09.07.2019, 22:40
Hat jemand von euch die sukzessive Mittäterschaft erkannt bei § 316a StGB? Ich fand das echt nicht einfach, da drauf zu kommen....
09.07.2019, 23:10
Ich hab die gesehen, aber nur als Hilfsgrund erläutert, weils für mich schon kein aus sicht der Täter erheblich abweichender kausalverlauf war.
Dafür hab ich das mit dem versuchten Mord durch unterlassen überhaupt nicht gecheckt - auf welchen Zeitpunkt kam es denn da drauf an? Die handelten doch erst bewusst fahrlässig und haben den Vorsatz erst später zuhause gefasst? Geht das überhaupt? Wann setzt man denn zu sowas an?
Dafür hab ich das mit dem versuchten Mord durch unterlassen überhaupt nicht gecheckt - auf welchen Zeitpunkt kam es denn da drauf an? Die handelten doch erst bewusst fahrlässig und haben den Vorsatz erst später zuhause gefasst? Geht das überhaupt? Wann setzt man denn zu sowas an?
10.07.2019, 06:58
Versuchten Mord durch Unterlassen hab ich angenommen, weil die ja nach der Flucht billigend in kauf genommen haben, dass sie stirbt... ab da dann quasi Vorsatz plus und unterlassen
Naja, jetzt heißt es erstmal weitermachen und dann abwarten
Naja, jetzt heißt es erstmal weitermachen und dann abwarten
10.07.2019, 08:34
(10.07.2019, 06:58)Hessische Schreiberin schrieb: Versuchten Mord durch Unterlassen hab ich angenommen, weil die ja nach der Flucht billigend in kauf genommen haben, dass sie stirbt... ab da dann quasi Vorsatz plus und unterlassen
Naja, jetzt heißt es erstmal weitermachen und dann abwarten
Ich hab das als nicht ausreichend empfunden, da aufgrund der absoluten Strafandrohung mMn eine restriktive Auslegung erfolgen musste und sie sich ja zudem vorher noch vergewissert haben, dass die lebt :D
Aber jetzt im Nachhinein erscheint mir das bejahen iwie sinnvoller..
10.07.2019, 08:50
(09.07.2019, 22:40)Hessische Schreiberin schrieb: Hat jemand von euch die sukzessive Mittäterschaft erkannt bei § 316a StGB? Ich fand das echt nicht einfach, da drauf zu kommen....
Wie auch in dem Artikel der ZJS genannt, sprechen die besseren Gründe für die Diskussion eines Exzesses. Den man hier dann gut ablehnen konnte, so hab ich es jedenfalls auch gemacht. Einer fand es nämlich sogar ganz gut, dass früher angefangen wurde, dem Anderen war es gleichgültig, hat nämlich keine Missbilligung gezeigt.
Wieso der BGH da dogmatisch eine sukzessive Mittäterschaft nimmt, ergibt für mich keinen wirklichen Sinn. Niemand ist da später noch hinzugetreten, war alles von Anfang an geplant, und nur ein falscher Blick war für den früheren Anfang auslösend.
10.07.2019, 09:08
Hat jemand für morgen ein Tipp??? Was in Öffr. kommen könnte?
10.07.2019, 09:32
10.07.2019, 09:56
(10.07.2019, 08:50)Gast schrieb:(09.07.2019, 22:40)Hessische Schreiberin schrieb: Hat jemand von euch die sukzessive Mittäterschaft erkannt bei § 316a StGB? Ich fand das echt nicht einfach, da drauf zu kommen....
Wie auch in dem Artikel der ZJS genannt, sprechen die besseren Gründe für die Diskussion eines Exzesses. Den man hier dann gut ablehnen konnte, so hab ich es jedenfalls auch gemacht. Einer fand es nämlich sogar ganz gut, dass früher angefangen wurde, dem Anderen war es gleichgültig, hat nämlich keine Missbilligung gezeigt.
Wieso der BGH da dogmatisch eine sukzessive Mittäterschaft nimmt, ergibt für mich keinen wirklichen Sinn. Niemand ist da später noch hinzugetreten, war alles von Anfang an geplant, und nur ein falscher Blick war für den früheren Anfang auslösend.
Ja genau, aus diesen Gründen hab ich auch einen Exzess angenommen und finde sukzessive Mittäterschaft in dem Fall merkwürdig.. Mal sehen, was rauskommt...
10.07.2019, 17:00
Oh nein, beim Widerspruchsbescheid muss man ja den Sachverhalt umfassend darstellen.
So eine Schweinescheiße, hab das irgendwie komplett verballert und weil nix streitig war auf den Ausgangsbescheid verwiesen.
Besteht man damit uU noch?
Mit meinen rechtlichen Ausführungen war ich relativ zufrieden...
Oh mann was mach ich nur :(
So eine Schweinescheiße, hab das irgendwie komplett verballert und weil nix streitig war auf den Ausgangsbescheid verwiesen.
Besteht man damit uU noch?
Mit meinen rechtlichen Ausführungen war ich relativ zufrieden...
Oh mann was mach ich nur :(
10.07.2019, 17:10
(10.07.2019, 17:00)Nds schrieb: Oh nein, beim Widerspruchsbescheid muss man ja den Sachverhalt umfassend darstellen.
So eine Schweinescheiße, hab das irgendwie komplett verballert und weil nix streitig war auf den Ausgangsbescheid verwiesen.
Besteht man damit uU noch?
Mit meinen rechtlichen Ausführungen war ich relativ zufrieden...
Oh mann was mach ich nur :(
Oh man.. das ist wirklich blöd. Ich habe den Bearbeitervermerk gerade nicht parat inwiefern da stand, dass und ob man den SV schildern sollte. Ich hatte in irgend einem Skript mal gelesen, dass man ruhig Bezug auf den AB nehmen kann, sofern alles weitere unstreitig ist und aus dem Bearbeitervermerk nichts anderes hervorgeht. Aber falls es dich ein wenig tröstet, ich habe auch totalen Bockmist verzapft, was wohl dem Zeitdruck geschuldet ist.