke! Noch eine Frage, im Bearbeitervermerk Z1 NRW stand, dass Kosten und vorl. Vollst. erlassen sind, soweit NebenE -> damit war nur die Begründung im Urt. gemeint, nicht der Tenor, oder?

Gibt es irgendwelche Bundesländer im Ringtausch diesen Monat, die keine Kautelarklausur schreiben? Könnte man das vllt dann ausschließen?:)
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Gast Hessen
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#37
05.09.2015, 12:56
Weiß jemand, ob in Hessen die gleiche Z I-Klausur lief wie in NRW?

Schon mal danke!
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Hessen Sept 2015
Unregistered
 
#38
05.09.2015, 13:07
ZI lief in Hessen so wie in Beitrag 14 (s.o.) für NRW beschrieben.
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Lost
Unregistered
 
#39
05.09.2015, 17:05
(05.09.2015, 12:37)Gast schrieb:  Alles klar, danke! Noch eine Frage, im Bearbeitervermerk Z1 NRW stand, dass Kosten und vorl. Vollst. erlassen sind, soweit NebenE -> damit war nur die Begründung im Urt. gemeint, nicht der Tenor, oder?

Gibt es irgendwelche Bundesländer im Ringtausch diesen Monat, die keine Kautelarklausur schreiben? Könnte man das vllt dann ausschließen?:)


Das war hier im Forum auch schon eine diskutierte Frage in den letzten Monaten, was mir diesem Bearbeitervermerk gemeint sein soll. Ein Richter in unserer AG (dem ich etwas Ahnung zutraue) meinte jedenfalls zu einer Übungsklausur, dass ein solcher Bearbeitervermerk sich auch auf den Tenor bezieht. Argument: Wie kann man den Tenor schreiben, wenn man sich inhaltlich mit den Entscheidungen zu Kosten und VV gar nicht auseinandersetzen soll?
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Gast
Unregistered
 
#40
05.09.2015, 17:24
Ja, Tenor bzgl. Kosten und vorl. Vollstr. auch erlassen. Wäre ja auch nicht ganz einfach gewesen.
"... soweit es sich um Nebenentscheidungen handelt" meint nur, dass im Falle eines 91a-Beschlusses natürlich eine Entscheidung über die Kosten getroffen werden muss.
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